Anfängerfehler 1: zu wenig korrespondiert
Von horak RechtsanwälteBeitrag veröffentlicht am Beitrag gepostet in § 12 UVgO, § 126b BGB, § 134 GWB, § 15 VgV, § 28 UVgO, § 3 VOF, § 33 GWB, § 49 VwVfG, § 63 VgV, § 642 BGB, § 8 UVgO, § 8 VgV, § 98 GWB, § 99 GWB, §107 GWB, Abschluss eines Rahmenvertrages für die Erbringung von Leistungen im Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb, Allgemein, Angebotsausschluss, Angebotsfrist, Angebotswertung, Angemessenheit der Preise, ArbZG, Aufhebung des Vergabeverfahrens, Aufteilung in Lose, Ausnahmen von der Vergabepflicht, Ausschluss von Wettbewerb, Ausschreibung, Bauaufträge, Baurecht, beschränkte Vergabe mit Teilnahmewettbewerb, Beschwerde, Beschwerdeverfahren, Bewerber, Bewertung, Bewertungsmatrix, Bieter, Bietergemeinschaft, Bietergemeinschaften, Bundeswasserstraßengesetz, BVB, Coronapandemie, COVID-19, Dienstleistungsaufträge, Direktvergabe, dritte Wertungsstufe, Einreichungsfrist, Eisenbahnregulierungsgesetz, elektronische Auktion, Energierecht, Energiewirtschaftsgesetz, EU-Vergaberecht, Evaluierung, Fachanwalt für Vergaberecht, Fachkunde, Fristen, gesetzliches Zuschlagverbot, Gleichbehandlung, Göttingen, GWB, Hauptangebot, Haushaltsvergaberecht, Haushaltsvorschriften, Inhouse-Vergabe, Innovationspartnerschaft, Insolvenz, Insolvenzrecht, internationale Vergabe, Kartellabsprache, Kartellrecht, Kommunalvergaberecht, Konzession, Konzessionsbekanntmachung, Konzessionsvertrag, KonzVgV, Kreislaufwirtschaftsgesetz, KRITIS-Strategie, Leistungsfähigkeit, Nachprüfungsantrag, Nachprüfungsverfahren, Nebenangebot, Netzausbaubeschleunigungsgesetz, Nichtdiskriminierung, offenes Verfahren, öffentliche Aufträge, öffentliche Vergabe, öffentliches Wirtschaftsrecht, Preisverordnung, Publikationsorgane, Rahmenvereinbarung, Raumordnungsgesetz, Rüge, Rügefrist, Schadensersatz, Scheinangebot, Sektorenauftraggeber, Sektorenvergaberecht, SektVO, Sparsamkeit, Teilnahmeantrag, Telekommunikationsgesetz, Transparanz, unterschwellige Vergabe, Untreue, UVgO, Vergabe eines Wegnutzungsrechtes, Vergabeakten, Vergabearten, Vergabekammer, Vergabekammer Rheinland, Vergaberecht, Vergaberechtsverstoß, Vergabesperre, Vergabestelle, Vergabevermerk, Verhältnismäßigkeit, Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb, Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb, VSVgV, Wasserhaushaltsgesetz, Wettbewerb, wettbewerblicher Dialog, Wettbewerbsrecht, Wirtschaftlichkeit, Zuschlagskriterien, Zuverlässigkeit, Zuwendungsbescheid, zweite WertungsstufeVerschlagwortet mit Ablauf, abmahnen, Abmahnung, Anfängerfehler, Angebot, Angebotsfrist, Anspruch, Auftraggeber, aufzuklären, ausgeschlossen, ausräumen, Ausschreibungen, Ausschreibungsunterlagen, auszuräumen, Bieter, Bieterfragen, Bieters, Entscheidung, Erfahrung, Erkennt, EU-weiten, fehlende, Fehlern, Form, formalen, Fragen, frühzeitig, Informationen, Inhalte, Instrument, Kommunikation, korrespondiert, korrigieren, Missverständnis, Missverständnisse, Möglichkeit, Nachteil, nachzufragen, nachzuholen, offizielles, Rechtsschutz, rechtzeitig, richtig, riskieren, Rüge, scheitern, schlechteren, schleierhaft, schwer, unbedingt, Unbestimmtheiten, Unerfahrene, unglückliche, ungünstige, unklar, unklaren, Unklarheiten, Unternehmen, Vergaberecht, Vergaberechtsverstoß, Vergaberechtsverstöße, vergabespezifischen, Vergabestelle, Vergabeverfahren, verstanden, verstrichenKeine Kommentare zu Anfängerfehler 1: zu wenig korrespondiert
Unklare Vergabeunterlagen sollten Bieter frühzeitig durch eine Frage über die vorgesehene Vergabeplattform klären. So lassen sich Missverständnisse zu Leistung, Nachweisen, Fristen und Vertragsbedingungen vor der Angebotsabgabe ausräumen. Nach Ablauf der Angebotsfrist ist nicht jede Kommunikation verboten. Zulässige Aufklärungen oder Nachforderungen sind von unzulässigen Änderungen und Nachverhandlungen zu unterscheiden. Im offenen und nicht offenen Verfahren dürfen […]
