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Kanzlei mit Vergaberecht für öffentliche Auftraggeber, Vergabestellen sowie Bewerber und Bieter

Begleitung aller Vergabeverfahren, Fachanwalt für Vergaberecht, EU-Vergaberecht, nationales Vergaberecht, e-Vergabe, öffentliche Ausschreibung, Schwellenwerte, Konzessionen, Zuwendungen, GWB, VgV, UVgO, VOB/A, Rüge, Nachprüfungsverfahren, Zuschlag, vorzeitige Beendigung der Vergabe, Schadensersatz, erneute Vergabe

Glossar Vergaberecht: Begriffe verständlich erklärt

Dieses Glossar erklärt zentrale Begriffe aus Ausschreibungen und Vergabeverfahren. Die verlinkten Fachseiten führen zu ausführlicheren Erläuterungen. Ob eine bestimmte Vorschrift gilt, hängt insbesondere von Auftraggeber, Auftragsgegenstand, Wert und Verfahrensart ab.

Angebotsfrist

Zeitpunkt, bis zu dem ein Angebot in der vorgeschriebenen Form eingegangen sein muss. Ein auf der Plattform gespeicherter Entwurf ist noch keine wirksame Abgabe. Weiterführend: Checkliste für Bieter: Von der Ausschreibung bis zum Zuschlag.

Angebotswertung

Prüfung und Vergleich der Angebote anhand der rechtmäßig festgelegten Anforderungen und Zuschlagskriterien. Eignung des Unternehmens und Qualität seines Angebots sind zu unterscheiden. Weiterführend: Angebotswertung.

Aufhebung

Beendigung des Verfahrens ohne Zuschlag. Wirksamkeit, Rechtmäßigkeit und mögliche Schadensersatzfolgen sind gesondert zu prüfen. Weiterführend: Aufhebung von Vergabeverfahren und Schadensersatz.

Ausschluss

Ein Angebot oder Unternehmen wird nicht weiter berücksichtigt. Angebotsmängel und unternehmensbezogene Ausschlussgründe haben unterschiedliche Voraussetzungen. Weiterführend: Angebotsausschluss und Nachforderung von Unterlagen und Ausschlussgründe und Selbstreinigung.

Bietergemeinschaft

Mehrere Unternehmen treten gemeinsam als Bewerber oder Bieter auf. Vertretung, Leistungsanteile und Haftung müssen geklärt sein. Weiterführend: Bietergemeinschaften, Nachunternehmer und Eignungsleihe.

Bieterfrage

Anfrage zur Klärung der Vergabeunterlagen. Sie enthält nicht automatisch eine Rüge mit dem erforderlichen Abhilfeverlangen. Weiterführend: Rüge eines Vergabeverstoßes.

Bindefrist

Zeitraum, in dem der Bieter an sein Angebot gebunden ist. Sie ist von der Angebotsfrist und von vergaberechtlichen Wartefristen zu unterscheiden. Weiterführend: Checkliste für Bieter: Von der Ausschreibung bis zum Zuschlag.

CPV

Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge. CPV-Codes ordnen den Beschaffungsgegenstand für Bekanntmachungen ein; sie ersetzen keine eindeutige Leistungsbeschreibung. Weiterführend: CPV-Codes.

De-facto-Vergabe

Beauftragung ohne das eigentlich erforderliche Vergabeverfahren. Im GWB-Bereich kann unter den Voraussetzungen des § 135 die Unwirksamkeit des Vertrags festgestellt werden. Weiterführend: De-facto-Vergabe.

Dynamisches Beschaffungssystem

Vollständig elektronisches Instrument für marktübliche Leistungen. Geeignete Unternehmen können während der Laufzeit neu zugelassen werden. Weiterführend: Rahmenvereinbarungen und Einzelabrufe.

EEE

Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung dient als vorläufiger Nachweis von Eignung und Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. Erforderliche Belege können später verlangt werden. Weiterführend: Eignungsprüfung, Referenzen und Eigenerklärungen.

