Anleitung zum Gemeinsamen Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Inhaltsverzeichnis:
1. Einleitung
2. Zielsetzungen des CPV
3. Geschichtlicher Rückblick
4. Rechtliche Rahmenbedingungen
4.1. Hintergrund
4.2. Aktueller Stand: eine Rechtsgrundlage für das CPV
5. Aufbau
5.1. Hauptvokabular
5.2. Zusätzliches Vokabular
6. Praktische Anwendung des CPV
6.1. Wo ist das CPV zu finden
6.2. Wie wählt man einen Code aus
6.3. Wie sind Codes in der Praxis aufzufinden
a) Suche in der Struktur
b) Suche nach Schlüsselwörtern
6.4. Beispiele
7. Verbindung mit anderen Nomenklaturen
7.1. Tabelle der Entsprechungen zwischen dem CPV 2003
und dem CPV 2008
7.2. Tabelle der Entsprechungen zwischen dem CPV 2008
und der CPC (Vorläufige Fassung)
8. Schlussfolgerungen
Anhang 1: Abteilungen des CPV 2008
Anhang 2: Unterteilungen des Zusätzlichen Vokabulars
Anhang 3
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1. Einleitung
Im Hinblick auf die Förderung eines leistungsfähigen Binnenmarkts
regt die Kommission Auftragnehmer und Auftraggeber dazu an,
bestmögliche Praktiken anzuwenden sowie elektronische
Kommunikations- und Informationstechnologie zur Bereitstellung
aller relevanten Informationen einzusetzen, um ein optimales Preis-
Leistungs-Verhältnis im öffentlichen Auftragswesen zu
gewährleisten.
In der Absicht, das öffentliche Auftragswesen transparenter und
effizienter zu gestalten, hat die Kommission 1993 das Gemeinsame
Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) ausgearbeitet.
2. Zielsetzungen des CPV
Das CPV dient dazu, anhand eines einheitlichen
Klassifikationssystems für das öffentliche Auftragswesen die von den
Auftraggebern zur Beschreibung des Vertragsgegenstandes
verwendeten Begriffe zu vereinheitlichen, indem den potenziellen
Anwendern (Auftraggebern, Bewerbern oder Bietern in
Vergabeverfahren) ein geeignetes Instrument angeboten wird.
Die Verwendung einheitlicher Codes erleichtert die Anwendung der
Bekanntmachungsvorschriften sowie den Zugang zu Informationen,
wodurch Folgendes gewährleistet wird:
• größere Transparenz im öffentlichen Auftragswesen;
• leichteres Erkennen von Geschäftsmöglichkeiten, die in der
Beilage des Amtsblatts der Europäischen Union veröffentlicht
werden;
• Schaffung der Möglichkeit, ein Informationssystem für das
öffentliche Auftragswesen einzurichten und das Fehlerrisiko beim
Übersetzen von Vergabebekanntmachungen zu verringern, da
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das CPV in 22 offizielle Sprachen der Europäischen
Gemeinschaften übersetzt wird;
• Vereinfachung der Erstellung von Vergabebekanntmachungen
und insbesondere der Beschreibung des Vertragsgegenstandes
und damit Erleichterung dieser Aufgabe für die Auftraggeber;
• Vereinfachung der Ausarbeitung von Statistiken über das
öffentliche Auftragswesen, da das CPV mit den weltweit
verwendeten Handelsmonitoren (insbesondere mit jenen, die von
den Vereinten Nationen verwendet werden) kompatibel ist.
3. Geschichtlicher Rückblick
Der CPV geht auf mehrere internationale Nomenklaturen für die
Klassifizierung von Produkten (in der vorliegenden Anleitung bezieht
sich der Ausdruck „Produkt“ sowohl auf Güter als auch auf
Dienstleistungen) zurück: die Zentrale Gütersystematik (CPC), die
Internationale Systematik der Wirtschaftszweige (ISIC) und die
Güterklassifikation in Verbindung mit den Wirtschaftszweigen (CPA).
Die Zentrale Gütersystematik ist eine internationale Nomenklatur,
die von den Vereinten Nationen für die Überwachung des
Welthandels entwickelt wurde. Sie bietet in erster Linie einen
allgemeinen Rahmen für internationale Vergleiche von Statistiken
über Güter, Dienstleistungen und Anlagewerte und gibt außerdem
für andere Klassifikationssysteme einen Orientierungsrahmen vor.
Die Internationale Systematik der Wirtschaftszweige ist eine
Nomenklatur, deren Ausarbeitung von den Vereinten Nationen
gefördert wurde, um wirtschaftliche Tätigkeiten zu klassifizieren. Ihr
europäisches Gegenstück ist die Europäische Systematik der
Wirtschaftszweige (NACE), die im Oktober 1990 erstmals
veröffentlicht wurde (NACE Rev.1). NACE Rev.1 beruhte zwar auf
ISIC Rev.3, war jedoch ausführlicher, um die Darstellung und
Überwachung der europäischen Volkswirtschaften zu ermöglichen.
Diese beiden Systematiken können als Grundlage für den Aufbau der
CPA betrachtet werden. Die CPA wurde als System mit sechsstelligen
Codes entwickelt, das sich direkt auf die Klassifikationsstruktur von
NACE Rev. 1 bezieht (die ersten vier Ziffern sind identisch) und eine
besser auf die Bedürfnisse Europas zugeschnittene
Produktsystematik liefern soll. Die endgültige Fassung der CPA
wurde im August 1992 erstellt, und die Codes und Beschreibungen
wurden mit der CPC und dem Harmonisierten System (HS)
verknüpft.
Geschichtlicher Überblick über das CPV
CPC ISIC
Projekte einer europäischen
Gütersystematik
NACE Rev.1
Güterklassifikation in Verbindung mit den Wirtschaftszweigen
CPA
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge
CPV 93
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge 1996
CPV 94
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge 2002
CPV 2002
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heute
Vergabebekanntmachungen müssen keine vollständigen
Anforderungspezifikationen enthalten, sondern nur ausreichend
genau sein, damit potenzielle Auftragnehmer entscheiden können,
ob es sich lohnt, die Spezfikationen anzufordern. Es war jedoch
offensichtlich, dass die CPA für die Zwecke der öffentlichen
Beschaffung nicht detailliert genug war (z. B. waren zur Erfassung
aller auf dem Markt verfügbaren Computer nur zwei Codes
vorgesehen).
