horak.
RECHTSANWÄLTE PARTNERSCHAFT MBB /
FACHANWÄLTE / PATENTANWÄLTE /

Kanzlei mit Vergaberecht für öffentliche Auftraggeber, Vergabestellen sowie Bewerber und Bieter

Begleitung aller Vergabeverfahren, Fachanwalt für Vergaberecht, EU-Vergaberecht, nationales Vergaberecht, e-Vergabe, öffentliche Ausschreibung, Schwellenwerte, Konzessionen, Zuwendungen, GWB, VgV, UGVO, VoB/A, Rüge, Nachprüfungsverfahren, Zuschlag, vorzeitige Beendigung der Vergabe, Schadensersatz, erneute Vergabe

Anfängerfehler 1: zu wenig korrespondiert

Unerfahrene Unternehmen können in EU-weiten Ausschreibungen an formalen Fehlern scheitern. Zu den häufigsten Fehlern gehört fehlende Kommunikation. Korrespondiert der Bieter zu wenig, können ihm relevante Informationen fehlen.

Ist einem Bieter etwas unklar in den Ausschreibungsunterlagen, so sollte er unbedingt beim Auftraggeber nachfragen.

Anruf Vergaberecht Bieterfrage

Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

Wir haben die Erfahrung gemacht, dass Ausschreibungsunterlagen sehr oft schleierhaft wirken. Wir empfehlen daher die unklaren Punkte vor Ablauf der Angebotsfrist aufzuklären. Ist die Angebotsfrist verstrichen, ist es schwer das Angebot noch zu korrigieren.

Die Vergabestelle darf mit den Unternehmen nach Angebotsfrist nicht mehr über Inhalte des Angebots sprechen.

Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.

Wir empfehlen rechtzeitig nachzufragen, wenn Unklarheiten auftauchen. Unternehmen, die nicht innerhalb der Angebotsfrist nachfragen, riskieren ausgeschlossen zu werden, weil sie Teile nicht richtig verstanden haben.

Missverständnisse ausräumen

Missverständnisse in Vergabeverfahren können zum Nachteil des Bieters führen. Um Missverständnisse auszuräumen oder fehlende Informationen nachzuholen, kann der Bieter Fragen stellen. Bieterfragen sind ein offizielles Instrument im Vergaberecht. Jedes Missverständnis kann zu einem schlechteren Angebot führen.

Bieter sollten frühzeitig nachfragen bei Unbestimmtheiten.

Karoline Behrend, Fachanwältin für Vergaberecht

Vergaberechtsverstöße

Erkennt ein Bieter einen Vergaberechtsverstoß in EU-weiten Vergabeverfahren, so sollte er diesen umgehend bei der Vergabestelle abmahnen. Die Abmahnung wird in Form einer Rüge vorgenommen.

Trifft die Vergabestelle nämlich später eine unglückliche Entscheidung für den Bieter, so schafft er sich damit die Möglichkeit den vergabespezifischen Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen. Der Bieter kann somit gegen ungünstige Entscheidung der Vergabestelle vorgehen.

Korrespondiert

Wir helfen Ihnen in allen Fragen zum Vergaberecht. Vereinbaren Sie einen Termin mit uns.

  • Anfängerfehler 3: Ausschreibungsunterlagen nicht richtig lesen

    Anfängerfehler 3: Ausschreibungsunterlagen nicht richtig lesen

    Unternehmen, die an Ausschreibungen teilnehmen, sollten die Ausschreibungsunterlagen sehr genau studieren. Beispielsweise kann die Forderung der Einreichung von Unterlagen ein Knackpunkt sein. In den Ausschreibungsunterlagen steht, ob Unterlagen eingereicht werden müssen oder sollen. Die Wörter „soll“ oder „muss“ bedeuten einen Unterschied. Wir helfen Ihnen in allen Fragen zum Vergaberecht. Hinterfragen Sie alle Punkte der Leistungsbeschreibung,…


  • Anfängerfehler 2: Unverbindliches Angebot machen

    Anfängerfehler 2: Unverbindliches Angebot machen

    Nimmt ein Unternehmen mit wenig Erfahrung an EU-weiten Ausschreibungen teil, so kann es an formalen Fehlern scheitern. Zu den häufigsten Fehlern gehört ein unverbindliches Angebot. Macht ein Unternehmen ein Angebot unter Vorbehalt, so schließt die Vergabestelle das Unternehmen von der Ausschreibung aus. Vergabeverfahren erfordern ein verbindliches Angebot von Unternehmen. Auf AGBs verweisen Verweist ein Bieter…


  • Anfängerfehler 1: zu wenig korrespondiert

    Anfängerfehler 1: zu wenig korrespondiert

    Unerfahrene Unternehmen können in EU-weiten Ausschreibungen an formalen Fehlern scheitern. Zu den häufigsten Fehlern gehört fehlende Kommunikation. Korrespondiert der Bieter zu wenig, können ihm relevante Informationen fehlen. Ist einem Bieter etwas unklar in den Ausschreibungsunterlagen, so sollte er unbedingt beim Auftraggeber nachfragen. Wir freuen uns auf Ihren Anruf. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass Ausschreibungsunterlagen…


  • Teilnahme an Ausschreibungsverfahren

    Teilnahme an Ausschreibungsverfahren

    Staat und Verwaltung haben einen guten Ruf als Auftraggeber in Vergabeverfahren. Die öffentliche Hand ist ein zuverlässiger und zahlungskräftiger Auftraggeber. Die einen Unternehmen schätzen diese guten Eigenschaften, die andere Unternehmen scheuen jedoch die gesetzlich vorgeschriebene Vergabeverfahren.  Gerechte Behandlung Öffentliche Auftraggeber sollen alle Bieter gleichmäßig und gerecht behandeln – das schreibt das Vergaberecht vor. Außerdem sollen sie…


Anfängerfehler 1: zu wenig korrespondiert

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Nach oben scrollen