Eignung

Fachkunde und Leistungsfähigkeit eines Unternehmens anhand der rechtmäßig bekannt gemachten Kriterien. Sie betrifft nicht automatisch die Qualität des konkreten Angebots. Weiterführend: Eignungsprüfung, Referenzen und Eigenerklärungen.

Eignungsleihe

Nutzung fremder Kapazitäten zum Nachweis bestimmter Eignungsanforderungen. Die tatsächliche Verfügbarkeit und weitere gesetzliche Voraussetzungen müssen belegt sein. Weiterführend: Bietergemeinschaften, Nachunternehmer und Eignungsleihe.

EU-Schwellenwert

Wertgrenze für den Anwendungsbereich bestimmter EU-Vergaberegeln. Maßgeblich ist grundsätzlich der geschätzte Nettoauftragswert nach den einschlägigen Regeln. Weiterführend: EU-Schwellenwerte.

Inhouse-Vergabe

Beauftragung einer kontrollierten Einheit unter den gesetzlichen Ausnahmevoraussetzungen. Öffentliche Beteiligung allein reicht nicht aus. Weiterführend: Inhouse-Vergabe und kommunale Zusammenarbeit.

Innovationspartnerschaft

Verfahren zur Entwicklung einer noch nicht marktverfügbaren Lösung und deren anschließendem Erwerb unter festgelegten Bedingungen. Weiterführend: Innovative Beschaffung und Innovationspartnerschaften.

Konzession

Vertrag mit Nutzungs- oder Verwertungsrecht und Übertragung eines relevanten Betriebsrisikos. Die Bezeichnung allein ist nicht entscheidend. Weiterführend: Vergabe von Bau- und Dienstleistungskonzessionen.

Leistungsbeschreibung

Beschreibung dessen, was beschafft werden soll, einschließlich relevanter Eigenschaften, Mengen, Termine und Nachweise. Sie muss vergleichbare Angebote ermöglichen. Weiterführend: Vergabeunterlagen und Dokumentation.

Los

Abgegrenzter Teil eines Auftrags. Teillose betreffen insbesondere Mengen, Fachlose unterschiedliche Arten oder Fachgebiete von Leistungen. Weiterführend: Bauvergaben nach der VOB/A.

Nachforderung

Zulässige Anforderung fehlender oder ergänzungsbedürftiger Unterlagen nach dem einschlägigen Regelwerk. Sie erlaubt keine beliebige nachträgliche Verbesserung des Angebots. Weiterführend: Angebotsausschluss und Nachforderung von Unterlagen.

Nachprüfungsverfahren

Besonderes Rechtsschutzverfahren vor der Vergabekammer im Anwendungsbereich des vierten Teils des GWB. Antragsbefugnis, Rüge und Fristen sind zu beachten. Weiterführend: Nachprüfungsverfahren.

Nachtrag

Änderung oder Ergänzung einer vertraglich vereinbarten Leistung. Neben Vergütung und Vertragsrecht ist gegebenenfalls eine neue Vergabepflicht zu prüfen. Weiterführend: Nachträge und Vertragsänderungen.

Nebenangebot

Angebot mit einer vom vorgegebenen Hauptangebot abweichenden Lösung im zugelassenen Rahmen. Mindestanforderungen und Wertung müssen beachtet werden. Weiterführend: Bauvergaben nach der VOB/A.

Rahmenvereinbarung

Vereinbarung über Bedingungen späterer Einzelaufträge. Abrufberechtigte, Volumen, Laufzeit und Auswahlregeln müssen ausreichend bestimmt sein. Weiterführend: Rahmenvereinbarungen und Einzelabrufe.

Rüge

Beanstandung eines Vergaberechtsverstoßes gegenüber dem Auftraggeber mit dem Verlangen nach Abhilfe. Sie löst allein kein allgemeines Zuschlagsverbot aus. Weiterführend: Rüge eines Vergabeverstoßes.

Selbstreinigung

Gesetzlich geregelte Maßnahmen eines Unternehmens zum Nachweis wiederhergestellter Zuverlässigkeit trotz relevanten Fehlverhaltens. Weiterführend: Ausschlussgründe und Selbstreinigung.