Wann immer ein Käufer von Dutzenden von Lieferanten kontaktiert
wurde, die seinen Bedarf nicht decken konnten, wurde von allen
Beteiligten Zeit und Geld verschwendet. Es war klar, dass die CPA in
vielen Bereichen nicht detailliert genug sein würde, um die Güter,
Arbeiten und Dienstleistungen, an denen die Organisationen
interessiert waren, klar zu beschreiben.
Um diese Schwierigkeiten zu beseitigen, musste die Systematik
völlig neu strukturiert werden.
Trotz ihrer Mängel wurde die CPA vor allem deswegen als Grundlage
für die neue Referenzsystematik für das öffentliche Auftragswesen
gewählt, weil sie auf europäischer Ebene kohärent und für die
Wirtschaftsstruktur der Europäischen Gemeinschaft gut geeignet
war. Die Struktur der CPA zielte jedoch eher auf die Lieferanten als
auf die Abnehmer ab, und die Systematik musste völlig neu
überdacht werden, um sie besser auf den Beschaffungsprozess
abzustimmen.
Kommentare und Beiträge zu dieser Frage wurden in einem neuem,
1993 herausgegebenen Codierungssystem berücksichtigt – der
Version 1 des Gemeinsamen Vokabulars für öffentliche Aufträge
(CPV). Der numerische Teil der Codes wurde durch zwei weitere
Ziffern auf einen achtstelligen Code erweitert. Außerdem wurde eine
Liste zusätzlicher Codes ausgearbeitet, um den Anwendern die
Möglichkeit zu bieten, dem Hauptcode weitere Informationen
hinzuzufügen. Dieses Vorgehen steigerte die Tauglichkeit und
Benutzerfreundlichkeit des Klassifikationssystems.
Eine zweite Version der Nomenklatur wurde im Juni 1994
herausgegeben. Es wurden formale und sachliche Änderungen
vorgenommen. Der Name wurde auf Gemeinsames Vokabular für
öffentliche Aufträge geändert, die Kurzform CPV blieb bestehen.
Zu den Änderungen in sachlicher Hinsicht gehörte die Einführung
einer zusätzlichen Ziffer als Prüfziffer für die Verhinderung von
Tippfehlern. Die Prüfziffer war durch einen Bindestrich von den
ersten acht Ziffern abgetrennt. Andere Anpassungen ergaben sich
aus Abstimmungen, die mit Regierungsvertretern, der CPAArbeitsgruppe,
den Euro-Info-Zentren sowie mit Lieferanten und
Käufern durchgeführt wurden.
Die im CPV vorgesehenen Codes wiesen somit folgende Struktur auf:
Abteilung 35000000-4 Andere Transportmittel
Gruppe 35100000-5 Schiffe und Boote
… …
Klasse 35110000-8 Schiffe
Kategorie 35112000-2 Schiffe und ähnliche Wasserfahrzeuge für die
Personen- oder Güterbeförderung
Unterkategorie
35112100-3 Kreuzfahrtschiffe, Fähren und dergleichen, die
hauptsächlich für die Personenbeförderung
dienen
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge,
2. Revision CPV 2008
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35112110-6 Fähren
35112180-7 Kreuzfahrt- oder Ausflugsschiffe a.n.g.
35112200-4 Tanker
… …
Diese Struktur wurde für Güter verwendet; Dienstleistungen wurden
auf zwei verschiedene Arten klassifiziert. Dienstleistungen, die sich
auf ein Industrieprodukt beziehen, wurden unter Verwendung der
Produktcodes codiert und erhielten die „Kategorie“ Nummer 9.
Zum Beispiel wurde die Installation von Computern, wie folgt, den
Produktcodes für Datenverarbeitungsanlagen zugeordnet,
z. B.:
30029000 Installation von Computern und anderen
Datenverarbeitungsanlagen.
Nicht auf ein Produkt bezogene Dienstleistungen erhielten Codes in
einer eigenen Abteilung, die von der Art der Dienstleistung abhing.
Z. B.:
60000000 Landverkehr und Transport in Rohrfernleitungen
… …
60200000 Sonstiger Landverkehr
60210000 Sonstige Personenbeförderung im Linienlandverkehr
60211000 Personenbeförderunge im Stadt- und Vorort-Bahnverkehr
60211010 Vorwiegend oberirdische Personenbeförderung im Stadt- und
Vorort-Bahnverkehr
60211020 Vorwiegend unterirdische Personenbeförderung im Stadt- und
Vorort-Bahnverkehr
Seit 1993 ist das Gemeinsame Vokabular für öffentliche Aufträge
mehreren Revisionen unterzogen worden, die hautsächlich in
folgenden Zeiträumen stattfanden: 1996 bis 1998, 1998 bis 2001
und zuletzt 2004 bis 2007.
Im Folgenden sind die wichtigsten Änderungen angeführt, die 1998
in das CPV eingeführt wurden:
– Die Struktur der Codes wurde abgeändert, um größere
Kohärenz und Einheitlichkeit zu gewährleisten: Alle Codes
wiesen somit die gleiche Struktur auf je nachdem, wie
spezifisch ein Code ist (je mehr Nullen ein Code enthält,
desto allgemeiner ist er).
– Die Dienstleistungs- und Produktcodes wurden voneinander
getrennt.
– Zahlreiche Codes wurden gestrichen oder verschoben und
neue wurden angelegt. Diese Änderungen wirkten sich sowohl
auf den Hauptteil als auch auf den Zusatzteil des Vokabulars
aus. 1996 umfasste das CPV ungefähr 6000 Codes, während
seiner Revision wurden ungefähr 2500 Codes gestrichen und
ungefähr 5000 hinzugefügt. 1998 umfasste das CPV etwa
8200 Codes.
– Es wurde eine neue Abteilung angelegt, nämlich Abteilung
50: „Reparatur, Wartung und Installation“. Eine Abteilung
wurde gestrichen, und zwar Abteilung 51: „Dienstleistungen
im Einzelhandel und Zwischenhandel, ausgenommen
Kraftfahrzeuge und Motorräder“.
