Was wir für Sie tun können
Für öffentliche Auftraggeber bieten wir typischerweise u.a. folgende Leistungen:
- Prüfung und Durchführung von Ausschreibungsverfahren
- Wahl der Verfahrensart
- Erstellung der Vergabeunterlagen
- Formulierung des Bekanntmachungstextes
- Angebotsöffnung und -auswertung
- Begleitung der Zuschlagserteilung sowie der Durchführung der Vergabe
- Vertretung bei vergaberechtlicher Rüge und im Nachprüfungsverfahren
- Begleitung und Management der Vergabe
- Vertragsgestaltung bei ausschreibungsfreien Beschaffungsvorgängen
- Beratung und Durchführung individueller Verhandlungsverfahren
- Beratung, Gestaltung, Optimierung der Beschaffungsvorgänge und der Ausschreibungen
- Vergabedokumentation
- eVergaben
- Organisation und Durchführung von Massenvergabeverfahren
- Prüfung der Ausschreibung
- Gestaltung von Angeboten
- Überwachung der Ausschreibungsverfahren
- Sicherung von erteilten Zuschlägen
- Prüfung möglicher Regressansprüche
- Vertretung der Ausschreibungsbeteiligten bei Rüge und im Nachprüfungsverfahren sowie gegebenenfalls auch in Wettbewerbsverfahren (bei wettbewerbswidriger Vorgehensweise der Wettbewerber, z.B. Irreführung/ Täuschung)
- Begleitung der Durchführung der Vergabe
- Prüfung, Beratung und rechtliche Vertretung bei Vergabeverstößen
- Vertretung im Rügeverfahren, Nachprüfungsverfahren und Beschwerdeverfahren
- Prüfung, Beratung und Vertretung in Fördermittel-Sachen
Wir informieren und beraten Sie im gesamten Vergaberecht.
Wir sind Anwälte für Vergaberecht
Wir beraten und vertreten sowohl öffentliche Auftraggeber als auch bietende Unternehmen in Ausschreibungsverfahren, Nachprüfungsverfahren und vor Gerichten. Dies hat den Vorteil, dass wir die Interessen beider Seiten abschätzen und in die taktischen Überlegungen einfließen lassen können. Dabei bearbeiten wir das gesamte Vergaberecht, einschließlich der europaweiten Ausschreibung und vor allen Vergabekammern und Gerichtsinstanzen (mit Ausnahme des BGH in Zivilsachen). Vorrangiges Ziel des Vergaberechts ist es, durch die wirtschaftliche und sparsame Verwendung von Haushaltsmitteln den Beschaffungsbedarf der öffentlichen Hand zu decken. Durch die Gebote der Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und Transparenz soll es einen fairen Wettbewerb zwischen den bietenden Unternehmen sicherstellen und Korruption verhindern.
Öffentliche Auftraggeber sind dabei nicht nur öffentliche Einrichtungen, sondern auch bestimmte private Unternehmen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung, die dem Vergaberecht unterliegen.
Wertungsstufen im Vergaberecht
Bei der Prüfung und Wertung sind insbesondere die folgenden Aspekte zu unterscheiden. Ihre Reihenfolge richtet sich nach dem anwendbaren Verfahren und den gesetzlichen Regeln.
Erfüllt das Unternehmen die bekannt gemachten Eignungskriterien und liegen keine Ausschlussgründe vor?
Eignung, Angebotsprüfung und Zuschlagswertung sind sachlich zu unterscheiden. Eine für alle Verfahren zwingende Reihenfolge aus vier Stufen besteht nicht. Nach § 42 Absatz 4 VgV erfolgt im offenen Verfahren grundsätzlich die Angebotsprüfung vor der Eignungsprüfung; gesetzlich zulässige Abweichungen bleiben möglich.
Häufig gestellte Fragen zum Vergaberecht (FAQ)
Angebote – Beratung und Vertretung im Vergaberecht
Wir bieten derzeit aufgrund der hohen Nachfrage die nachfolgenden Gebührenpakete zu den dort jeweils genannten Konditionen an:
- Sie benötigen eine erste Beurteilung der Sach- und Rechtslage?
- Sie wollen zunächst weder eine Rechtsvertretung Dritten gegenüber noch ein ausführliches Rechtsgutachten sondern haben lediglich eine konkrete Frage zu einer rechtlichen Problemstellung?
- Dann bieten wir Ihnen unsere anwaltliche Leistung!
