Im Vergaberecht gilt: die ausschreibende Stelle ist verpflichtet, die Namen der Bieter und deren Angebote geheim zu halten. Geheimhaltung zählt zu den Grundsätzen im Vergaberecht.
Geheimhaltung heißt sorgfältiger Umgang mit vertraulichen Daten und Informationen.
Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.
Schadensersatz bei Verstoß
Verstoßen Beteiligte des Vergabeverfahrens gegen die Geheimhaltung, so kann das Vergabeverfahren aufgehoben werden. Benachteiligte Bieter haben in Folge dessen Ansprüche auf Schadensersatz.
Wir helfen Ihnen in allen Fragen zum Vergaberecht.
Zweck von Geheimhaltung
Die Geheimhaltung soll vermeiden, dass Daten in unerlaubte Hände geraten. Um dies sicher zu stellen sind geeignete personelle und technische Maßnahmen zu ergreifen. Datensicherheit sowie -schutz ist aus technischer Sicht erforderlich.
Need-to-know-Prinzip
Sensible Informationen sollen nur bei bewiesenem Bedarf und für ausgewählte Personen zugänglich sein. Diesen Zustand beschreibt das Need-to-know-Prinzip, was soviel heißt wie Kenntnis nur, wenn nötig. Das Prinzip wird auch Erforderlichkeitsprinzip genannt und beschreibt somit das Sicherheitsziel für geheime Informationen.
Ziel der Geheimhaltung
Zweck der Geheimhaltung ist, dass die Bieter nicht wissen sollen, wie die Angebote ihrer Mitbewerber gestaltet sind. Eine Angebotsabgabe per E-Mail kann dabei beispielsweise schon eine Gefährdung der Geheimhaltung darstellen.
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In einem Vergabeverfahren ist der Auftraggeber zur Geheimhaltung verpflichtet.
Karoline Behrend, Fachanwältin für Vergaberecht
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Nach wirksamer Zuschlagerteilung ist ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung eines Vergabeverstoßes unzulässig.
Nach wirksamer Zuschlagerteilung ist ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung eines Vergabeverstoßes unzulässig. Soweit die ASt in der Hauptsache festzustellen beantragt hat, dass die Ag bei dem streitgegenständlichen Vergabeverfahren gegen die im Einzelnen vorgebrachten Vergabevorschriften verstoßen haben, steht der Zulässigkeit der am 13. September 2021 an die Bg erteilte Zuschlag entgegen, § 168 Abs. 2 Satz 1…
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Verstoss gegen das Gleichbehandlungsgebot gem. § 97 Abs. 2 GWB, wenn Angebot der ASt auszuschließen und das Angebot der Bg als vollständig zu akzeptieren keine einheitliche Auslegung zugrunde gelegt wird
Die Ag hat gegen das Gleichbehandlungsgebot gem. § 97 Abs. 2 GWB verstoßen, indem sie bei der Entscheidung, dass Angebot der ASt auszuschließen und das Angebot der Bg als vollständig zu akzeptieren keine einheitliche Auslegung der Anforderungen der Entscheidung zugrunde gelegt und den jeweiligen Angebotsinhalt nicht nach gleichen Maßstäben aufgeklärt hat. Ohne das erledigende Ereignis…
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Wenn eine weitergehende Spezifizierung der Beschaffung im Ergebnis dazu führt, dass danach allein ein Produkt bedarfsgerecht ist, stellt sich die Vergabe als rechtswidrig dar, auch wenn es um die Coronapandemie geht
Im Ausgangspunkt ist es zwar im Sinne der auch dem öffentlichen Auftraggeber zustehenden Privatautonomie seine Sache, zu definieren, was er beschaffen möchte. Das Vergaberecht regelt nur, in welchem Verfahren und nach welchen Regeln zu be-schaffen ist. Die Definition des Beschaffungsbedarfs ist der eigentlichen Vergabe so-mit vorgelagert (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. Oktober 2009 – Verg…