– Andere Abteilungen wurden verbessert, insbesondere
Abteilung 24: „Chemikalien, chemische Erzeugnisse und
synthetische Fasern“, Abteilung 33: „Medizinische und
labortechnische Geräte, optische Geräte und
Präzisionsgeräte, Armbanduhren und Uhren, Arzneimittel und
medizinische Ausstattung“ und Abteilung 52:
„Einzelhandelsdienstleistungen“.
Die Version 1998 des CPV wurde ab 1. Jänner 1999 verwendet.
Zwischen 1998 und 2001 fanden Praxis und Erfahrung in einer
weiteren Überarbeitung des CPV ihren Niederschlag. Die
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Aktualisierung beruhte großteils auf den Anregungen und
Kommentaren, die von direkten Benutzern des CPV eingebracht
wurden. Die vorgeschlagenen Anpassungen wurden einer
umfassenden Sondierung bei den Behörden aller Mitgliedsstaaten,
den Beratenden Ausschüssen (CCMP, CCO), den betroffenen
Berufsverbänden, Mittlern (Euro-Info-Zentren) und Dienstleistern
unterzogen. Darüber hinaus wurde eine Öffentlichkeitsbefragung in
den elf Amtssprachen über die SIMAP-Website
(http://simap.europa.eu) durchgeführt.
Im Folgenden sind die wichtigsten Änderungen gegenüber der
Version 98 des CPV angeführt:
– Mehrere Codes wurden gestrichen oder verschoben und neue
wurden angelegt. Diese Änderungen betrafen nur den
Hauptteil des Vokabulars, während der Zusatzteil
unverändert blieb. In der Version 1998 umfasste das CPV
ungefähr 8200 Codes; bei der Revision wurden etwa 700
Änderungen vorgenommen, sodass die überarbeitete Version
ungefähr 8300 Codes umfasste.
– Neue Codes wurden hinzugefügt und mehrere
Codebeschreibungen wurden angepasst, damit sie
Marktentwicklungen und den Bedarf der CPV-Nutzer
widerspiegelten.
– Einige Abteilungen wurden verbessert, insbesondere
Abteilung 66 „Dienstleistungen der Versicherungen (ohne
Sozialversicherung und zugehörige Dienstleistungen)“, 67
„Mit den Tätigkeiten der Kreditinstitute und Versicherungen
verbundene Dienstleistungen“ und 64
„Nachrichtenübermittlungsdienste“.
– Mehrere Codes wurden verschoben oder aus dem CPV
gestrichen, um den Geltungsbereich der Vergaberichtlinien
(insbesondere die Abgrenzung zwischen dem Geltungsbereich
der Dienstleistungen im Anhang IA und demjenigen der
Dienstleistungen im Anhang IB der Richtlinie für öffentliche
Dienstleistungen) widerzuspiegeln, nachdem die vier
Nomenklaturen – CPA, NACE, CPC (Vorläufige Fassung) und
die Kombinierte Nomenklatur – durch das CPV ersetzt worden
sind (siehe Abschnitt 4, „Rechtliche Rahmenbedingungen“).
– Die Abteilung 71 „Vermietung von Maschinen und
Ausrüstungen sowie von Gebrauchsgütern“ wurde gestrichen.
Die der Vermietung von Maschinen mit Bedienungspersonal
zugeordneten Codes wurden in die Abteilungen verschoben,
in denen die vom Bedienungspersonal ausgeübte spezielle
Tätigkeit erfasst war. Die Codes, die der Vermietung von
Maschinen ohne Bedienungspersonal oder von
Gebrauchsgütern zugeordnet waren, wurden gestrichen, und
der Benutzer wurde auf die in den Abteilungen 01-41
aufgelisteten Codes verwiesen (siehe CPV 2001,
Erläuterungen).
– Die Abteilung 50 „Reparatur, Wartung und Installation“ wurde
überarbeitet, um die Abgrenzung zwischen Dienstleistungen
und Bauarbeiten gemäß den Vergaberichtlinien klarzustellen.
Die Überarbeitung des CPV in den Jahren 2004 bis 2007 diente der
Umstellung von der alten, materialorientierten Struktur auf eine
produktorientierte Struktur.
Mehrere Codes wurden gestrichen oder verschoben und neue
angelegt. Diese Anpassungen betrafen sowohl den Hauptteil als auch
den Zusatzteil des Vokabulars. In seiner neuen Fassung enthielt das
CPV 9454 Codes; während der Überarbeitung wurden 3590 neue
Codes oder neue Beschreibungen angelegt, 4935 Codes und 2462
Beschreibungen entfielen. Von wesentlichen Veränderungen oder
Ergänzungen waren zum Beispiel folgende Bereiche betroffen:
Beschaffung von Verteidigungsgütern, medizinische Ausstattung,
Sportausrüstungen und Musikinstrumente.
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Die vorgenommenen Änderungen lassen sich in 4 Haupttypen
gliedern:
1. Neue Codes wurden hinzugefügt und mehrere
Codebeschreibungen überarbeitet, um der Entwicklung des
Marktes und dem Bedarf der CPV-Nutzer Rechnung zu tragen.
2. Eine neue Struktur wurde eingeführt, die statt auf den
Materialien auf der Produktart beruhte. Auch die Struktur des
Zusätzlichen Vokabulars wurde geändert.
3. Softwaredienste und Softwarepakete wurden in zwei Abteilungen
unterteilt. Wenn ein Softwarepaket “von der Stange” (Abteilung
48) gekauft wird, gilt es als Lieferung und unterliegt den
Vergabevorschriften für Lieferungen. Das Programmieren von
Software oder die Beschaffung von maßgeschneiderter Software
(in Abteilung 72) sind als Dienstleistung zu betrachten und
unterliegen den Vorschriften für Dienstleistungen.
4. Das Zusätzliche Vokabular ist nun eine Liste von Attributen, die
den Benutzern helfen soll, Beschreibungen von CPV-Codes durch
Hinzufügungen zu erweitern.
4. Rechtliche Rahmenbedingungen
Der Rechtsstatus des CPV ist in einer Reihe von Dokumenten
zugrunde gelegt; der folgende Überblick erhebt keinen Anspruch auf
Vollständigkeit.
