Im Vergaberecht gilt: die ausschreibende Stelle ist verpflichtet, die Namen der Bieter und deren Angebote geheim zu halten. Geheimhaltung zählt zu den Grundsätzen im Vergaberecht.
Geheimhaltung heißt sorgfältiger Umgang mit vertraulichen Daten und Informationen.
Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.
Schadensersatz bei Verstoß
Verstoßen Beteiligte des Vergabeverfahrens gegen die Geheimhaltung, so kann das Vergabeverfahren aufgehoben werden. Benachteiligte Bieter haben in Folge dessen Ansprüche auf Schadensersatz.

Wir helfen Ihnen in allen Fragen zum Vergaberecht.
Zweck von Geheimhaltung
Die Geheimhaltung soll vermeiden, dass Daten in unerlaubte Hände geraten. Um dies sicher zu stellen sind geeignete personelle und technische Maßnahmen zu ergreifen. Datensicherheit sowie -schutz ist aus technischer Sicht erforderlich.
Need-to-know-Prinzip
Sensible Informationen sollen nur bei bewiesenem Bedarf und für ausgewählte Personen zugänglich sein. Diesen Zustand beschreibt das Need-to-know-Prinzip, was soviel heißt wie Kenntnis nur, wenn nötig. Das Prinzip wird auch Erforderlichkeitsprinzip genannt und beschreibt somit das Sicherheitsziel für geheime Informationen.
In einem Vergabeverfahren ist der Auftraggeber zur Geheimhaltung verpflichtet.
Karoline Behrend, Fachanwältin für Vergaberecht
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Nach wirksamer Zuschlagerteilung ist ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung eines Vergabeverstoßes unzulässig.
Nach wirksamer Zuschlagerteilung ist ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung eines Vergabeverstoßes unzulässig. Soweit die ASt in der Hauptsache festzustellen beantragt hat, dass die Ag bei dem streitgegenständlichen Vergabeverfahren gegen die im Einzelnen vorgebrachten Vergabevorschriften verstoßen haben, steht der Zulässigkeit der am 13. September 2021 an die Bg erteilte Zuschlag entgegen, § 168 Abs. 2 Satz 1 […]
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Verstoss gegen das Gleichbehandlungsgebot gem. § 97 Abs. 2 GWB, wenn Angebot der ASt auszuschließen und das Angebot der Bg als vollständig zu akzeptieren keine einheitliche Auslegung zugrunde gelegt wird
Die Ag hat gegen das Gleichbehandlungsgebot gem. § 97 Abs. 2 GWB verstoßen, indem sie bei der Entscheidung, dass Angebot der ASt auszuschließen und das Angebot der Bg als vollständig zu akzeptieren keine einheitliche Auslegung der Anforderungen der Entscheidung zugrunde gelegt und den jeweiligen Angebotsinhalt nicht nach gleichen Maßstäben aufgeklärt hat. Ohne das erledigende Ereignis […]
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Wenn eine weitergehende Spezifizierung der Beschaffung im Ergebnis dazu führt, dass danach allein ein Produkt bedarfsgerecht ist, stellt sich die Vergabe als rechtswidrig dar, auch wenn es um die Coronapandemie geht
Im Ausgangspunkt ist es zwar im Sinne der auch dem öffentlichen Auftraggeber zustehenden Privatautonomie seine Sache, zu definieren, was er beschaffen möchte. Das Vergaberecht regelt nur, in welchem Verfahren und nach welchen Regeln zu be-schaffen ist. Die Definition des Beschaffungsbedarfs ist der eigentlichen Vergabe so-mit vorgelagert (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. Oktober 2009 – Verg […]