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Kanzlei mit Vergaberecht für öffentliche Auftraggeber, Vergabestellen sowie Bewerber und Bieter

Begleitung aller Vergabeverfahren, Fachanwalt für Vergaberecht, EU-Vergaberecht, nationales Vergaberecht, e-Vergabe, öffentliche Ausschreibung, Schwellenwerte, Konzessionen, Zuwendungen, GWB, VgV, UGVO, VoB/A, Rüge, Nachprüfungsverfahren, Zuschlag, vorzeitige Beendigung der Vergabe, Schadensersatz, erneute Vergabe

Rechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte

Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem OLG umstritten

Unterhalb der Schwellenwerte ist ein Rechtsschutz vor den Vergabekammern und dem OLG gesetzlich nicht normiert.

Denn das deutsche Vergaberecht ist rein haushaltsrechtlich geprägt und damit ein Innenrecht ohne subjektive Rechte für Bieter. Diese Beschränkung des Vergaberechtsschutzes für nationale Verfahren hat das Bundesverfassungsgericht als verfassungsgemäß angesehen.

Verwaltungsgerichtliche Ablehnung von Unterschwellen-Rechtsschutz

Die Frage, ob auch bei nationalen Vergabeverfahren Primärrechtsschutz möglich ist, wird uneinheitlich beantwortet. Während einige (Ober)-Verwaltungsgerichte die Überprüfung vergabe rechtlicher Verfahren mit der Begründung zugelassen haben, der Zuschlagserteilung gehe ein öffentlich-rechtliches Verfahren zur Angebotsauswahl voraus, das verwaltungsgerichtlich überprüfbar sei, hat das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 2. Mai 2007 (Az.: BVerwG 6 B 10.07) den Rechtsweg vor den Verwaltungsgerichten als nicht eröffnet angesehen, vielmehr sei der Zivilrechtsweg gegeben.

Denn die öffentliche Hand bewege sich bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im Bereich des Privatrechts. Viele Oberlandgerichte lehnen jedoch die Gewährung von Rechtsschutz mangels Erreichen der Schwellenwerte ab. Damit ist die Rechtslage nach wie vor unklar, so dass eine gesetzliche Regelung über den Rechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte wünschenswert wäre.

Eines der wichtigsten Vergabe-Gerichte, das Oberlandesgericht Düsseldorf, zuständig auch für Vergabesachen des Bundeskartellamtes vetritt jedoch die Auffassung, der Rechtsweg sei auch unterhalb der Schwellenwerte eröffnet.

Was können wir für Sie erledigen?

Als Ausschreibungspflichtige prüfen und begleiten wir Ihre Ausschreibung von der Planung über die Ausschreibung, Zuschlagserteilung bis zur Leistungsdurchführung und -beendigung.

Als Ausschreibungsteilnehmer setzen wir Ihre Ansprüche eines ordnungsgemässen Verfahrens durch und verhindern im Falle der Rechtswidrigkeit die Vergabe an Konkurrenten.

Natürlich vertreten wir auch in behördlichen oder gerichtlichen Vergabeverfahren vor Vergabekammern/ Vergabesenaten.

Was benötigen wir, um Ihre vergaberechtliche Frage zu bearbeiten?

Im Regelfall müssen wir genau wissen, welche Leistungen mit welchem Gesamtwert zu welchen Konditionen vergeben werden sollen oder bereits schon ausgeschrieben wurden. Die weiteren Details müssen sodann im Einzelfall geklärt werden.

Sie haben ein vergaberechtliches Problem? Sprechen Sie mit einem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Buchen Sie online. Los geht’s!

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