4.1. Hintergrund
1. Empfehlung der Kommission vom 30. Juli 1996 über die
Verwendung des CPV zur Beschreibung des
Vertragsgegenstandes bei öffentlichen Vergaben (ABl. L 222,
3.9.1996, S. 10-12): Darin wurde Auftraggebern die Verwendung
des CPV bei der Veröffentlichung von Vergabebekanntmachungen
empfohlen.
2. Grünbuch Das öffentliche Auftragswesen in der Europäischen
Union: Überlegungen für die Zukunft (KOM(96)583 endgültig
vom 27. November 1996): Darin lud die Kommission alle
Zielgruppen dazu ein, Ratschläge abzugeben, ob das CPV
allgemein eingeführt werden sollte. Die Mitgliedstaaten, die
privaten Vereinigungen und die öffentlichen Institutionen
unterstützten die Einführung des CPV angesichts der Tatsache,
dass die Vorgangsweise bei der Veröffentlichung von
Bekanntmachungen einer Vereinfachung bedurfte.
3. Mitteilung Das öffentliche Auftragswesen in der Europäischen
Union (KOM(98)143 endgültig vom 11. März 1998): Darin lud die
Kommission die öffentlichen Stellen dazu ein, bei der
Ausarbeitung öffentlicher Bekanntmachungen das CPV sowie
Standardformulare zu verwenden und für das Versenden der
Bekanntmachungen die neuen Kommunikations- und
Informationstechnologien zu nutzen.
4.2. Aktueller Stand: eine Rechtsgrundlage für das CPV
Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag für eine
Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates
angenommen, durch die das Gemeinsame Vokabular für öffentliche
Aufträge (CPV) zum einzig zulässigen Klassifikationssystem für
öffentliche Aufträge in der EU werden soll. Die erste Verordnung
über das CPV wurde im Dezember 2002 erlassen. Die Verordnung
Nr. 2151/2003 führte die verpflichtende Verwendung des CPV ab 16.
Dezember 2003 ein.
Der Vorschlag, die vier bestehenden Nomenklaturen durch das CPV
zu ersetzen und damit die europaweite Verwendung des CPV als
einzig zulässiges System festzulegen, war Teil eines
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vorgeschlagenen Maßnahmenpakets zur Vereinfachung und
Modernisierung der Vergaberichtlinien (siehe IP/00/461). Nach den
Vergaberichtlinien sind die Nomenklaturen für drei Zwecke zu
verwenden: die Beschreibung des Auftragsgegenstandes in den
Vergabebekanntmachungen, die Erstellung der in der Richtlinie
vorgeschriebenen Statistiken und die Definition des
Anwendungsbereichs. Würden sie durch das CPV ersetzt, hätte dies
keinerlei Auswirkungen auf den Geltungsbereich der Richtlinien oder
die Aufteilung der Anhänge. Im Übrigen erleichtert das CPV die
Erfüllung der Statistikverpflichtungen und damit die Arbeit von
Auftraggebern und nationalen Behörden. Auf internationaler Ebene
ermöglicht das CPV eine bessere Vergleichbarkeit der Daten mit
denjenigen, die auf den Klassifikationen basieren, die in den
Unterzeichnerstaaten des Übereinkommens über das öffentliche
Beschaffungswesen angewandt werden.
Mit der jetzt vorgeschlagenen Verordnung soll eine eigene
Rechtsgrundlage für das CPV und die zukünftigen Verfahren zu
seiner Aktualisierung geschaffen werden. Wie alle Nomenklaturen
wird das CPV an Markttrends angepasst werden müssen, um dem
sich ändernden Bedarf der Benutzer (Auftraggeber, potenzielle
Auftragnehmer und Mittler) gerecht zu werden.
5. Aufbau
Das CPV besteht in seiner aktuellen Ausgabe aus einem Hauptteil
und einem Zusatzteil, die beide in 22 offiziellen EU-Sprachen
verfügbar sind.
5.1. Hauptvokabular
Das Hauptvokabular umfasst zur Zeit ungefähr 9454 Begriffe zur
Auflistung der Güter, Arbeiten und Dienstleistungen, die im
Beschaffungswesen allgemein benötigt werden.
Die Struktur besteht in einem neunstelligen Zifferncode, an dessen
letzter Stelle eine Prüfziffer steht. Die ersten beiden Ziffern bilden
einen Block, in dem 99 Abteilungen Platz finden. Die nächsten sechs
Ziffern stellen jeweils eine Ebene der Klassifizierung dar, sodass jede
einzelne Ebene höchstens 9 Gruppen umfassen kann. Nullen stehen
außer bei den ersten beiden Ziffern stets am Ende eines Codes und
geben den Genauigkeitsgrad des Codes an (je mehr Nullen ein Code
enthält, desto allgemeiner ist er). Wenn nämlich eine
Klassifikationsebene nicht weiter unterteilt ist, wird an die Stelle für
die nächste Ebene (mit höherem Detaillierungsgrad) eine „0“
gesetzt.
Die Gliederung in Abteilung, Gruppe, Klasse, Kategorie und
Unterkategorie bleibt weiterhin bestehen. Anhang 1 enhält eine Liste
der Abteilungen im CPV 2008.
Das CPV ist noch nicht mit einer systematischen Beschreibung für
jeden Code ausgestattet. Die Codes, die Güter bezeichnen, enthalten
jedoch Bestandteile oder Kombinationen von Informationen wie z. B.
die Hauptbezeichnung eines Produkts, die Produktart und manchmal
auch andere Details,
z. B.
03115110-4 Baumwolle
03117130-4 Pflanzen für die Herstellung von
Insektiziden
Die Codes für Dienstleistungen und Arbeiten enthalten folgende
Informationen:
– Art der erbrachten Dienstleistung
– wofür oder für wen die Dienstleistung bereitgestellt oder von
wem die Dienstleistung erbracht wird,
z. B.
45262420-1 Baustahlmontagearbeiten für Konstruktionen
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90524100-7 Einsammlung von Krankenhausabfällen
92312230-2 Dienstleistungen von Bildhauern
5.2. Zusätzliches Vokabular
Der neue Zusatzteil des Vokabulars soll den Auftraggebern helfen,
den Auftragsgegenstand umfassend zu beschreiben. Er besteht aus
zwei Buchstaben (der erste bezeichnet den Abschnitt, z. B. Produkte,
der zweite bezeichnet die Gruppe), zwei Ziffern zur Bezeichnung der
Attribute und einer Prüfziffer.
