horak.
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Kanzlei mit Vergaberecht für öffentliche Auftraggeber, Vergabestellen sowie Bewerber und Bieter

Begleitung aller Vergabeverfahren, Fachanwalt für Vergaberecht, EU-Vergaberecht, nationales Vergaberecht, e-Vergabe, öffentliche Ausschreibung, Schwellenwerte, Konzessionen, Zuwendungen, GWB, VgV, UVgO, VOB/A, Rüge, Nachprüfungsverfahren, Zuschlag, vorzeitige Beendigung der Vergabe, Schadensersatz, erneute Vergabe

ungünstige

Anfängerfehler 1: zu wenig korrespondiert

Unklare Vergabeunterlagen sollten Bieter frühzeitig durch eine Frage über die vorgesehene Vergabeplattform klären. So lassen sich Missverständnisse zu Leistung, Nachweisen, Fristen und Vertragsbedingungen vor der Angebotsabgabe ausräumen. Nach Ablauf der Angebotsfrist ist nicht jede Kommunikation verboten. Zulässige Aufklärungen oder Nachforderungen sind von unzulässigen Änderungen und Nachverhandlungen zu unterscheiden. Im offenen und nicht offenen Verfahren dürfen […]

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