Unter „de facto Vergabe“ wird die Vergabe eines öffentlichen Auftrags verstanden, die unter Verzicht auf die Durchführung eines Vergabeverfahrens zustande kommt, obwohl sämtliche Voraussetzungen für die Durchführung eines Vergabeverfahrens vorliegen.
Ein Unternehmen kann dies im Wege des Nachprüfungsverfahrens geltend machen, in welchem der öffentliche Auftraggeber zur Durchführung eines Vergabeverfahrens verpflichtet werden kann.
Was können wir für Sie erledigen?
Als Ausschreibungspflichtige prüfen und begleiten wir Ihre Ausschreibung von der Planung über die Ausschreibung, Zuschlagserteilung bis zur Leistungsdurchführung und -beendigung.
Als Ausschreibungsteilnehmer setzen wir Ihre Ansprüche eines ordnungsgemässen Verfahrens durch und verhindern im Falle der Rechtswidrigkeit die Vergabe an Konkurrenten.
Natürlich vertreten wir auch in behördlichen oder gerichtlichen Vergabeverfahren vor Vergabekammern/ Vergabesenaten.
Was benötigen wir, um Ihre vergaberechtliche Frage zu bearbeiten?
Im Regelfall müssen wir genau wissen, welche Leistungen mit welchem Gesamtwert zu welchen Konditionen vergeben werden sollen oder bereits schon ausgeschrieben wurden. Die weiteren Details müssen sodann im Einzelfall geklärt werden.
Sie haben ein vergaberechtliches Problem? Sprechen Sie mit einem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Buchen Sie online. Los geht’s!