Die wichtigsten Abschnitte sind in Anhang 2 dieser Anleitung
angeführt.
6. Praktische Anwendung des CPV
6.1. Wo ist das CPV zu finden
Die aktuelle Fassung des CPV (CPV 2008), die für die
Veröffentlichung von Vergabebekanntmachungen verwendet wird, ist
auf der SIMAP-Homepage unter folgender Adresse zu finden:
http://simap.europa.eu
Außerdem findet man sie auf der Eur-Lex-Website: http://eurlex.
europa.eu.
Ab 15. September 2008 wird ausschließlich die Fassung des CPV
gemäß Verordnung Nr. 2195/2002, geändert durch die Verordnung
213/2008, zu verwenden sein.
6.2. Wie wählt man einen Code aus
Der öffentliche Auftraggeber sollte versuchen, einen Code zu finden,
der möglichst genau mit seinem Bedarf übereinstimmt. In den
Standardformularen für die Veröffentlichung von Bekanntmachungen
öffentlicher Aufträge (siehe Website eNotices) ist es natürlich
möglich, mehr als nur einen Code zu verwenden. Der erste wird
jedoch als Titel gelten. Deswegen kann er ein wenig allgemeiner (mit
mehr Nullen am Ende) als die anderen sein, zum Beispiel, wenn
sich kein genauer Code als passend erweist.
Es ist wichtig, nicht darauf zu vergessen, dass aus dem
Hauptvokabular mehr als nur ein Code ausgewählt werden kann,
besser ist es jedoch, nicht mehr als 20 Codes auszuwählen.
Jeder Code kann entsprechend dem speziellen Bedarf der
Beschaffungsstelle weiter detailliert werden; dies geschieht durch die
Verwendung mehrerer Codes, die aus den Codes im Zusätzlichen
Vokabular ausgewählt werden.
Beispiel: Eine Beschaffungsstelle, die am Ankauf von
Personenkraftwagen interessiert ist, wird zur Beschreibung ihres
Objekts die folgenden Codes auswählen:
34110000-1 Personenkraftwagen
MB02-8 rechtsgesteuert
CA36-8 Euro 5 (Brennstoff)
6.3. Wie sind Codes in der Praxis aufzufinden
a) Suche in der Struktur
Werfen Sie im Hauptvokabular einen Blick auf die Überschriften der
Abteilungen (siehe Anhang 1), um Ihre Suche einzugrenzen.
Beispiel: Wenn Sie Codes zur Beschreibung von Dienstleistungen für
technische Ausbildung suchen, sollte es einfacher und zeitsparend
sein, direkt in Abteilung 80 Allgemeine und berufliche Bildung
nachzusehen.
Verfolgen Sie dann jede Ebene der CPV-Struktur solange weiter, bis
Sie die gesuchten Codes finden.
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Beispiel: Wenn Sie mehrere spezielle Röntgengeräte (wie
Zahnröntgengeräte, Gammakameras und Röntgentische) suchen,
könnten Sie in Abteilung 33 „Medizinische Ausrüstungen,
Arzneimittel und Körperpflegeprodukte“ beginnen, anschließend
wählen Sie einen Code aus den folgenden Gruppen:
33100000-1 Medizinische Geräte
33600000-6 Arzneimittel
33700000-7 Körperpflegeprodukte
33900000-9 Postmortem- und Bestattungsartikel
Nach Auswahl des Codes 33100000-1 setzen Sie Ihre Suche bei den
folgenden Klassen fort:
33110000-4 Bildgebungsausrüstung für medizinische, zahnärztliche und
tiermedizinische Anwendungen
33120000-7 Aufzeichnungssysteme und Untersuchungsgeräte
33130000-0 Dentalgeräte
33140000-3 Medizinische Verbrauchsartikel
33150000-6 Geräte für Strahlentherapie, Mechanotherapie,
Elektrotherapie und Physiotherapie
33160000-9 Operationstechnik
33170000-2 Anästhesie und Reanimation
33180000-5 Funktionsunterstützung
33190000-8 Verschiedene medizinische Geräte und Produkte
Die Klasse, bei der eine weitere Aufschlüsselung in Kategorien
erforderlich ist, sollte 33110000 sein:
33110000-4 Bildgebungsausrüstung für medizinische, zahnärztliche und
tiermedizinische Anwendungen
33111000-1 Röntgengeräte
33112000-8 Echo-, Ultraschall- und Dopplerbildgebungsausrüstung
33113000-5 Magnetresonanz-Bildgebungsgeräte
33114000-2 Ausrüstung für Spektroskopie
33115000-9 Ausrüstung für Tomografie
Dann kann die Kategorie 33111000 noch weiter detailliert werden:
33111000-1 Röntgengeräte
33111100-2 Röntgentisch
33111200-3 Röntgenstationen
33111300-4 Röntgenentwicklungsmaschinen
33111400-5 Fluoroskope
33111500-6 Dentalröntgenausstattung
33111600-7 Radiografiegeräte
33111700-8 Angiografie-Raum
33111800-9 Röntgendiagnosesystem
Schließlich können Sie diese Aufstellung nach Ihren Erfordernissen in
die restlichen Unterkategorien ausbauen:
33111610-0 Magnet-Resonanz-Anlage
33111620-3 Gammakameras
33111640-9 Thermografen
33111650-2 Mammografie-Ausrüstung
33111660-5 Knochendensitometer
Dieses Vorgehen mag zeitaufwendig erscheinen, führt jedoch zu
einer sehr präzisen Bestimmung der Codes.
b) Suche nach Schlüsselwörtern
Codes können auch gefunden werden, indem man nach speziellen
Schlüsselwörtern in den Codebeschreibungen sucht und dabei die
Autofilter-Datenoption in einem Tabellenkalkulationsdokument (in
Excel oder einer entsprechenden anderen Software) verwendet.
