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Kanzlei mit Vergaberecht für öffentliche Auftraggeber, Vergabestellen sowie Bewerber und Bieter

Begleitung aller Vergabeverfahren, Fachanwalt für Vergaberecht, EU-Vergaberecht, nationales Vergaberecht, e-Vergabe, öffentliche Ausschreibung, Schwellenwerte, Konzessionen, Zuwendungen, GWB, VgV, UGVO, VoB/A, Rüge, Nachprüfungsverfahren, Zuschlag, vorzeitige Beendigung der Vergabe, Schadensersatz, erneute Vergabe

Erfolglose Bewerber und Bieter informieren

Der Auftraggeber ist nach einer Vergabe verpflichtet erfolglose Bewerber und Bieter zu informieren. Die unterlegenen Bieter erhalten quasi eine Absage. Der Gesetzgeber hat Bedingungen für die Absage mit dem § 134 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) festgelegt.

Auftraggebern und Bietern haben meist unterschiedliche Ansichten über die Informationspflicht gemäß § 134 GWB

Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.

Form und Inhalt der Absage für erfolglose Bewerber

Liegt eine Ausschreibungen oberhalb der Schwellenwerte, so ist der Auftraggeber in der Pflicht alle erfolglosen Bieter schriftlich zu informieren. Dabei sollte er folgende Inhalte nennen:

  • den Namen des erfolgreichen Bieters,
  • den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses sowie
  • die entscheidenden Gründe, warum der Bieter gescheitert ist.

Frist für Mitteilung

Der Auftraggeber hat diese Informationen innerhalb von 14 Kalendertagen vor Zuschlagserteilung an alle erfolglosen Bieter zu übersenden. Beim Verstoß gegen diese Regelungen ist der Vertrag nichtig.

Streit um Transparenz

Wir haben die Erfahrung gemacht, dass es häufig zum Streit kommt, weil die Bieter mehr über die Gründe wissen wollen, warum sie nicht berücksichtigt wurden. Die Auftraggeber wiederum möchten die Begründung jedoch so kurz und knapp wie möglich abgeben.

Obwohl sich der Auftraggeber kurz fassen darf und nicht alles bis in die letzte Einzelheit offenlegen muss, reicht eine pauschale nichtssagende Begründung nicht aus.

Die Begründungen sollen daher aussagekräftige Informationen für die Nichtberücksichtigung der Angebote sein.

Informationspflicht

Wir helfen Ihnen in allen Fragen zum Vergaberecht.

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  • Bietergemeinschaften in Ausschreibungsverfahren

    Bietergemeinschaften in Ausschreibungsverfahren

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    Der ganze Prozess der Vergabe unterliegt den Grundsätzen des Vergaberechts. Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) schreibt diese Grundsätze vor. Am Anfang einer Vergabe steht die Auftragsbekanntmachung. Der öffentliche Auftraggeber teilt demzufolge seine Absicht mit, einem öffentlichen Auftrag zu vergeben oder eine Rahmenvereinbarung abzuschließen. In der Auftragsbekanntmachung sind schließlich wichtigen Informationen für potenzielle Bieter enthalten. Grundsatz…


  • Nach wirksamer Zuschlagerteilung ist ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung eines Vergabeverstoßes unzulässig.

    Nach wirksamer Zuschlagerteilung ist ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung eines Vergabeverstoßes unzulässig.

    Nach wirksamer Zuschlagerteilung ist ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung eines Vergabeverstoßes unzulässig. Soweit die ASt in der Hauptsache festzustellen beantragt hat, dass die Ag bei dem streitgegenständlichen Vergabeverfahren gegen die im Einzelnen vorgebrachten Vergabevorschriften verstoßen haben, steht der Zulässigkeit der am 13. September 2021 an die Bg erteilte Zuschlag entgegen, § 168 Abs. 2 Satz 1…


  • Das Vergaberecht im Kartellgesetz (GWB)

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Erfolglose Bewerber und Bieter informieren

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