- Sie wollen anwaltliche Hilfe umfassend zu einer Angelegenheit in Anspruch nehmen?
- Sie benötigen einen Vertrag oder möchten vertragliche Unterlagen und sich daraus ergebende Rechtsfolgen prüfen lassen?
- Dann bieten wir Ihnen unsere anwaltliche Leistung!
- Sie möchten flexibel mit einem Stundensatz kalkulieren?
- Ihr Projekt ist individuell und die Abrechnung unserer Leistungen soll nach Aufwand erfolgen?
- Dann bieten wir Ihnen unsere anwaltliche Leistung!
- Sie wollen keine Zeit verlieren?
- Sie möchten sich ortsunabhängig beraten lassen?
- Dann bieten wir Ihnen unsere anwaltliche Leistung!
- Sie wollen Ihre rechtlichen Angelegenheiten insgesamt oder teilweise bis auf Weiteres von Horak Rechtsanwälte betreut wissen?
- Dann bieten wir Ihnen unsere anwaltliche Leistung!
- Sie haben eine außergewöhnliche Angelegenheit und möchten, dass wir ein Angebot für Sie maßschneidern?
- Dann bieten wir Ihnen unsere anwaltliche Leistung!
Lassen Sie sich von Profis beraten. Rechtsanwältin Karoline Behrend
Juristische Qualifikation
Für vergaberechtliche Mandate verbinden wir juristische Kenntnisse mit technischem Verständnis:
Sie möchten einen Termin mit uns? Buchen Sie online. Los geht’s!
Die Kanzlei für Vergaberecht
Wir streben eine dauerhafte Beziehung zu Ihnen an, die auf Qualität, Vertrauen und Verlässlichkeit unserer Leistungen basiert.
Unsere Anwälte sind hochspezialisiert, arbeiten wissenschaftlich fundiert und sind Experten auf ihrem Gebiet. Sie kennen uns vielleicht schon, weil Sie uns beauftragt haben. Die Rechtsanwälte sind bekannt durch Seminare und wissenschaftliche Publikationen. Eventuell kennen Sie einen unserer Anwälte auch aus Veröffentlichungen, unseren Seminaren oder sonstigen Auftritten.
Sollten Sie zum ersten Mal von uns hören, bieten wir Ihnen an, einen zuverlässigen anwaltlichen Partner kennenzulernen, der Ihren Erfolg mitgestaltet. Oder Sie interessieren sich aufgrund unseres Profils für einen unserer Schwerpunkte, der Ihnen in Ihrem Beraternetzwerk noch fehlt.
Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M., Rechtsanwältin Julia Ziegeler, Rechtsanwältin Anna Umberg LL.M. M.A., Rechtsanwältin Katharina Gitmann-Kopilevich, führen zudem den Fachanwaltstitel für gewerblichen Rechtsschutz. Rechtsanwältin Julia Ziegeler und Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak führen zudem den Fachanwaltstitel für Urheber- und Medienrecht.
Mandanten
Die Rechtsanwälte beraten kleine und mittelständische Unternehmen sowie Privatpersonen, Konzerne, Institutionen der Wirtschaft und öffentlich-rechtliche Körperschaften. Sie vertreten Ihre Mandanten sowohl national als auch international. Zudem verfügen sie über fachspezifische Kooperationsnetzwerke mit Kanzleien in den USA, Südamerika und Asien.
Standorte
Der Hauptsitz der Kanzlei horak Rechtsanwälte/ Fachanwälte/ Patentanwälte befindet sich in der Landeshauptstadt Niedersachsens in Hannover. Unsere Kanzlei im Zentrum Hannovers in unmittelbarer Nähe des Hauptbahnhofs gegenüber der Oper und den hiesigen Zivilgerichten bietet eine zeitgemäße, moderne Büroausstattung auf der Basis exzellenter sachlicher und technischer Ausrüstungsgegenstände. Daneben halten wir weitere Zweigstellen unserer Kanzlei in einigen Metropolen vor.
Ausstattung
Wir können auf die für unsere Rechtspraxis wesentlichen nationalen und internationalen Datenbanken zugreifen, verfügen über ein umfangreiches, aktuelles Bibliothekswesen, das weit über das übliche Maß hinausragt und pflegen unsere technische und sachliche Ausstattung stetig.
An unsere Büroausstattung stellen wir ebenso die höchsten inhaltlichen Ansprüche, um Ihnen eine anwaltliche Leistung zur Seite zu stellen, die Ihren Erwartungen gerecht werden kann.

