Geheimhaltung wahren
Von horak RechtsanwälteBeitrag veröffentlicht am Beitrag gepostet in § 1 EnWG, § 1 GWB, § 100 GWB, § 106 GWB, § 126b BGB, § 132 GWB, § 193 BGB, Allgemein, Angebot, Angebotsausschluss, Angebotsfrist, Angebotswertung, Angemessenheit der Preise, ArbZG, Aufhebung des Vergabeverfahrens, Aufteilung in Lose, Auftragsgegenstand, Ausnahmen von der Vergabepflicht, Ausschluss, Ausschluss des Angebots, Ausschluss von Wettbewerb, Ausschreibung, Ausschreibungsunterlagen, Bauaufträge, Baugesetzbuch, Baurecht, Beihilferecht, Berufung, Beschaffungssystem, beschränkte Vergabe mit Teilnahmewettbewerb, Beschwerdeverfahren, Bewerber, Bewerbergemeinschaften, Bietergemeinschaften, Bindefrist, BMWi, Bundes-Immissionsschutzgesetz, Bundesberggesetz, Bundeskartellamt, Bundeswasserstraßengesetz, BVB, Corona, Coronapandemie, COVID-19, de facto Vergabe, Dienstleistungsaufträge, dritte Wertungsstufe, e-Vergabe, EEE, Eisenbahnregulierungsgesetz, elektronische Auktion, Energierecht, Energieversorgung, Energiewirtschaftsgesetz, EU-Vergaberecht, Evaluierung, Fachanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht, Fachkunde, Fristen, Geheimhaltung, Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung, gesetzliches Zuschlagverbot, Gleichbehandlung, GWB, Inhouse-Vergabe, Innovationspartnerschaft, InsO, Kartellrecht, Kommunlavergaberecht, Konzessionsvertrag, KonzVgV, KRITIS-Strategie, Leistungsfähigkeit, Lieferaufträge, Nachprüfungsantrag, Nachprüfungsverfahren, Nebenangebot, nicht offenes Verfahren, Nichtdiskriminierung, offenes Verfahren, öffentliche Aufträge, öffentliche Auftraggeber, öffentliche Vergabe, öffentliches Wirtschaftsrecht, OLG Düsseldorf, Planungswettbewerbe, Preisverordnung, Publikationsorgane, Rahmenvereinbarung, Rügefrist, Schadensersatz, Scheinangebot, Sektorenauftraggeber, Sektorenvergaberecht, SektVO, Sicherheitsziel, Sparsamkeit, Strahlenschutzgesetz, Teilnahmeantrag, Teilnahmefrist, Telekommunikationsgesetz, Transparanz, Transparent, unterschwellige Vergabe, Untreue, Unverzüglichkeit der Rüge, UVGO, Vergabe eines Wegnutzungsrechtes, Vergabe sozialer und anderer besonderer Dienstleistungen, Vergabe von Bauleistungen, Vergabe von Konzessionen, Vergabeakten, Vergabearten, Vergabepflicht, Vergabeprinzipien, Vergaberecht, Vergaberechtsverstoß, Vergabesperre, Vergabeunterlagen, Vergabeverfahren, Vergabevermerk, Verhältnismässigkeit, Verhandlungsverfahren, Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb, Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb, Vermögensschaden, Verwaltungsgericht, vierte Wertungsstufe, VOB/A, VOB/B, VOL/B, Vorabinformationsschreiben, VSVgV, Wasserhaushaltsgesetz, Wettbewerb, wettbewerblicher Dialog, Wettbewerbsrecht, wirtschaftlichste Angebot, Zuschlag, Zuschlagskriterien, Zuverlässigkeit, ZuwendungsbescheidTags Angebot, Angebote, Angebotsabgabe, Anruf, Ansprüche, Aufgaben, Auftraggeber, Auftragsvergabe, Bedarf, Benachteiligte, Beschaffung, Beteiligte, bewiesenem, Bieter, Bund, Datensicherheit, Eigenversorgung, Entscheidung, Entstehung, Epoche, Erfüllung, Erstberatung, Gefährdung, Geheimhaltung, Gemeinden, Gemeindeverbände, Gleichbehandlungsgebot, Grundsätzen, Güter, GWB, Hände, Maßnahmen, Mitbewerber, Need-to-know-Prinzip, Personen, Schadensersatz, Sparsamkeit, Stelle, Umgang, Ursprung, Vergaberecht, Vergaberechts, Vergabeverfahren, Vergabeverfahrens, Wettbewerb, Wirtschaftlichkeit, ZweckKeine Kommentare für Geheimhaltung wahren
Im Vergaberecht gilt: die ausschreibende Stelle ist verpflichtet, die Namen der Bieter und deren Angebote geheim zu halten. Geheimhaltung zählt zu den Grundsätzen im Vergaberecht. Geheimhaltung heißt sorgfältiger Umgang mit vertraulichen Daten und Informationen. Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M. Schadensersatz bei Verstoß Verstoßen Beteiligte des Vergabeverfahrens gegen die Geheimhaltung, so kann das Vergabeverfahren aufgehoben werden. […]