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Kanzlei mit Vergaberecht für öffentliche Auftraggeber, Vergabestellen sowie Bewerber und Bieter

Begleitung aller Vergabeverfahren, Fachanwalt für Vergaberecht, EU-Vergaberecht, nationales Vergaberecht, e-Vergabe, öffentliche Ausschreibung, Schwellenwerte, Konzessionen, Zuwendungen, GWB, VgV, UGVO, VoB/A, Rüge, Nachprüfungsverfahren, Zuschlag, vorzeitige Beendigung der Vergabe, Schadensersatz, erneute Vergabe

Fachanwalt für Vergaberecht

Die Führung der Fachanwaltsbezeichnung „Fachanwalt für Vergaberecht“ ist auf Antrag von der zuständigen Rechtsanwaltskammer zu gestatten, wenn die hierfür von der Fachanwaltsordnung vorausgesetzten besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen nachgewiesen sind.

Voraussetzung für die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung Fachanwalt für Vergaberecht ist eine dreijährige Zulassung und Tätigkeit innerhalb der letzten sechs Jahre vor Antragstellung. Die Kenntnisse und Erfahrungen müssen erheblich das Maß dessen übersteigen, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird.

Theorie des Fachanwalts für Vergaberecht

Die besonderen Kenntnisse des Fachanwalts für Vergaberecht müssen sich auf die in § 14 o FAO genannten Bereiche beziehen. Für das Fachgebiet Vergaberecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:

  1. 1.  Europäische und deutsche Vorschriften zur öffentlichen Auftragsvergabe, insbesondere
    1. a) EU-Vergaberichtlinien einschließlich der jeweiligen Rechtsmittelrichtlinien,
    2. b) Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB),
    3. c) Vergabeverordnung (VgV), Sektorenverordnung (SektVO), Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) und Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV),
    4. d) Grundzüge der Vergabegesetze der einzelnen Bundesländer und (soweit vorhanden) des Bundes,
  2. 2.Besonderheiten der einzelnen Vergabeverfahren bei:
    1. a) der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen,
    2. b) Planungswettbewerben und der Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen,
    3. c) der Vergabe von Bauleistungen,
    4. d) der Vergabe von Aufträgen im Bereich Verkehr, Trinkwasserversorgung und Energieversorgung (Sektorenaufträge),
    5. e) der Vergabe von Konzessionen,
    6. f) der Vergabe von Aufträgen im Bereich Verteidigung und Sicherheit,
  3. 3. Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung:
    1. a) Primärrechtsschutz durch Nachprüfungs- und Beschwerdeverfahren,
    2. b) Grundzüge der vergaberechtlichen Verfahren vor dem EuGH,
    3. c) sonstiger Rechtsschutz vor Zivilgerichten und Verwaltungsgerichten im Zusammenhang mit Vergabeverfahren,
  4. 4. Vergaberechtliche Aspekte des Beihilferechts,
  5. 5. Grundzüge des öffentlichen Preisrechts.

Der Nachweis des Erwerbs besonderer theoretischer Kenntnisse zum Fachanwalt für Vergaberecht erfolgt in der Regel durch Vorlage einer Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an ei-nem auf die Fachanwaltsbezeichnung vorbereitenden anwaltsspezifischen Lehrgang, der alle relevanten Bereiche des Fachgebiets umfasst.

Praxis des Fachanwalts für Vergaberechts

Der Erwerb besonderer praktischer Erfahrungen setzt voraus, dass der innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung im Fachgebiet als Rechtsanwalt persönlich und weisungsfrei mindestens 40 Fälle aus den Bereichen des § 14 o FAO, davon mindestens fünf gerichtliche Verfahren oder Nachprüfungsverfahren, bearbeitet sind. Eine Sache, die  sowohl außergerichtlich als auch gericht-lich bearbeitet wird, zählt nur einfach. Dies gilt selbst dann, wenn sich das Mandat auf mehrere Instanzen erstreckt.

Auf Verlangen des Fachausschusses für Vergaberecht sind anonymisierte Arbeitsproben vorzulegen.

Ferner existiert eine jährlich einzuhaltende Fortbildungspflicht für den Fachanwalt für Vergaberecht.

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