Beispiel: Lieferanten, die sich für Bekanntmachungen betreffend
frisches und verarbeitetes Gemüse interessieren, könnten zuerst
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Codes suchen, die das Wort „Gemüse“1 enthalten. Diese Suche
würde folgendes Ergebnis liefern:
03200000-3 Getreide, Kartoffeln/Erdäpfel, Gemüse und Obst
03212000-0 Kartoffeln/Erdäpfel und Trockengemüse
03212200-2 Trockene ausgelöste Hülsenfrüchte und
Hülsenfrüchtler
03212210-5 Trockene ausgelöste Hülsenfrüchte
03220000-9 Gemüse, Obst und Schalenfrüchte
03221000-6 Gemüse
03221100-7 Wurzel- und Knollengemüse
03221110-0 Wurzelgemüse
03221120-3 Knollengemüse
03221200-8 Fruchtgemüse
03221300-9 Blattgemüse
03221400-0 Kohlgemüse
15300000-1 Obst, Gemüse und zugehörige Erzeugnisse
15330000-0 Verarbeitetes Obst und Gemüse
15331000-7 Verarbeitetes Gemüse
15331100-8 Frisches oder tiefgekühltes Gemüse
15331110-1 Verarbeitetes Wurzelgemüse
15331120-4 Verarbeitetes Knollengemüse
15331130-7 Bohnen, Erbsen, Paprika, Tomaten/Paradeiser und
anderes Gemüse
15331140-0 Blatt- und Kohlgemüse
1 Ergebnisse für eine in Englisch durchgeführte Suchanfrage.
15331170-9 Tiefgekühltes Gemüse
15331400-1 Gemüsekonserven und/oder Dosengemüse
15331460-9 Gemüsekonserven
15331480-5 Vorläufig haltbar gemachtes Gemüse
15331500-2 In Essig konserviertes Gemüse
16613000-5 Maschinen zum Reinigen, Sortieren oder Sieben
von Samen, Körnern oder Trockengemüse
42212000-5 Maschinen zur Verarbeitung von Getreide oder
Trockengemüse
Dann kann die Suche eingeschränkt werden, und es können weitere
Details gesucht werden. Der Lieferant wird sich nur Pfade ansehen,
die vor oder nach möglicherweise auf seine Branche zutreffenden
Codes angeordnet sind.
Wir empfehlen Ihnen ausdrücklich, auch in benachbarten
Codes zu suchen, die an die von Ihnen gefundenen Codes
anschließen, und die Suche mit anderen Schlüsselwörtern zu
wiederholen.
Im Zusatzteil des Vokabulars suchen Sie zuerst in den
Hauptabschnitten, die mit den Buchstaben A bis Z bezeichnet sind,
gehen anschließend zu den Gruppen über und suchen dann, sooft
weitere Details nötig sind, in der direkt mit dem Objekt der
Vergabebekanntmachung in Zusammenhang stehenden Gruppe nach
einem passenden Code. Unten sind einige Beispiele angeführt.
6.4. Beispiele
Beispiel A:
Ein Auftraggeber möchte einen Straßentransport für ein
zerbrechliches Hightechgerät besorgen. In diesem Fall könnten
folgende Codes für ihn maßgeblich sein:
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60000000-8 Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer
Abfalltransport)
60100000-9 Straßentransport/-beförderung
60110000-6 Öffentlicher Verkehr (Straße)
60120000-5 Taxiverkehr
[…]Der Auftraggeber sollte bei 60100000-9 „Straßentransport/-
beförderung” nachschlagen, weil es keinen niedrigeren Code gibt,
der seinem speziellen Bedarf entspricht. Dann kann er den Code
60100000-9 präzisieren, indem er einen oder mehrere Codes aus
dem Zusätzlichen Vokabular verwendet. In diesem Fall könnte es der
Code MB02-8 „rechtsgesteuert” sein, sofern der Auftraggeber Engländer
oder Ire ist.
Beispiel B:
Ein Auftraggeber beabsichtigt, einen Kindergarten zu errichten und
diesen teilweise mit Möbeln und anderem Lehrmaterial für Kinder
auszustatten. Diese Ausschreibung hat offensichtlich eine doppelte
Aufgabenstellung. Einerseits ist der Auftraggeber an der Arbeit
interessiert und wird daher, um einen passenden Code zu finden,
folgenden Pfad verfolgen:
45000000-7 Bauarbeiten
…
45200000-9 Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie
Tiefbauarbeiten
45210000-2 Bauleistungen im Hochbau
…
45214000-0 Bauarbeiten für Schulen oder Forschungsanstalten
45214100-1 Bauarbeiten für Kindergärten
Andererseits will er das Gebäude mit bestimmten Gütern ausrüsten
und könnte daher folgenden Pfad verfolgen:
39000000-2 Möbel (einschließlich Büromöbel), Zubehör,
Haushaltsgeräte (ausgenommen Beleuchtung) und Reinigungsmittel
39100000-3 Möbel
…
39160000-1 Schulmöbel
…
39161000-8 Kindergartenmöbel
39162000-5 Lehrmaterial
Dann sollte sich der Auftraggeber folgende Codes ansehen:
45214100-1 Bauarbeiten für Kindergärten, 39161000-8
Kindergartenmöbel, 39162000-5 Lehrmaterial.
Beispiel C:
Eine Beschaffungsstelle sucht einen passenden Code, um die
Errichtung eines komplett ausgestatteten und betriebsfertigen
Sprachlabors zu beschreiben.
Am ehesten wird folgender Code zutreffen:
45214430-3 Bau von Sprachlaboren
Um eine deutlichere Definition für das Objekt festzulegen, würde die
Beschaffungsstelle einen speziellen Code hinzufügen, den sie aus
dem Zusätzlichen Vokabular auswählt; ein passender Code wäre wie
folgt zu suchen: unter Abschnitt D: Allgemeines, Verwaltung DA17-2
Schlüsselfertiges Projekt.
Beispiel D:
Eine Beschaffungsstelle interessiert sich für den Ankauf von
Walzmaschinen für allgemeine Zwecke und von Teilen für diese
Maschinen. Um die am besten geeigneten Codes zu finden, könnte
sie folgenden Pfad verfolgen:
42000000-6 Industrielle Maschinen
… …
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42900000-5 Maschinen für allgemeine und besondere Zwecke
42930000-4 Zentrifugen, Kalander oder Verkaufsautomaten
… …
42932000-8 Kalander
42932100-9 Walzmaschinen
… …
42950000-0 Teile für Maschinen für allgemeine Zwecke
… …
42954000-8 Teile für Walzmaschinen
Sie könnte auch einfach nach Codes suchen, die den Wortteil “Walz”
enthalten, und dafür die Datenoption Autofilter in Excel verwenden.
