Öffentliche Hand ist umgangssprachlich
„Öffentliche Hand“ ist ein Sammelbegriff für staatliche und sonstige öffentlich-rechtlich geprägte Einrichtungen. Dazu zählen insbesondere Bund, Länder und Gemeinden; je nach Zusammenhang können auch weitere Einrichtungen und öffentlich beherrschte Unternehmen erfasst sein. Für die Anwendung des Vergaberechts ist die umgangssprachliche Bezeichnung allein nicht entscheidend. Zu prüfen sind die gesetzlichen Auftraggeberbegriffe, insbesondere §§ 98 bis 101 […]
