horak.
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Kanzlei mit Vergaberecht für öffentliche Auftraggeber, Vergabestellen sowie Bewerber und Bieter

Begleitung aller Vergabeverfahren, Fachanwalt für Vergaberecht, EU-Vergaberecht, nationales Vergaberecht, e-Vergabe, öffentliche Ausschreibung, Schwellenwerte, Konzessionen, Zuwendungen, GWB, VgV, UGVO, VoB/A, Rüge, Nachprüfungsverfahren, Zuschlag, vorzeitige Beendigung der Vergabe, Schadensersatz, erneute Vergabe

Eigenversorgung

Geheimhaltung wahren

Im Vergaberecht gilt: die ausschreibende Stelle ist verpflichtet, die Namen der Bieter und deren Angebote geheim zu halten. Geheimhaltung zählt zu den Grundsätzen im Vergaberecht. Geheimhaltung heißt sorgfältiger Umgang mit vertraulichen Daten und Informationen. Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M. Schadensersatz bei Verstoß Verstoßen Beteiligte des Vergabeverfahrens gegen die Geheimhaltung, so kann das Vergabeverfahren aufgehoben werden. […]

Die Entstehung des Vergaberechts

Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit waren die großen Ziele, die zum Ursprung des Vergaberechts führten. Die Beschaffung von Gütern war für Bund, Länder, Gemeindeverbände und Gemeinden in jeder Epoche eine Herausforderung. Wie sollten sie mit der öffentlichen Auftragsvergabe umgehen? Güter sind notwenig – sowohl zur Eigenversorgung als auch zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben. Wettbewerb als Instrument Der Wettbewerb, […]

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