Nachfolgend haben wir für Sie einige Verordnungen, Regelwerke und Gesetze zum Vergaberecht zusammengestellt. Bitte beachten Sie, dass wir stets mit den für den konkreten Fall anwendbaren Regelungen unsere Beratungsleistungen durchführen und bereits das Auffinden derselben mitunter Rechtsberatung sein kann. Daher geniessen die nachfolgend dargestellten Regelwerke keine generelle Anwendbarkeit:
Was können wir für Sie erledigen?
Als Ausschreibungspflichtige prüfen und begleiten wir Ihre Ausschreibung von der Planung über die Ausschreibung, Zuschlagserteilung bis zur Leistungsdurchführung und -beendigung.
Als Ausschreibungsteilnehmer setzen wir Ihre Ansprüche eines ordnungsgemässen Verfahrens durch und verhindern im Falle der Rechtswidrigkeit die Vergabe an Konkurrenten.
Natürlich vertreten wir auch in behördlichen oder gerichtlichen Vergabeverfahren vor Vergabekammern/ Vergabesenaten.
Was benötigen wir, um Ihre vergaberechtliche Frage zu bearbeiten?
Im Regelfall müssen wir genau wissen, welche Leistungen mit welchem Gesamtwert zu welchen Konditionen vergeben werden sollen oder bereits schon ausgeschrieben wurden. Die weiteren Details müssen sodann im Einzelfall geklärt werden.
Sie haben ein vergaberechtliches Problem? Sprechen Sie mit einem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz! Machen Sie einen Termin mit uns und buchen Sie online. Los geht’s!