Schwellenwerte im Vergaberecht kennen
EU-Schwellenwerte 2026 und 2027 Für die Anwendung des europäischen Vergaberechts muss der geschätzte Auftrags- oder Vertragswert den maßgeblichen Schwellenwert erreichen oder überschreiten. Maßgeblich sind § 106 GWB und die dort in Bezug genommenen EU-Richtlinien. Die Schätzung erfolgt grundsätzlich ohne Umsatzsteuer und einschließlich Optionen sowie Vertragsverlängerungen. Ausnahmen vom Vergaberecht bleiben gesondert zu prüfen. Diese EU-Schwellenwerte gelten […]
