horak.
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Kanzlei mit Vergaberecht für öffentliche Auftraggeber, Vergabestellen sowie Bewerber und Bieter

Begleitung aller Vergabeverfahren, Fachanwalt für Vergaberecht, EU-Vergaberecht, nationales Vergaberecht, e-Vergabe, öffentliche Ausschreibung, Schwellenwerte, Konzessionen, Zuwendungen, GWB, VgV, UGVO, VoB/A, Rüge, Nachprüfungsverfahren, Zuschlag, vorzeitige Beendigung der Vergabe, Schadensersatz, erneute Vergabe

Geheimhaltung

Geheimhaltung wahren

Im Vergaberecht gilt: die ausschreibende Stelle ist verpflichtet, die Namen der Bieter und deren Angebote geheim zu halten. Geheimhaltung zählt zu den Grundsätzen im Vergaberecht. Geheimhaltung heißt sorgfältiger Umgang mit vertraulichen Daten und Informationen. Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M. Schadensersatz bei Verstoß Verstoßen Beteiligte des Vergabeverfahrens gegen die Geheimhaltung, so kann das Vergabeverfahren aufgehoben werden. […]

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