Geheimhaltung wahren
Von horak RechtsanwälteBeitrag veröffentlicht am Beitrag gepostet in § 1 EnWG, § 1 GWB, § 100 GWB, § 106 GWB, § 126b BGB, § 132 GWB, § 193 BGB, Allgemein, Angebot, Angebotsausschluss, Angebotsfrist, Angebotswertung, Angemessenheit der Preise, ArbZG, Aufhebung des Vergabeverfahrens, Aufteilung in Lose, Auftragsgegenstand, Ausnahmen von der Vergabepflicht, Ausschluss, Ausschluss des Angebots, Ausschluss von Wettbewerb, Ausschreibung, Ausschreibungsunterlagen, Bauaufträge, Baugesetzbuch, Baurecht, Beihilferecht, Berufung, Beschaffungssystem, beschränkte Vergabe mit Teilnahmewettbewerb, Beschwerdeverfahren, Bewerber, Bewerbergemeinschaften, Bietergemeinschaften, Bindefrist, BMWi, Bundes-Immissionsschutzgesetz, Bundesberggesetz, Bundeskartellamt, Bundeswasserstraßengesetz, BVB, Corona, Coronapandemie, COVID-19, de facto Vergabe, Dienstleistungsaufträge, dritte Wertungsstufe, e-Vergabe, EEE, Eisenbahnregulierungsgesetz, elektronische Auktion, Energierecht, Energieversorgung, Energiewirtschaftsgesetz, EU-Vergaberecht, Evaluierung, Fachanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht, Fachkunde, Fristen, Geheimhaltung, Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung, gesetzliches Zuschlagverbot, Gleichbehandlung, GWB, Inhouse-Vergabe, Innovationspartnerschaft, InsO, Kartellrecht, Kommunalvergaberecht, Konzessionsvertrag, KonzVgV, KRITIS-Strategie, Leistungsfähigkeit, Lieferaufträge, Nachprüfungsantrag, Nachprüfungsverfahren, Nebenangebot, nicht offenes Verfahren, Nichtdiskriminierung, offenes Verfahren, öffentliche Aufträge, öffentliche Auftraggeber, öffentliche Vergabe, öffentliches Wirtschaftsrecht, OLG Düsseldorf, Planungswettbewerbe, Preisverordnung, Publikationsorgane, Rahmenvereinbarung, Rügefrist, Schadensersatz, Scheinangebot, Sektorenauftraggeber, Sektorenvergaberecht, SektVO, Sicherheitsziel, Sparsamkeit, Strahlenschutzgesetz, Teilnahmeantrag, Teilnahmefrist, Telekommunikationsgesetz, Transparanz, Transparent, unterschwellige Vergabe, Untreue, Unverzüglichkeit der Rüge, UVgO, Vergabe eines Wegnutzungsrechtes, Vergabe sozialer und anderer besonderer Dienstleistungen, Vergabe von Bauleistungen, Vergabe von Konzessionen, Vergabeakten, Vergabearten, Vergabepflicht, Vergabeprinzipien, Vergaberecht, Vergaberechtsverstoß, Vergabesperre, Vergabeunterlagen, Vergabeverfahren, Vergabevermerk, Verhältnismäßigkeit, Verhandlungsverfahren, Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb, Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb, Vermögensschaden, Verwaltungsgericht, vierte Wertungsstufe, VOB/A, VOB/B, VOL/B, Vorabinformationsschreiben, VSVgV, Wasserhaushaltsgesetz, Wettbewerb, wettbewerblicher Dialog, Wettbewerbsrecht, wirtschaftlichste Angebot, Zuschlag, Zuschlagskriterien, Zuverlässigkeit, ZuwendungsbescheidVerschlagwortet mit Angebot, Angebote, Angebotsabgabe, Anruf, Ansprüche, Aufgaben, Auftraggeber, Auftragsvergabe, Bedarf, Benachteiligte, Beschaffung, Beteiligte, bewiesenem, Bieter, Bund, Datensicherheit, Eigenversorgung, Entscheidung, Entstehung, Epoche, Erfüllung, Erstberatung, Gefährdung, Geheimhaltung, Gemeinden, Gemeindeverbände, Gleichbehandlungsgebot, Grundsätzen, Güter, GWB, Hände, Maßnahmen, Mitbewerber, Need-to-know-Prinzip, Personen, Schadensersatz, Sparsamkeit, Stelle, Umgang, Ursprung, Vergaberecht, Vergaberechts, Vergabeverfahren, Vergabeverfahrens, Wettbewerb, Wirtschaftlichkeit, ZweckKeine Kommentare zu Geheimhaltung wahren
Auftraggeber müssen vertrauliche Unternehmensinformationen schützen. Dazu zählen insbesondere entsprechend gekennzeichnete Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie vertrauliche Teile der Angebote. Maßgeblich ist im Anwendungsbereich der VgV insbesondere § 5. Die Vertraulichkeit gilt nicht schrankenlos. Gesetzliche Informations-, Bekanntmachungs- und Rechtsschutzpflichten bleiben zu beachten. So ist unter den Voraussetzungen des § 134 GWB vor dem Zuschlag der Name des […]