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Das Vergaberecht im Kartellgesetz (GWB)
Abschnitt 1 Grundsätze, Definitionen und Anwendungsbereich Fußnote (+++ Abschnitt 1: Zur Anwendung vgl. § 41 Abs. 2 MessbG +++) § 97 Grundsätze der Vergabe (1) Öffentliche Aufträge und Konzessionen werden im Wettbewerb und im Wege transparenter Verfahren vergeben. Dabei werden die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und der Verhältnismäßigkeit gewahrt. (2) Die Teilnehmer an einem Vergabeverfahren sind…
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Die Verordnung über die Vergabe von Konzessionen (Konzessionsvergabeverordnung – KonzVgV)
Inhaltsübersicht Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen und Kommunikation Unterabschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen § 1 Gegenstand und Anwendungsbereich § 2 Berechnung des geschätzten Vertragswerts § 3 Laufzeit von Konzessionen § 4 Wahrung der Vertraulichkeit § 5 Vermeidung von Interessenkonflikten § 6 Dokumentation und Vergabevermerk Unterabschnitt 2 Kommunikation § 7 Grundsätze der Kommunikation § 8 Anforderungen an die…
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Ausschluss des Angebots wegen verspäteten Eingangs und zweite Chance wegen 7 Minuten zu langer Dauer des Hochladens des Angebots bei E-Vergabe
Ausschluss des Angebots wegen verspäteten Eingangs; Vertretenmüssen der Verspätung bei elektronischer Angebotsabgabe; Verstoß gegen die Vorgabe zum Umgang mit VS-NfD Dokumenten als schwere Verfehlung; „zweite Chance“ Der Anwendungsbereich der Ausschlussnorm ist eröffnet, denn auch Erstange-bote im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens fallen unter diesen Ausschlusstat-bestand. Es handelt sich um „normale“ Angebote, für die alle Regeln des Verga-berechts…
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Die Regeln der Beschaffung der öffentlichen Einrichtungen im Vergaberecht
Das Vergaberecht umfasst alle Regeln und Vorschriften, die öffentliche Einrichtungen beachten müssen, wenn sie Güter und Leistungen einkaufen. Ziel der Regelungen ist zum einen ein wirtschaftlicher Einkauf der Behörden, der durch Wettbewerb sichergestellt werden soll. Dahinter steht die sparsame und sachgerechte Verwendung von Steuergeldern. Zum anderen ist Ziel des Vergaberechts die grenzübergreifende Öffnung der Beschaffungsmärkte…
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Ein Entscheidungsträger handelt im Bereich der öffentlichen Verwaltung nicht stets pflichtwidrig, wenn er nicht das niedrigste Angebots wählt
StGB § 266 a) Ein Entscheidungsträger handelt im Bereich der öffentlichen Verwaltung nicht stets pflichtwidrig, wenn er nicht das sparsamste im Sinne des niedrigsten Angebots wählt. Beim Unterlassen eines Preisvergleichs oder einer Ausschreibung kommt eine Strafbarkeit nur bei evidenten und schwerwie-genden Pflichtverstößen in Betracht. b) Ein Vermögensnachteil kann bei der Haushaltsuntreue auch nach den Grundsätzen…
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Die pandemische Verbreitung des neuartigen Coronavirus ab Januar 2020 ist ein unvorhersehbares Ereignis wodurch eine Vergabe nach § 63 VgV aufgehoben werden kann
Die Ag hat sich zu Recht auf den Aufhebungsgrund des § 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 VgV berufen. Danach kann das Verfahren aufgehoben werden, wenn sich die Grundlage des Vergabeverfahrens wesentlich geändert hat. Eine wesentliche Änderung der Grundlage des Vergabeverfahrens liegt vor, wenn sich die Rahmenbedingungen für bzw. die Anforderungen an die Leistungserbringung…