horak.
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Kanzlei mit Vergaberecht für öffentliche Auftraggeber, Vergabestellen sowie Bewerber und Bieter

Begleitung aller Vergabeverfahren, Fachanwalt für Vergaberecht, EU-Vergaberecht, nationales Vergaberecht, e-Vergabe, öffentliche Ausschreibung, Schwellenwerte, Konzessionen, Zuwendungen, GWB, VgV, UGVO, VoB/A, Rüge, Nachprüfungsverfahren, Zuschlag, vorzeitige Beendigung der Vergabe, Schadensersatz, erneute Vergabe

Geheimhaltung wahren

Im Vergaberecht gilt: die ausschreibende Stelle ist verpflichtet, die Namen der Bieter und deren Angebote geheim zu halten. Geheimhaltung zählt zu den Grundsätzen im Vergaberecht. Geheimhaltung heißt sorgfältiger Umgang mit vertraulichen Daten und Informationen. Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M. Schadensersatz bei Verstoß Verstoßen Beteiligte des Vergabeverfahrens gegen die Geheimhaltung, so kann das Vergabeverfahren aufgehoben werden. […]

Anfängerfehler 2: Unverbindliches Angebot machen

Nimmt ein Unternehmen mit wenig Erfahrung an EU-weiten Ausschreibungen teil, so kann es an formalen Fehlern scheitern. Zu den häufigsten Fehlern gehört ein unverbindliches Angebot. Macht ein Unternehmen ein Angebot unter Vorbehalt, so schließt die Vergabestelle das Unternehmen von der Ausschreibung aus. Vergabeverfahren erfordern ein verbindliches Angebot von Unternehmen. Auf AGBs verweisen Verweist ein Bieter […]

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