Nimmt ein Unternehmen mit wenig Erfahrung an EU-weiten Ausschreibungen teil, so kann es an formalen Fehlern scheitern. Zu den häufigsten Fehlern gehört ein unverbindliches Angebot.
Macht ein Unternehmen ein Angebot unter Vorbehalt, so schließt die Vergabestelle das Unternehmen von der Ausschreibung aus.
Vergabeverfahren erfordern ein verbindliches Angebot von Unternehmen.
Rechtsanwalt Michael Horak
Auf AGBs verweisen
Verweist ein Bieter beispielsweise auf seine eigenen AGBs oder auf die des Auftraggebes, wenn er ein Angebot einreicht, so wird er ausgeschlossen.
Vertragsbedingungen anpassen
Ebenso kann es zum Ausschluss führen wenn der Bieter die Vertragsbedingungen des Auftraggebers in Frage stellt oder anpasst.