Erfolglose Bewerber und Bieter informieren

Der Auftraggeber ist nach einer Vergabe verpflichtet erfolglose Bewerber und Bieter zu informieren. Die unterlegenen Bieter erhalten quasi eine Absage. Der Gesetzgeber hat Bedingungen für die Absage mit dem § 134 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) festgelegt. Auftraggebern und Bietern haben meist unterschiedliche Ansichten über die Informationspflicht gemäß § 134 GWB Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M. Form und … Erfolglose Bewerber und Bieter informieren weiterlesen