Dann könnte sie aus diesen Codes nach Überprüfung des Pfades eine
Auswahl treffen.
Wir empfehlen Ihnen ausdrücklich, auch benachbarte Codes
anzusehen, die an die von Ihnen bereits gefundenen Codes
anschließen.
7. Verbindung mit anderen Nomenklaturen
Was den Geltungsbereich der Richtlinien anbelangt, kommt den
Nomenklaturen der CPC (Vorläufige Fassung) und der NACE der
Vorrang zu, falls Divergenzen zwischen ihnen und dem CPV
auftreten. Auf der SIMAP-Website sind bereits mehrere nützliche
Entsprechungstabellen in verschiedenen Dateiformaten verfügbar.
7.1. Tabelle der Entsprechungen zwischen dem CPV 2003
und dem CPV 2008
Wenn einem Code aus dem CPV 2003 mehr als eine Entsprechung
im CPV 2008 gegenüber steht, sollte der Benutzer prüfen, welcher
Code bzw. welche Codes angemessen ist/sind.
Benutzer der Entsprechungstabelle zwischen CPV 2003 und CPV
2008 sollten beachten, dass für ein Codepaar in den verschiedenen
Fassungen nicht immer völlig idente Begriffe vorliegen. Folglich
sollten die in dieser Entsprechungstabelle angeführten Paare als
Hinweis und nicht als definitiv betrachtet werden. Anders gesagt
kann man die Tabelle so auffassen, dass sie Hinweise darauf gibt, in
welchem Abschnitt des CPV in der Fassung 2008 der richtige Code
bzw. die richtigen Codes enthalten ist/sind. Benutzer sollten dann
darangehen, diesen Abschnitt zu prüfen, um den bzw. die am besten
geeigneten Code/s zu finden.
7.2. Tabelle der Entsprechungen zwischen dem CPV 2008
und der CPC (Vorläufige Fassung)
Diese Tabelle kann dazu verwendet werden, die Vorgangsweise
festzustellen, die gemäß den Richtlinien 2004/17 und 2004/18 zu
befolgen ist.
Der Benutzer kann zu einem Code im CPV 2008, für den er sich
interessiert, problemlos den entsprechenden CPC-Code finden. Die
Tabelle enthält auch die Kategorie, welcher der CPV-Code gemäß der
Richtlinie 2004/18 angehört.
Beispiel: Eine Beschaffungsstelle möchte herausfinden, welcher
CPC-Code der folgenden Dienstleistung im CPV entspricht:
71354200-6 Luftbildvermessung
Sie wird in der CPV-Spalte für den Code 71354200 (die Prüfziffer ist
nicht erforderlicht) suchen und feststellen, dass er dem CPC-Code
86754 entspricht (Richtlinie 2004/18, Kategorie Nr. 12).
8. Schlussfolgerungen
Eine ideale Situation wäre unter der Voraussetzung gegeben, dass
die Verwendung der CPV-Codes in einem größeren internationalen
Kontext und für Verträge unterhalb der Schwellenwerte verpflichtend
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eingeführt wird. Dies würde zu einer Erhöhung der Transparenz
führen und könnte die Bereitstellung umfassender Statistiken
erleichtern.
Außerdem sollte das CPV niemals als endgültig betrachtet werden,
weil es sich mit dem wechselnden Bedarf der Benutzer
fortentwickeln wird. Öffentliche Auftraggeber und
Wirtschaftsteilnehmer werden regelmäßig zum CPV befragt und
fortlaufend eingeladen werden, bei der Kommission Vorschläge für
eine weitere Verbesserung des CPV einzubringen. Das CPV wird
laufend überarbeitet und weiterentwickelt werden, um der
Komplexität verschiedener Sektoren des Beschaffungsmarktes in
zufriedenstellender Weise Rechnung zu tragen.
Anhang 1: Abteilungen des CPV 2008
03000000-1 Landwirtschaftliche Erzeugnisse des Pflanzenbaus und der
Tierhaltung sowie Fischerei-, Forst- und zugehörige
Erzeugnisse
09000000-3 Mineralölerzeugnisse, Brennstoff, Elektrizität und andere
Energiequellen
14000000-1 Bergbau, Basismetalle und zugehörige Erzeugnisse
15000000-8 Nahrungsmittel, Getränke, Tabak und zugehörige
Erzeugnisse
16000000-5 Landwirtschaftsmaschinen
18000000-9 Kleidung, Fußbekleidung, Gepäckartikel und Zubehör
19000000-6 Leder- und Textilerzeugnisse, Plastik- und Gummistoffe
22000000-0 Drucksachen und zugehörige Erzeugnisse
24000000-4 Chemische Erzeugnisse
30000000-9 Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer,
außer Möbeln und Softwarepaketen
31000000-6 Elektrische Maschinen, Geräte, Ausstattung und
Verbrauchsartikel; Beleuchtung
32000000-3 Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und
Fernmeldeanlagen und Zubehör
33000000-0 Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und
Körperpflegeprodukte
34000000-7 Transportmittel und Erzeugnisse für Verkehrszwecke
35000000-4 Ausrüstung für Sicherheitszwecke, Brandbekämpfung,
Polizei und Verteidigung
37000000-8 Musikinstrumente, Sportgeräte, Spiele, Spielwaren,
Handwerks- und Kunstbedarf sowie Zubehör
38000000-5 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer
Gläser)
39000000-2 Möbel (einschließlich Büromöbel), Zubehör,
Haushaltsgeräte (ausgenommen Beleuchtung) und
Reinigungsmittel
41000000-9 Rohwasser und aufbereitetes Wasser
42000000-6 Industrielle Maschinen
43000000-3 Maschinen und Geräte für Bergbau und Steinbrecharbeiten,
Baumaschinen
44000000-0 Baukonstruktionen und Baustoffe; Bauhilfsprodukte
(elektrische Apparate ausgenommen)
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45000000-7 Bauarbeiten
48000000-8 Softwarepaket und Informationssysteme
50000000-5 Reparatur- und Wartungsdienste
51000000-9 Installation (außer Software)
55000000-0 Dienstleistungen des Hotel- und Gaststättengewerbes und
des Einzelhandels
60000000-8 Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer
Abfalltransport)
