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horak Rechtsanwälte – Vergaberecht

Vergaberecht für öffentliche Auftraggeber und Bieter

Anwalt für Vergaberecht: Auftraggeber und Bieter

Was wir für Sie tun können
Öffentliche Auftraggeber
Für öffentliche Auftraggeber bieten wir typischerweise u.a. folgende Leistungen:
  • Prüfung und Durchführung von Ausschreibungsverfahren
  • Wahl der Verfahrensart
  • Erstellung der Vergabeunterlagen
  • Formulierung des Bekanntmachungstextes
  • Angebotsöffnung und -auswertung
  • Begleitung der Zuschlagserteilung sowie der Durchführung der Vergabe
  • Vertretung bei vergaberechtlicher Rüge und im Nachprüfungsverfahren
  • Begleitung und Management der Vergabe
  • Vertragsgestaltung bei ausschreibungsfreien Beschaffungsvorgängen
  • Beratung und Durchführung individueller Verhandlungsverfahren
  • Beratung, Gestaltung, Optimierung der Beschaffungsvorgänge und der Ausschreibungen
  • Vergabedokumentation
  • eVergaben
  • Organisation und Durchführung von Massenvergabeverfahren
Bietende Unternehmen
Für bietende Unternehmen/ Bieter bieten wir u.a. folgende Leistungen:
  • Prüfung der Ausschreibung
  • Gestaltung von Angeboten
  • Überwachung der Ausschreibungsverfahren
  • Sicherung von erteilten Zuschlägen
  • Prüfung möglicher Regressansprüche
  • Vertretung der Ausschreibungsbeteiligten bei Rüge und im Nachprüfungsverfahren sowie gegebenenfalls auch in Wettbewerbsverfahren (bei wettbewerbswidriger Vorgehensweise der Wettbewerber, z.B. Irreführung/ Täuschung)
  • Begleitung der Durchführung der Vergabe
  • Prüfung, Beratung und rechtliche Vertretung bei Vergabeverstößen
  • Vertretung im Rügeverfahren, Nachprüfungsverfahren und Beschwerdeverfahren
  • Prüfung, Beratung und Vertretung in Fördermittel-Sachen
 
Wir informieren und beraten Sie im gesamten Vergaberecht.

Angebote

 

Wir sind Anwälte für Vergaberecht

Wir beraten und vertreten sowohl öffentliche Auftraggeber als auch bietende Unternehmen in Ausschreibungsverfahren, Nachprüfungsverfahren und vor Gerichten. Dies hat den Vorteil, dass wir die Interessen beider Seiten abschätzen und in die taktischen Überlegungen einfließen lassen können. Dabei bearbeiten wir das gesamte Vergaberecht, einschließlich der europaweiten Ausschreibung und vor allen Vergabekammern und Gerichtsinstanzen (mit Ausnahme des BGH in Zivilsachen). Vorrangiges Ziel des Vergaberechts ist es, durch die wirtschaftliche und sparsame Verwendung von Haushaltsmitteln den Beschaffungsbedarf der öffentlichen Hand zu decken. Durch die Gebote der Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und Transparenz soll es einen fairen Wettbewerb zwischen den bietenden Unternehmen sicherstellen und Korruption verhindern. Öffentliche Auftraggeber sind dabei nicht nur öffentliche Einrichtungen, sondern auch bestimmte private Unternehmen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung, die dem Vergaberecht unterliegen.

Wertungsstufen im Vergaberecht

Bei der Prüfung und Wertung sind insbesondere die folgenden Aspekte zu unterscheiden. Ihre Reihenfolge richtet sich nach dem anwendbaren Verfahren und den gesetzlichen Regeln.
1. Prüfstufe
Sind die Angebotsunterlagen vollständig und entsprechen sie den Anforderungen der Ausschreibung?
2. Prüfstufe
Erfüllt das Unternehmen die bekannt gemachten Eignungskriterien und liegen keine Ausschlussgründe vor?
3. Prüfstufe
Sind die Preise angemessen?
4. Prüfstufe
Welches Angebot ist am wirtschaftlichsten auf Basis der Zuschlagskriterien der Auftragsbekanntmachung?
Eignung, Angebotsprüfung und Zuschlagswertung sind sachlich zu unterscheiden. Eine für alle Verfahren zwingende Reihenfolge aus vier Stufen besteht nicht. Nach § 42 Absatz 4 VgV erfolgt im offenen Verfahren grundsätzlich die Angebotsprüfung vor der Eignungsprüfung; gesetzlich zulässige Abweichungen bleiben möglich.

