Die Bietergemeinschaft ist ein Zusammenschluss mehrerer Unternehmen. Zweck einer Bietergemeinschaft ist die gemeinsamer Abgabe eines Angebots im Rahmen einer Ausschreibung und späterern Leistungserbringung.
Ist ein Unternehmen Mitglied einer Bietergemeinschaft, so kann es sich bei der Teilnahme an Ausschreibungen auf die Expertise der anderen Mitglieder berufen. Ist nämlich ein Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit erforderlich, den das Unternehmen selbst nicht hat, so kann es sich dem Nachweis eines anderen Unternehmens bedienen. Das Unternehmen muss nachweisen, dass die entscheidenden Mittel für die Ausführung des Auftrages dem Bieter zur Verfügung stehen beispielsweise durch eine Verpflichtungserklärung.
Zivilrechtlich stellt sich die Bietergemeinschaft als GbR dar.
Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.
-
Bietergemeinschaft, Arbeitsgemeinschaft und Generalunternehmen unterscheiden
Die Bietergemeinschaft ist ein Zusammenschluss mehrerer Unternehmen, diese sind in einem Ausschreibungsverfahren gleichrangig. Ein Generalunternehmen ist dagegen ein Hauptunternehmen, welches Subunternehmen beauftragt. Das Generalunternehmen nimmt als Einzelfirma an der Ausschreibung teil. Generalunternehmen führen die Leistung demzufolge nicht selbstständig aus, sondern vergeben diese an Subunternehmer. Während Generalunternehmen also die Aufträge als Vermittler an Unterunternehmen weitergeben, bestehen…