Sektorenvergabe

Vergabe für gesetzlich erfasste Tätigkeiten insbesondere in Energie, Trinkwasser, Verkehr und Postdiensten durch einen Sektorenauftraggeber. Weiterführend: Sektorenvergaberecht für Energie, Wasser, Verkehr und Postdienste.

Tariftreue

Auftragsbezogene Verpflichtung zur Einhaltung bestimmter Arbeitsbedingungen nach dem anwendbaren Tariftreuerecht. Sie ist von allgemeiner Tarifbindung zu unterscheiden. Weiterführend: Landesvergaberecht und Tariftreue.

Vergabevermerk

Dokumentation wesentlicher Verfahrensschritte, Entscheidungen und ihrer Gründe. Er soll die Vergabe nachvollziehbar und überprüfbar machen. Weiterführend: Checkliste für Vergabestellen: Beschaffung vorbereiten und dokumentieren.

Vorabinformation

Information an nicht berücksichtigte Unternehmen vor dem beabsichtigten Zuschlag, soweit § 134 GWB beziehungsweise andere Vorschriften sie verlangen. Weiterführend: Nachprüfungsverfahren.

Wartefrist

Gesetzliche Zeitspanne vor einem zulässigen Vertragsschluss. Sie ist keine zusätzliche Rügefrist und endet nicht automatisch erst nach Bearbeitung einer Rüge. Weiterführend: Rüge eines Vergabeverstoßes.

Zuschlag

Annahme eines Angebots, durch die grundsätzlich der Vertrag zustande kommt. Der Zeitpunkt ist für den möglichen Primärrechtsschutz von zentraler Bedeutung. Weiterführend: Nachprüfungsverfahren.

Zuschlagskriterien

Vorab festgelegte Maßstäbe zur Bestimmung des wirtschaftlichsten Angebots, etwa Preis, Kosten oder Qualitätsmerkmale. Weiterführend: Angebotswertung.

Zuwendungsbescheid

Bewilligungsentscheidung über eine Förderung. Einbezogene Nebenbestimmungen können zusätzliche Vergabe-, Dokumentations- und Mitteilungspflichten enthalten. Weiterführend: Fördermittel, Zuwendungsrecht und Vergabepflichten.

Häufige Fragen

Gilt jede Erklärung für sämtliche Vergabeverfahren?

Die Begriffe geben eine Orientierung. Einzelheiten unterscheiden sich insbesondere zwischen VgV, VOB/A, SektVO, KonzVgV und unterschwelligen Regelungen. Die jeweiligen Fachseiten erläutern diese Unterschiede.

Wo finde ich die aktuellen Rechtsgrundlagen?

Auf den Fachseiten sind die maßgeblichen amtlichen Quellen verlinkt. Ergänzend führt der Servicebereich zu Gesetzen und Rechtsquellen.

Beratung und Kontakt

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Stand: 1. November 2026.

Quellen und Rechtsgrundlagen: GWB, Teil 4; VgV; SektVO; KonzVgV.

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Wie wir Sie im Vergaberecht unterstützen

Für öffentliche Auftraggeber prüfen und begleiten wir Beschaffungen von der Planung und Wahl des Verfahrens über die Vergabeunterlagen und Zuschlagserteilung bis zur Vertragsdurchführung und Beendigung.

Für Bewerber und Bieter prüfen wir Ausschreibungsbedingungen, unterstützen bei der Wahrung ihrer Verfahrensrechte und vertreten sie bei Rügen, in Nachprüfungsverfahren vor Vergabekammern und in gerichtlichen Beschwerdeverfahren. Welche Maßnahmen möglich und erfolgversprechend sind, hängt vom Einzelfall und den laufenden Fristen ab.

Welche Unterlagen benötigen wir?

Hilfreich sind die Bekanntmachung, die Vergabeunterlagen, der geschätzte Auftragswert sowie die bisherige Korrespondenz. Bitte weisen Sie besonders auf Angebots-, Rüge- und Rechtsbehelfsfristen sowie eine angekündigte Zuschlagserteilung hin.

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