Unerfahrene Unternehmen können in EU-weiten Ausschreibungen an formalen Fehlern scheitern. Zu den häufigsten Fehlern gehört fehlende Kommunikation. Korrespondiert der Bieter zu wenig, können ihm relevante Informationen fehlen.
Ist einem Bieter etwas unklar in den Ausschreibungsunterlagen, so sollte er unbedingt beim Auftraggeber nachfragen.
Wir freuen uns auf Ihren Anruf.
Wir haben die Erfahrung gemacht, dass Ausschreibungsunterlagen sehr oft schleierhaft wirken. Wir empfehlen daher die unklaren Punkte vor Ablauf der Angebotsfrist aufzuklären. Ist die Angebotsfrist verstrichen, ist es schwer das Angebot noch zu korrigieren.
Die Vergabestelle darf mit den Unternehmen nach Angebotsfrist nicht mehr über Inhalte des Angebots sprechen.
Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.
Wir empfehlen rechtzeitig nachzufragen, wenn Unklarheiten auftauchen. Unternehmen, die nicht innerhalb der Angebotsfrist nachfragen, riskieren ausgeschlossen zu werden, weil sie Teile nicht richtig verstanden haben.
Missverständnisse ausräumen
Missverständnisse in Vergabeverfahren können zum Nachteil des Bieters führen. Um Missverständnisse auszuräumen oder fehlende Informationen nachzuholen, kann der Bieter Fragen stellen. Bieterfragen sind ein offizielles Instrument im Vergaberecht. Jedes Missverständnis kann zu einem schlechteren Angebot führen.
Bieter sollten frühzeitig nachfragen bei Unbestimmtheiten.
Karoline Behrend, Fachanwältin für Vergaberecht
Vergaberechtsverstöße
Erkennt ein Bieter einen Vergaberechtsverstoß in EU-weiten Vergabeverfahren, so sollte er diesen umgehend bei der Vergabestelle abmahnen. Die Abmahnung wird in Form einer Rüge vorgenommen.
Trifft die Vergabestelle nämlich später eine unglückliche Entscheidung für den Bieter, so schafft er sich damit die Möglichkeit den vergabespezifischen Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen. Der Bieter kann somit gegen ungünstige Entscheidung der Vergabestelle vorgehen.
Wir helfen Ihnen in allen Fragen zum Vergaberecht. Vereinbaren Sie einen Termin mit uns.