Bedeutung von Mantelbogenverfahren
Von horak RechtsanwälteBeitrag veröffentlicht am Beitrag gepostet in § 19 GWB, § 193 BGB, § 28 UVgO, §107 GWB, Abschluss eines Rahmenvertrages für die Erbringung von Leistungen im Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb, Allgemein, Angebot, Angebotsausschluss, Angebotsfrist, Angemessenheit der Preise, ArbZG, Atomgesetz, Aufhebung des Vergabeverfahrens, Aufteilung in Lose, Auftragsgegenstand, Ausnahmen von der Vergabepflicht, Ausschluss, Ausschluss des Angebots, Ausschreibung, Ausschreibungsunterlagen, Bauaufträge, Baugesetzbuch, Baurecht, Beihilferecht, Berufung, Beschaffungssystem, Beschwerde, Beschwerdeverfahren, Bewerber, Bewertungsmatrix, BIEGE, Bietergemeinschaft, Bietergemeinschaften, Bundes-Immissionsschutzgesetz, Bundeskartellamt, Bundeswasserstraßengesetz, BVB, Corona, COVID-19, de facto Vergabe, Dienstleistungsaufträge, Direktvergabe, dritte Wertungsstufe, e-Vergabe, Einheitliche Europäische Eigenerklärung, Einrecihungsfrist, Eisenbahnregulierungsgesetz, elektronische Auktion, Energierecht, Energiewirtschaftsgesetz, erste Wertungsstufe, EU-Vergaberecht, Evaluierung, Fachanwalt für Vergaberecht, Fachkunde, Fristen, gesetzliches Zuschlagverbot, Gleichbehandlung, Göttingen, Hauptangebot, Haushaltsvergaberecht, Inhouse-Vergabe, InsO, Insolvenzrecht, internationale Vergabe, Kartellabsprache, Kartellrecht, Kommunlavergaberecht, Konzessionsvertrag, KonzVgV, KRITIS-Strategie, Leistungsfähigkeit, Lieferaufträge, Nachprüfungsantrag, Nachprüfungsverfahren, Nebenangebot, Netzausbaubeschleunigungsgesetz, offenes Verfahren, öffentliche Auftraggeber, Öffentliche Hand, öffentliche Vergabe, Planungswettbewerbe, PreisG, Preisverordnung, Publikationsorgane, Rahmenvereinbarung, Revision, Richtlinie 2014/23/EU, Rügefrist, Schadensersatz, Scheinangebot, Schwellenwert, Sektorenauftraggeber, Sektorenvergaberecht, Strahlenschutzgesetz, Teilnahmeantrag, Telekommunikationsgesetz, Transparanz, Trinkwasserversorgung, unbeschränkte Ausschreibung, Unverzüglichkeit der Rüge, UVGO, Vergabe eines Wegnutzungsrechtes, Vergabe sozialer und anderer besonderer Dienstleistungen, Vergabe von Bauleistungen, Vergabeakten, Vergabearten, Vergabekammer, Vergabepflicht, Vergabeprinzipien, Vergaberecht, Vergaberechtsverstoß, Vergabesperre, Vergabeverfahren, Vergabevermerk, Verhältnismässigkeit, Verhandlungsverfahren, Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb, Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb, Vermögensschaden, Verwaltungsgericht, vierte Wertungsstufe, VOB/B, Vorabinformationsschreiben, VSVgV, Wasserhaushaltsgesetz, Wettbewerb, Wettbewerbsrecht, wirtschaftlichste Angebot, Zuschlag, Zuschlagskriterien, Zuwendungsbescheid, zweite WertungsstufeTags Abgabe, Anfängerfehler, Anfängerfehlern, Angebotsabgabe, Angebotsunterlagen, Anreiz, Antrag, aus, ausdrücklich, Ausschreibungen, beachten, Bedeutung, Bei, beinhaltet, bekannten, bieten, Bieter, elektronische, elektronischer, Erfahrung, Erstberatung, EU-weiten, Fehler, Fehlern, formalen, Formular, Fragen, für, gemacht, gesetzlichen, gleichzeitig, haben, handschriftlicher, helfen, Mantelbogen, Mantelbogenverfahren, Michael, Mit, Mittels, Öffentliche, öffentlichen, Post, Prüfziffer, Rechtsanwalt, reicht, scheitern, schwieriger, Signatur, Stolpersteine, teilnehmen, Textform, übersendet, Unternehmen, unterschreibt, unterschriebenes, Vergaberecht, vergaberechtlichen, Vergabestelle, Verknüpfung, verschlüsselt, Vorschrift, weniger, zählen, Zulassung, zuordnen, zuständigeKeine Kommentare für Bedeutung von Mantelbogenverfahren
Das Mantelbogenverfahren ist in keiner vergaberechtlichen Vorschrift ausdrücklich erwähnt. Mit der gesetzlichen Zulassung der Textform als einfache elektronische Signatur verlor das Mantelbogenverfahren an Bedeutung. Das Mantelbogenverfahren beinhaltet eine Verknüpfung aus elektronischer Angebotsabgabe und handschriftlicher Abgabe. Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M. Der Bieter druck den Mantelbogen mit Prüfziffer aus, unterschreibt diesen und sendet ihn mit der […]