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Kanzlei mit Vergaberecht für öffentliche Auftraggeber, Vergabestellen sowie Bewerber und Bieter

Begleitung aller Vergabeverfahren, Fachanwalt für Vergaberecht, EU-Vergaberecht, nationales Vergaberecht, e-Vergabe, öffentliche Ausschreibung, Schwellenwerte, Konzessionen, Zuwendungen, GWB, VgV, UGVO, VoB/A, Rüge, Nachprüfungsverfahren, Zuschlag, vorzeitige Beendigung der Vergabe, Schadensersatz, erneute Vergabe

Vergaberecht

Allgemeines Vergaberecht

Das Vergaberecht regelt die Vergabe von Aufträgen der öffentlichen Hand an Unternehmen. Ziel ist es, dem öffentlichen Auftraggeber Sach- und Personalmittel zu den wirtschaftlichsten Konditionen zu beschaffen. Das Vergaberecht soll zudem Korruption und Vetternwirtschaft verhindern und Wettbewerb, Gleichbehandlung und Transparenz der Unternehmen auf dem Markt gewährleisten. Zu den öffentlichen Auftraggebern gehören nicht nur öffentliche Einrichtungen, sondern auch private Unternehmen, die dem Vergaberecht unterliegen (z. B. Energieunternehmen oder Fördermittelempfänger). Geprägt wird das Vergaberecht durch Richtlinien beziehungsweise Verordnungen der Europäischen Union.

EU-Vergaberecht

Innerhalb der Europäischen Union gibt es zahlreichen Richtlinien und Verordnungen, die das Vergaberecht in den Mitgliedsstaaten koordinieren. Richtlinien entfalten zunächst keine Rechte und Pflichten für Unternehmen und öffentliche Auftraggeber und gelten erst nach Umsetzung in nationales Recht. Verordnungen der EU dagegen gelten direkt in den Mitgliedstaaten. Dies betrifft z. B. die Höhe der Schwellenwerte, die Verwendung der Standardformulare für Bekanntmachungen oder den CPV-Code (einheitliches Klassifikationssystem für das öffentliche Beschaffungswesen).

Das EU-Vergaberecht wird angewendet, wenn der Gesamtwert eines Auftrags oberhalb des so genannten Schwellenwertes liegt. Die Höhe des Schwellenwertes hängt von der Art der zu beschaffenden Leistung sowie von der Art des Auftraggebers ab. Die Umsetzung in nationales Recht erfolgt in Deutschland durch das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie die Vergabeverordnung (VgV) und die Vergabe. Und Vertragsordnung für Leistungen (VOL – 2. Abschnitt), Bauleistungen (VOB – 2. Abschnitt) und freiberufliche Leistungen (VOF)

Deutsches Vergaberecht

Wird der jeweilige Schwellenwert zu einem EU-weiten Verfahren nicht erreicht, regeln lediglich die Vergabeverordnung für Leistungen (VOL – 1. Abschnitt) und für Bauleistungen (VOB – 1. Abschnitt) das Ausschreibungsverfahren. Hier gibt es zum Teil erhebliche Unterschiede zur EU-Ausschreibung. So gibt es unter anderem für Bieter keine Möglichkeit, die Vergabekammer anzurufen, wenn ein Verfahren gerügt werden soll. Zudem sind die Bekanntmachungs- und Veröffentlichungspflichten bei nationalen Verfahren nicht so ausgeprägt. Die Fristen kann der Auftraggeber im nationalen Bereich weitgehend selbst bestimmen. Trotz nicht direkter Anwendung gelten auch hier die EU-rechtlichen Grundsätze der Transparenz, der Gleichbehandlung und des Wettbewerbs.

Vergaberecht der einzelnen Bundesländer

In den einzelnen Bundesländern existieren Landesvorschriften zum jeweiligen Vergaberecht, die subsidiär ebenfalls zu berücksichtigen sind. Teilweise ist ein Vergabegesetz erlassen worden.

Was können wir für Sie erledigen?

Als Ausschreibungspflichtige prüfen und begleiten wir Ihre Ausschreibung von der Planung über die Ausschreibung, Zuschlagserteilung bis zur Leistungsdurchführung und -beendigung.

Als Ausschreibungsteilnehmer setzen wir Ihre Ansprüche eines ordnungsgemässen Verfahrens durch und verhindern im Falle der Rechtswidrigkeit die Vergabe an Konkurrenten.

Natürlich vertreten wir auch in behördlichen oder gerichtlichen Vergabeverfahren vor Vergabekammern/ Vergabesenaten.

Was benötigen wir, um Ihre vergaberechtliche Frage zu bearbeiten?

Im Regelfall müssen wir genau wissen, welche Leistungen mit welchem Gesamtwert zu welchen Konditionen vergeben werden sollen oder bereits schon ausgeschrieben wurden. Die weiteren Details müssen sodann im Einzelfall geklärt werden.

Sie haben ein vergaberechtliches Problem? Sprechen Sie mit einem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Buchen Sie online. Los geht’s!

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Wir für Sie

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