Zuschlag erteilen
Die Annahme eines Vertragsangebots ist ein Zuschlag im Vergaberecht. Findet der Zuschag laut §§ 145 ff. BGB statt und gilt der Grundsatz des „pacta sunt servanda“, so ist der Zuschlag rechtens. Der Zuschlag ist die Annahme eines Vertragsangebots, von dem der Bieter nicht zurücktreten kann. Karoline Behrend, Fachanwältin für Vergaberecht Wir sind Rechtsanwälte und kennen uns […]