Kooperation
Bundesweite und grenzüberschreitende Aktivitäten gehören heute zum Alltag. Unsere Mandanten sind häufig international tätig. horak Rechtsanwälte berät auf höchstem Niveau auch in grenzüberschreitenden Transaktionen. Zudem verfügen wir über fachspezifische Kooperationsnetzwerke im gewerblichen Rechtsschutz mit Kanzleien weltweit, insbesondere in den USA, Kanada, Südamerika, Asien (einschließlich China und Japan) sowie Australien .
Vertretungsberechtigung
Unsere Rechtsanwälte vertreten Mandanten vor deutschen Gerichten im Rahmen ihrer gesetzlichen Vertretungsbefugnisse. Für die Vertretung vor dem Bundesgerichtshof in Zivilsachen ist grundsätzlich eine besondere Zulassung erforderlich. Vor europäischen und ausländischen Gerichten gelten die jeweiligen Verfahrens- und Zulassungsregeln. Die Anwälte begleiten Ihre Mandanten auch vor den deutschen, europäischen und internationalen Ämtern und Gerichten des gewerblichen Rechtsschutzes, wie dem DPMA, dem EPA, dem EUIPO, der WIPO etc.
Profil – Kanzlei horak – Vergaberecht

Unser Profil wird durch unsere Anwälte geprägt. Wir sind Dienstleister. Fachliche Kompetenz, fundierte Ausbildung, kontinuierliche Weiterbildung und Erfahrung bilden unsere Grundlage. Spezialisierung, verzweigte Branchen- und Fachkenntnisse sowie Kreativität sind individuell ausgeprägte Züge unserer Anwälte von der Beratung bis zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Frühzeitige Rechtsberatung ermöglicht Ihnen rechtlich abgesicherte Aktivitäten. Im Streitfall stehen wir auch alternativen Lösungswegen, z.B. durch Mediation, offen gegenüber.
Unsere Anwälte üben ihren Traumberuf aus. So lässt sich perfekte Beratung bei höchstem Qualitätsanspruch mit Ihrer persönlichen Betreuung in unserem Hause verbinden.
Natürlich arbeitet für unsere Ansprüche eine exzellente personelle und moderne technische Kanzleistruktur.

So finden Sie uns in Hannover
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Unsere Anwaltskanzlei in der Landeshauptstadt Niedersachsens, in Hannover, befindet sich in der Georgstrasse in der Nähe der Oper. Damit ist die Kanzlei in Hannover ca. 5 Minuten vom Hauptbahnhof zentral gelegen und wir erreichen alle Hannoverschen Gerichte fussläufig. Zudem sind wir sowohl für die Anreise mit PKW als auch für Fernreisende sehr gut zu erreichen. Ferner können Sie uns gut aus Göttingen, Hildesheim, Osnabrück, Celle, Braunschweig, Wolfsburg und Umgebung kontaktieren.
Schreiben Sie uns
horak.
RECHTSANWÄLTE HANNOVER
FACHANWÄLTE
PATENTANWÄLTE
Georgstraße 48
30159 Hannover (Hauptsitz)
Deutschland
Fon 0511.35 73 56-0
Fax 0511.35 73 56-29
hannover@vergaberechte.de
Rechtsanwälte / Fachanwälte / Patentanwälte
Unsere Anwälte sind spezialisiert.

Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.
Rechtsanwalt · Beratender Ingenieur
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheberrecht und Medienrecht

Julia Ziegeler
Rechtsanwältin
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht
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Die Sektorenvergabe
Die Sektorenvergabe betrifft Aufträge von Sektorenauftraggebern, die der Ausübung einer Sektorentätigkeit dienen. Maßgeblich sind insbesondere §§ 100 und 102 GWB sowie die Sektorenverordnung (SektVO). Nicht jedes Unternehmen einer betroffenen Branche und nicht jede seiner Beschaffungen fällt automatisch darunter. Erfasste Tätigkeiten § 102 GWB erfasst unter anderem Trinkwasserversorgung, Elektrizität, Gas und Wärme, bestimmte Verkehrsnetze, Häfen und…
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Ausgewählte Entscheidungen im Vergaberecht
Die folgenden ausgewählten Entscheidungen betreffen unterschiedliche Fragen des Vergaberechts. Maßgeblich sind jeweils der konkrete Sachverhalt und die zum Entscheidungszeitpunkt geltende Rechtslage; spätere Gesetzesänderungen sind bei einer Übertragung auf neue Verfahren zu berücksichtigen. 1. Formvorgaben bei Konzepten Vergabekammer Südbayern, Beschluss vom 6. August 2024 – 3194.Z3-3_01-24-26 Vorgegebene Seitenzahlen, Schriftgrößen und andere formale Anforderungen müssen bei der…
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Neuerungen im deutschen und europäischen Vergaberecht – Stand November 2026
Vergaberechtsreformen: aktueller Stand Das Vergaberecht wird fortlaufend geändert. Für einen konkreten Auftrag sind die zum maßgeblichen Zeitpunkt geltenden Vorschriften und mögliche Übergangsregelungen entscheidend. Die Reform von 2016 ist eine wichtige Grundlage, aber nicht mehr die letzte umfassende Änderung. Änderungen seit 1. Juli 2026 EU-Schwellenwerte 2026/2027 Seit 1. Januar 2026 gelten angepasste EU-Schwellenwerte. Die Werte und…
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Nachprüfungsverfahren im Vergaberecht
Nachprüfung vor der Vergabekammer Das Nachprüfungsverfahren ist der besondere Rechtsschutz für öffentliche Aufträge und Konzessionen im Anwendungsbereich des vierten Teils des GWB. Zuständig ist zunächst die Vergabekammer des Bundes oder des jeweiligen Landes. Die gerichtliche Kontrolle ihrer Entscheidung erfolgt durch sofortige Beschwerde zum zuständigen Oberlandesgericht. Voraussetzungen und Antrag Antragsbefugt ist grundsätzlich ein Unternehmen, das Interesse…
Fachinformationen aktualisiert am 1. November 2026. Rechtsgrundlagen: GWB, VgV. Weitere Einzelheiten finden Sie auf unseren Fachseiten.









