Öffentliche Auftraggeber können das Open-House-Modell wählen. Bei diesem Sonderfall treffen Die Auftraggeber keine Entscheidung zwischen den verschiedenen Angeboten, sondern bewilligen jedem Unternehmen das Recht beizutreten während der Vertragslaufzeit. Das Open-House-Verfahren ist ein Zulassungssystem, das dem Vergaberecht nicht zugeordnet wird. Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M. Bevorzugung ausgeschlossen Die Gefahr der Bevorzugung ist ausgeschlossen, da das Zufallsprinzip […]

Open-House-Vergabe wählen
Von horak RechtsanwälteBeitrag gepostet am Beitrag gepostet in Allgemein, Angebot, Ausschreibung, Fachanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht, RahmenvereinbarungTags Krankenkassen, Open-House-Vertrag i, Pharmazieunternehmen, Rahmenvereinbarung, Unternehmen, Vertragslaufzeit, Zufallsprinzip, ZulassungsverfahrensKeine Kommentare für Open-House-Vergabe wählen