Angebotswertung

  Häufig gestellte Fragen zum Vergaberecht (FAQ)

Was umfasst das Vergaberecht?

Vergaberecht regelt öffentliche Beschaffungen und Konzessionen. Zentrale Rechtsgrundlagen sind der vierte Teil des GWB, VgV, SektVO, KonzVgV, VSVgV und bei Bauleistungen die VOB/A. Unterhalb der EU-Schwellenwerte gelten insbesondere Haushaltsrecht, eingeführte UVgO beziehungsweise VOB/A sowie Landesrecht. Die VOF und der frühere zweite Abschnitt der VOL/A wurden 2016 abgelöst. Die HOAI ist ein eigenständiges Honorarregelwerk und ersetzt keine Vergabevorschriften.

Welche Grundsätze sind zu beachten?

Wettbewerb, Transparenz, Gleichbehandlung, Wirtschaftlichkeit und Verhältnismäßigkeit prägen die Vergabe. Qualität, Innovation sowie soziale und umweltbezogene Aspekte können nach den gesetzlichen Regeln berücksichtigt werden. Eignungskriterien, Zuschlagskriterien und Ausführungsbedingungen sind zu unterscheiden.

Welche Formen der Vergabe gibt es?

§ 119 GWB unterscheidet offenes Verfahren, nicht offenes Verfahren, Verhandlungsverfahren, wettbewerblichen Dialog und Innovationspartnerschaft. Bei klassischen EU-Vergaben stehen offenes und nicht offenes Verfahren mit Teilnahmewettbewerb grundsätzlich gleichrangig zur Verfügung. Im Unterschwellenbereich sind unter anderem öffentliche Ausschreibung, beschränkte Ausschreibung und Verhandlungsvergabe vorgesehen; für Bauaufträge gelten die Begriffe und Regeln der VOB/A.

Wann ist ein Teilnahmewettbewerb erforderlich?

Im offenen Verfahren können Unternehmen unmittelbar Angebote abgeben. Das nicht offene Verfahren setzt einen Teilnahmewettbewerb voraus. Beim Verhandlungsverfahren bestehen Varianten mit und ohne Teilnahmewettbewerb. Die Variante ohne Teilnahmewettbewerb ist nur unter den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen zulässig.

Wie sind mittelständische Interessen und Lose zu berücksichtigen?

Mittelständische Interessen sind nach § 97 Absatz 4 GWB vornehmlich zu berücksichtigen. Seit 1. Juli 2026 regelt § 97a GWB die grundsätzliche Aufteilung nach Menge und Fachgebiet. Die Zusammenfassung von Losen benötigt eine gesetzliche Grundlage; neben wirtschaftlichen und technischen Gründen gibt es begrenzte Ausnahmen für bestimmte Infrastrukturvorhaben.

Welche Wertgrenzen gelten bei kommunalen Vergaben?

Eine bundesweit einheitliche kommunale Grenze von 25.000 Euro für beschränkte Ausschreibungen oder 2.500 Euro für freihändige Vergaben gibt es nicht. Zu prüfen sind Land, Auftraggeber, Leistungsart, Zeitpunkt, anwendbares Regelwerk und gegebenenfalls Förderbedingungen. Nationale Wertgrenzen sind von den EU-Schwellenwerten zu unterscheiden.

Wann ist ein EU-Vergabeverfahren erforderlich?

Grundsätzlich dann, wenn der geschätzte Nettoauftragswert den einschlägigen EU-Schwellenwert erreicht oder überschreitet und keine Ausnahme greift. Für 2026/2027 gelten insbesondere 216.000 Euro für klassische Liefer- und Dienstleistungsaufträge sonstiger öffentlicher Auftraggeber, 140.000 Euro für die nach § 106 GWB erfassten zentralen Regierungsbehörden und 5.404.000 Euro für Bauaufträge. Für Sektoren, Verteidigung, Konzessionen und besondere Dienstleistungen sind die jeweiligen Sonderregeln zu beachten.

Entfällt die Vergabepflicht bei einer privaten Rechtsform?

Nein. Auch eine GmbH oder andere juristische Person des privaten Rechts kann öffentlicher Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber sein. Maßgeblich sind §§ 98 ff. GWB. Eine Umwandlung der Rechtsform beseitigt eine bestehende Vergabebindung nicht automatisch.

Welche Fristen müssen Bieter beachten?

