horak.
RECHTSANWÄLTE PARTNERSCHAFT MBB /
FACHANWÄLTE / PATENTANWÄLTE /

Kanzlei mit Vergaberecht für öffentliche Auftraggeber, Vergabestellen sowie Bewerber und Bieter

Begleitung aller Vergabeverfahren, Fachanwalt für Vergaberecht, EU-Vergaberecht, nationales Vergaberecht, e-Vergabe, öffentliche Ausschreibung, Schwellenwerte, Konzessionen, Zuwendungen, GWB, VgV, UGVO, VoB/A, Rüge, Nachprüfungsverfahren, Zuschlag, vorzeitige Beendigung der Vergabe, Schadensersatz, erneute Vergabe

Nichtberücksichtigung

Erfolglose Bewerber und Bieter informieren

Der Auftraggeber ist nach einer Vergabe verpflichtet erfolglose Bewerber und Bieter zu informieren. Die unterlegenen Bieter erhalten quasi eine Absage. Der Gesetzgeber hat Bedingungen für die Absage mit dem § 134 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) festgelegt. Auftraggebern und Bietern haben meist unterschiedliche Ansichten über die Informationspflicht gemäß § 134 GWB Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M. Form und […]

Nach oben scrollen