Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) schreibt vor, dass öffentliche Auftraggeber Waren, Bau- und Dienstleistungen auf Basis des Vergaberechts beschaffen müssen (§ 97 Abs 1. GWB). Aber der Begriff „öffentlicher Auftraggeber“ stellt somit die Zielgruppe des Vergaberechts dar und grenzt den Geltungsbereich ein. Zu den Institutionen gehören beispielsweise Ämter und Behörden, Städte und Gemeinden, Krankenhäuser, Schulen […]

Zielgruppe und Geltungsbereich des Vergaberechts
Von horak RechtsanwälteBeitrag gepostet am Beitrag gepostet in § 97 GWB, § 98 GWB, § 99 GWB, Allgemein, Fachanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht, öffentliche Auftraggeber, Rechtsanwalt, Sektorenauftraggeber, Sektorenvergaberecht, Vergaberecht, WettbewerbTags Allgemeininteresse, Definition, Drittvergabe, Gebietskörperschaften, Geltungsbereich, Kommune, öffentlicher Auftraggeber, private GmbH, Rechtsprechung, Sektorenauftraggeber, Tiefbau, Tiefbaumaßnahmen, Verbände, ZielgruppeKeine Kommentare für Zielgruppe und Geltungsbereich des Vergaberechts