Neben Teilnahme-, Angebots- und Bindefristen sind insbesondere Rüge- und Rechtsbehelfsfristen wichtig. Erkannte Verstöße sind grundsätzlich innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen; aus Bekanntmachung oder Unterlagen erkennbare Verstöße spätestens bis zur Bewerbungs- oder Angebotsfrist. Nach einer Nichtabhilfemitteilung darf die 15-Kalendertage-Frist für den Nachprüfungsantrag nicht versäumt werden. Eine Rüge allein verhindert den Zuschlag nicht.

Stoppt eine Beschwerde den Zuschlag?

Nicht automatisch. Seit 1. Juli 2026 endet das Zuschlagsverbot bei einem Obsiegen des Auftraggebers vor der Vergabekammer grundsätzlich mit Bekanntgabe der Entscheidung. Eine Beschwerde gegen die Ablehnung des Nachprüfungsantrags hat nach § 173 Absatz 1 GWB keine aufschiebende Wirkung. Bei einer erfolgreichen Untersagung des Zuschlags gelten andere Regeln.

 

Vergaberecht: Beratung, Leistungen und Honorare

Wir bieten derzeit aufgrund der hohen Nachfrage die nachfolgenden Gebührenpakete zu den dort jeweils genannten Konditionen an:
Erstberatung
Erste Beratung zu einem Pauschalbetrag
  • Sie benötigen eine erste Beurteilung der Sach- und Rechtslage?
  • Sie wollen zunächst weder eine Rechtsvertretung Dritten gegenüber noch ein ausführliches Rechtsgutachten sondern haben lediglich eine konkrete Frage zu einer rechtlichen Problemstellung?

  • Dann bieten wir Ihnen unsere anwaltliche Leistung!
Erstberatung
Pauschalhonorar
Beratung und Vertretung auf der Basis von einmaligen Pauschalhonoraren
  • Sie wollen anwaltliche Hilfe umfassend zu einer Angelegenheit in Anspruch nehmen?
  • Sie benötigen einen Vertrag oder möchten vertragliche Unterlagen und sich daraus ergebende Rechtsfolgen prüfen lassen?

  • Dann bieten wir Ihnen unsere anwaltliche Leistung!
Einmalige Pauschale
Stundensatz
Themenspezifisches Angebot nach Aufwand und Stundensatz
  • Sie möchten flexibel mit einem Stundensatz kalkulieren?
  • Ihr Projekt ist individuell und die Abrechnung unserer Leistungen soll nach Aufwand erfolgen?

  • Dann bieten wir Ihnen unsere anwaltliche Leistung!
Stundensatz
Onlineberatung
Beratung per E-Mail zu einem Pauschalbetrag
  • Sie wollen keine Zeit verlieren?
  • Sie möchten sich ortsunabhängig beraten lassen?

  • Dann bieten wir Ihnen unsere anwaltliche Leistung!
Onlineberatung
Dauerberatung
Dauerberatung und -vertretung mit monatlicher Pauschalvergütung
  • Sie wollen Ihre rechtlichen Angelegenheiten insgesamt oder teilweise bis auf Weiteres von Horak Rechtsanwälte betreut wissen?

  • Dann bieten wir Ihnen unsere anwaltliche Leistung!
Monatliche Vergütung
Neues Angebot
Neues Gebührenpaket generieren
  • Sie haben eine außergewöhnliche Angelegenheit und möchten, dass wir ein Angebot für Sie maßschneidern?

  • Dann bieten wir Ihnen unsere anwaltliche Leistung!
Neues Angebot
Gebührenpakete Kanzlei Vergaberecht Hannover Lassen Sie sich von Profis beraten. Rechtsanwältin Karoline Behrend
Vergaberecht: Beratung, Leistungen und Honorare

Juristische Qualifikation

Für vergaberechtliche Mandate verbinden wir juristische Kenntnisse mit technischem Verständnis:
Rechtsanwälte
Unsere Rechtsanwälte beraten und vertreten Sie auf dem Gebiet des Vergaberechts.
Fachanwälte
Wir verfügen über Anwälte, die eine Qualifikation als Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz sowie Fachanwälte für Urheberrecht und Medienrecht vorweisen.
Patentanwälte
Bei Bedarf wird einer unserer Patentanwälte hinzugezogen. Lernen Sie uns kennen!
Sie möchten einen Termin mit uns? Buchen Sie online. Los geht’s!

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Die Kanzlei für Vergaberecht


Kanzlei für Vergaberecht - horak. Rechtsanwälte Hannover

Wir streben eine dauerhafte Beziehung zu Ihnen an, die auf Qualität, Vertrauen und Verlässlichkeit unserer Leistungen basiert.