63000000-9 Hilfs- und Nebentätigkeiten im Bereich Verkehr;
Reisebürodienste
64000000-6 Post- und Fernmeldedienste
65000000-3 Versorgungsunternehmen
66000000-0 Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
70000000-1 Immobiliendienste
71000000-8 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und
Ingenieurbüros und Prüfstellen
72000000-5 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und
Hilfestellung
73000000-2 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige
Beratung
75000000-6 Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung, Verteidigung
und Sozialversicherung
76000000-3 Mit der Gewinnung von Erdöl und Erdgas verbundene
Dienstleistungen
77000000-0 Dienstleistungen in Landwirtschaft, Forstwirtschaft,
Gartenbau, Aquakultur und Bienenzucht
79000000-4 Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing,
Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
80000000-4 Allgemeine und berufliche Bildung
85000000-9 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
90000000-7 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und
Umweltschutzdienste
92000000-1 Dienstleistungen in den Bereichen Erholung, Kultur und
Sport
98000000-3 Sonstige gemeinschaftliche, soziale und persönliche Dienste
Anhang 2: Unterteilungen des Zusätzlichen
Vokabulars
Abschnitt A: Materialien
Gruppe A: Metalle und Legierungen
Gruppe B: Nichtmetalle
Abschnitt B: Zustand, Form, Verpackung und Aufmachung
Gruppe A: Zustand
Gruppe B: Shape
Gruppe C: Verpackung und Aufmachung
Abschnitt C: Materialien/Produkte mit speziellen
Eigenschaften und Betriebsarten
Gruppe A: Materialien/Produkte mit speziellen Eigenschaften
Gruppe B: Betriebsart
Abschnitt D: Allgemeines, Verwaltung
Gruppe A: Attribute für Allgemeines und Verwaltung
Abschnitt E: Benutzer/Empfänger
Gruppe A: Benutzer oder Empfänger
Abschnitt F: Vorgesehene Verwendung
Gruppe A: Bildung und Ausbildung
Gruppe B: Sicherheit
Gruppe C: Abfall
Gruppe D: Jahreszeitlich gebundene Verwendung
Gruppe E: Postwesen
Gruppe F: Reinigung
Gruppe G: Andere Bestimmungen und Verwendungen
Abschnitt G: Maße und Gewichte
Gruppe A: Maße und Leistung
Gruppe B: Häufigkeit
Gruppe C: Andere Angaben
Abschnitt H: Übrige Attribute für Nahrungsmittel, Getränke
und Mahlzeiten
Gruppe A: Attribute für Nahrungsmittel, Getränke und Mahlzeiten
Abschnitt I: Übrige Attribute für Bauarbeiten
Gruppe A: Attribute für Bauarbeiten
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Abschnitt J: Übrige Attribute für Datenverarbeitung,
Informationstechnologie oder Kommunikation
Gruppe A: Attribute für Datenverarbeitung, Informationstechnologie
oder Kommunikation
Abschnitt K: Übrige Attribute für Energie und
Wasserversorgung
Gruppe A: Attribute für Energie und Wasserversorgung
Abschnitt L: Übrige Medizin- und Laborattribute
Gruppe A: Medizin- und Laborattribute
Abschnitt M: Übrige Attribute Verkehr
Gruppe A: Attribute für bestimmte Fahrzeugarten
Gruppe B: Fahrzeugeigenschaften
Gruppe D: Attribute für Sondertransporte
Gruppe E: Attribute für Sondertransporte
Gruppe F: Mit Fahrzeugverwendung
Abschnitt P: Mietdienstleistungen
Gruppe A: Miet- oder Pachtdienstleistungen
Gruppe B: Besatzungs-, Fahrer- oder
Bedienungspersonaldienstleistungen
Abschnitt Q: Übrige Attribute für Werbe- und
Rechtsberatungsdienstleistungen
Gruppe A: Werbedienstleistungen
Gruppe B: Rechtsberatungsdienstleistungen
Abschnitt R: Übrige Attribute für
Forschungsdienstleistungen
Gruppe A: Medizinische Forschung
Gruppe B: Wirtschaftsforschungsdienstleistungen
Gruppe C: Technologieforschung
Gruppe D: Forschungsgebiete
Abschnitt S: Übrige Attribute für Finanzdienstleistungen
Gruppe A: Bankdienstleistungen
Gruppe B: Versicherungsdienstleistungen
Gruppe C: Pensionsdienstleistungen
Abschnitt T: Übrige Attribute für Druckerdienstleistungen
Gruppe A: Druckerdienstleistungen
Abschnitt U: Übrige Attribute für
Einzelhandelsdienstleistungen
Gruppe A: Einzelhandelsdienstleistungen für Lebensmittel
Gruppe B: Einzelhandelsdienstleistungen für Nichtlebensmittel
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Anhang 3
Glossar
• NRZZ: Nomenklatur des Rates für die Zusammenarbeit auf dem
Gebiet des Zollwesens
• CPA: Güterklassifikation in Verbindung mit den
Wirtschaftszweigen (CPA = Classification of Products by Activity)
• CPC: Zentrale Gütersystematik (Nomenklatur der Vereinten
Nationen) (CPC = Central Product Classification (United Nations
nomenclature))
• CPV: Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (ab 1994)
(CPV = Common Procurement Vocabulary (from 1994 on) )
• CPV: Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (1993)
(CPV = Common Procurement Vocabulary (1993)
• EU: Europäische Union
• GPA: Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
(GPA = Government Procurement Agreement)
• HS: Harmonisiertes System
• ISIC: Internationale Systematik der Wirtschaftszweige
(ISIC = International Standard Industrial Classification)
• NACE: Europäische Systematik der Wirtschaftszweige
• PRODCOM: Güterliste der Europäischen Union (PRODucts of the
European COMmunity)
• IWA: Internationales Warenverzeichnis für den Außenhandel
• UNCCS: Allgemeines Codierungssystem der Vereinten Nationen
(UNCSS = United Nations Common Coding System)
Die Abkürzungen können je nach Sprache unterschiedlich sein.