horak.
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Kanzlei mit Vergaberecht für öffentliche Auftraggeber, Vergabestellen sowie Bewerber und Bieter

Begleitung aller Vergabeverfahren, Fachanwalt für Vergaberecht, EU-Vergaberecht, nationales Vergaberecht, e-Vergabe, öffentliche Ausschreibung, Schwellenwerte, Konzessionen, Zuwendungen, GWB, VgV, UGVO, VoB/A, Rüge, Nachprüfungsverfahren, Zuschlag, vorzeitige Beendigung der Vergabe, Schadensersatz, erneute Vergabe

Auftragsgegenstand

Geheimhaltung wahren

Im Vergaberecht gilt: die ausschreibende Stelle ist verpflichtet, die Namen der Bieter und deren Angebote geheim zu halten. Geheimhaltung zählt zu den Grundsätzen im Vergaberecht. Geheimhaltung heißt sorgfältiger Umgang mit vertraulichen Daten und Informationen. Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M. Schadensersatz bei Verstoß Verstoßen Beteiligte des Vergabeverfahrens gegen die Geheimhaltung, so kann das Vergabeverfahren aufgehoben werden. […]

Bedeutung von Mantelbogenverfahren

Das Mantelbogenverfahren ist in keiner vergaberechtlichen Vorschrift ausdrücklich erwähnt. Mit der gesetzlichen Zulassung der Textform als einfache elektronische Signatur verlor das Mantelbogenverfahren an Bedeutung. Das Mantelbogenverfahren beinhaltet eine Verknüpfung aus elektronischer Angebotsabgabe und handschriftlicher Abgabe. Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M. Der Bieter druck den Mantelbogen mit Prüfziffer aus, unterschreibt diesen und sendet ihn mit der […]

Anfängerfehler 3: Ausschreibungsunterlagen nicht richtig lesen

Unternehmen, die an Ausschreibungen teilnehmen, sollten die Ausschreibungsunterlagen sehr genau studieren. Beispielsweise kann die Forderung der Einreichung von Unterlagen ein Knackpunkt sein. In den Ausschreibungsunterlagen steht, ob Unterlagen eingereicht werden müssen oder sollen. Die Wörter „soll“ oder „muss“ bedeuten einen Unterschied. Wir helfen Ihnen in allen Fragen zum Vergaberecht. Hinterfragen Sie alle Punkte der Leistungsbeschreibung, […]

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