Unsere Anwälte sind hochspezialisiert, arbeiten wissenschaftlich fundiert und sind Experten auf ihrem Gebiet. Sie kennen uns vielleicht schon, weil Sie uns beauftragt haben. Die Rechtsanwälte sind bekannt durch Seminare und wissenschaftliche Publikationen. Eventuell kennen Sie einen unserer Anwälte auch aus Veröffentlichungen, unseren Seminaren oder sonstigen Auftritten.

Sollten Sie zum ersten Mal von uns hören, bieten wir Ihnen an, einen zuverlässigen anwaltlichen Partner kennenzulernen, der Ihren Erfolg mitgestaltet. Oder Sie interessieren sich aufgrund unseres Profils für einen unserer Schwerpunkte, der Ihnen in Ihrem Beraternetzwerk noch fehlt.

Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M., Rechtsanwältin Julia Ziegeler, Rechtsanwältin Anna Umberg LL.M. M.A., Rechtsanwältin Katharina Gitmann-Kopilevich, führen zudem den Fachanwaltstitel für gewerblichen Rechtsschutz. Rechtsanwältin Julia Ziegeler und Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak führen zudem den Fachanwaltstitel für Urheber- und Medienrecht.

Mandanten

Die Rechtsanwälte beraten kleine und mittelständische Unternehmen sowie Privatpersonen, Konzerne, Institutionen der Wirtschaft und öffentlich-rechtliche Körperschaften. Sie vertreten Ihre Mandanten sowohl national als auch international. Zudem verfügen sie über fachspezifische Kooperationsnetzwerke mit Kanzleien in den USA, Südamerika und Asien.

Standorte

Der Hauptsitz der Kanzlei horak Rechtsanwälte/ Fachanwälte/ Patentanwälte befindet sich in der Landeshauptstadt Niedersachsens in Hannover. Unsere Kanzlei im Zentrum Hannovers in unmittelbarer Nähe des Hauptbahnhofs gegenüber der Oper und den hiesigen Zivilgerichten bietet eine zeitgemäße, moderne Büroausstattung auf der Basis exzellenter sachlicher und technischer Ausrüstungsgegenstände. Daneben halten wir weitere Zweigstellen unserer Kanzlei in einigen Metropolen vor.


Ausstattung

Wir können auf die für unsere Rechtspraxis wesentlichen nationalen und internationalen Datenbanken zugreifen, verfügen über ein umfangreiches, aktuelles Bibliothekswesen, das weit über das übliche Maß hinausragt und pflegen unsere technische und sachliche Ausstattung stetig.

An unsere Büroausstattung stellen wir ebenso die höchsten inhaltlichen Ansprüche, um Ihnen eine anwaltliche Leistung zur Seite zu stellen, die Ihren Erwartungen gerecht werden kann.

Kanzlei für Vergaberecht - horak. Rechtsanwälte Hannover - Wir sind Rechtsanwälte/ Fachanwälte/ Patentanwälte für das Gebiet des Vergaberechts.

Kooperation

Bundesweite und grenzüberschreitende Aktivitäten gehören heute zum Alltag. Unsere Mandanten sind häufig international tätig. horak Rechtsanwälte berät auf höchstem Niveau auch in grenzüberschreitenden Transaktionen. Zudem verfügen wir über fachspezifische Kooperationsnetzwerke im gewerblichen Rechtsschutz mit Kanzleien weltweit, insbesondere in den USA, Kanada, Südamerika, Asien (einschließlich China und Japan) sowie Australien .

Vertretungsberechtigung

Unsere Rechtsanwälte vertreten Mandanten vor deutschen Gerichten im Rahmen ihrer gesetzlichen Vertretungsbefugnisse. Für die Vertretung vor dem Bundesgerichtshof in Zivilsachen ist grundsätzlich eine besondere Zulassung erforderlich. Vor europäischen und ausländischen Gerichten gelten die jeweiligen Verfahrens- und Zulassungsregeln. Die Anwälte begleiten Ihre Mandanten auch vor den deutschen, europäischen und internationalen Ämtern und Gerichten des gewerblichen Rechtsschutzes, wie dem DPMA, dem EPA, dem EUIPO, der WIPO etc.


Kanzlei für Vergaberecht

Kanzleiprofil: horak Rechtsanwälte


horak. Rechtsanwälte - Kanzlei für Vergaberecht - Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz

Unser Profil wird durch unsere Anwälte geprägt. Wir sind Dienstleister. Fachliche Kompetenz, fundierte Ausbildung, kontinuierliche Weiterbildung und Erfahrung bilden unsere Grundlage. Spezialisierung, verzweigte Branchen- und Fachkenntnisse sowie Kreativität sind individuell ausgeprägte Züge unserer Anwälte von der Beratung bis zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Frühzeitige Rechtsberatung ermöglicht Ihnen rechtlich abgesicherte Aktivitäten. Im Streitfall stehen wir auch alternativen Lösungswegen, z.B. durch Mediation, offen gegenüber.

Unsere Anwälte üben ihren Traumberuf aus. So lässt sich perfekte Beratung bei höchstem Qualitätsanspruch mit Ihrer persönlichen Betreuung in unserem Hause verbinden.



Wir ergänzen uns gegenseitig und wir haben ein Ziel: Ihren Erfolg. Sie haben Pläne oder Ideen und wünschen sich einen zuverlässigen Partner für die Umsetzung? Schildern Sie uns Ihre Fragestellung, und wir bieten Ihnen Ihren persönlichen Ansprechpartner. Selbstverständlich ist Ihr Ansprechpartner für Sie auch tatsächlich “ansprechbar” – das Kommunikationsmittel können Sie wählen. Ihr Anwalt ist für Sie da und begleitet alle nötigen Schritte auf dem Weg zu Ihrem Erfolg. Ihr Ziel ist unser Ziel.

Natürlich arbeitet für unsere Ansprüche eine exzellente personelle und moderne technische Kanzleistruktur.

Gesetztestexte Vergaberecht - horak. Rechtsanwälte - Kanzlei für Vergaberecht


Kanzleiprofil: horak Rechtsanwälte

horak Rechtsanwälte beraten öffentliche Auftraggeber und Unternehmen zu Ausschreibungen, Vergabeverfahren und vergaberechtlichem Rechtsschutz. Über unseren Standort Hannover können Sie Ihr Anliegen und einen Beratungstermin abstimmen.

Ihr Kontakt in Hannover

horak Rechtsanwälte – Hauptsitz
Georgstraße 48
30159 Hannover
Deutschland
Telefon: 0511.35 73 56-0
Fax 0511.35 73 56-29
E-Mail: hannover@vergaberechte.de

Bürozeiten: Montag bis Freitag 9:00–13:00 Uhr sowie Montag, Dienstag und Donnerstag 14:00–17:00 Uhr. Besprechungen nach Terminvereinbarung.

Vergaberechtliche Beratung für Ihr Anliegen

Für öffentliche Auftraggeber und Vergabestellen stehen die Planung der Beschaffung, Vergabeunterlagen, Verfahrensablauf und Dokumentation im Mittelpunkt. Bieter und Unternehmen unterstützen wir bei der Prüfung von Ausschreibungen, bei Fragen zur Angebotsabgabe und beim Rechtsschutz.

Weiterführende Informationen finden Sie zur Rüge im Vergaberecht, zum Nachprüfungsverfahren und zu Leistungen und Honoraren. Unser Team stellt Qualifikationen und Tätigkeitsbereiche vor.

Besuch und Anreise

Der Hauptsitz der Kanzlei liegt in der Georgstraße 48 in Hannover. Von hier aus begleiten wir vergaberechtliche Mandate für Unternehmen und öffentliche Auftraggeber. Für Ihren Besuch vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin; eine erste Kontaktaufnahme ist auch telefonisch oder per E-Mail möglich.

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Mehr Informationen

Kontaktanfrage vorbereiten

Beschreiben Sie bitte kurz Ihr Anliegen und nennen Sie die nächste Frist. Halten Sie die Bekanntmachung, Vergabeunterlagen und relevante Schreiben bereit. Bei kurzfristigen Terminen empfiehlt sich zusätzlich eine telefonische Kontaktaufnahme.


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    Unsere Anwälte sind spezialisiert.

    Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M., Rechtsanwalt

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    Rechtsanwalt · Beratender Ingenieur
    Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
    Fachanwalt für Urheberrecht und Medienrecht

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    Julia Ziegeler, Rechtsanwältin

    Julia Ziegeler

    Rechtsanwältin
    Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
    Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht

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    Anna Umberg, LL.M., M.A., Rechtsanwältin

    Anna Umberg, LL.M., M.A.

    Rechtsanwältin
    Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

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    Dipl.-Phys. Andree Eckhard, Patentanwalt

    Dipl.-Phys. Andree Eckhard

    Patentanwalt
    Europäischer Markenanwalt und Designanwalt

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    Dr. Marie Wagner, Patentanwältin

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    Katharina Gitmann-Kopilevich, Rechtsanwältin

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    Fachinformationen aktualisiert am 1. November 2026. Rechtsgrundlagen: GWB, VgV. Weitere Einzelheiten finden Sie auf unseren Fachseiten.

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