horak.
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Kanzlei mit Vergaberecht für öffentliche Auftraggeber, Vergabestellen sowie Bewerber und Bieter

Begleitung aller Vergabeverfahren, Fachanwalt für Vergaberecht, EU-Vergaberecht, nationales Vergaberecht, e-Vergabe, öffentliche Ausschreibung, Schwellenwerte, Konzessionen, Zuwendungen, GWB, VgV, UVgO, VOB/A, Rüge, Nachprüfungsverfahren, Zuschlag, vorzeitige Beendigung der Vergabe, Schadensersatz, erneute Vergabe

Begründungen

Erfolglose Bewerber und Bieter informieren

Im Anwendungsbereich des § 134 GWB müssen die betroffenen erfolglosen Bieter grundsätzlich vor dem Zuschlag informiert werden. Die Vorabinformation erfolgt unverzüglich in Textform; sie ist von einer nachträglichen Mitteilung über das Ergebnis des Verfahrens zu unterscheiden. Inhalt der Vorabinformation Die Pflicht erfasst auch betroffene Bewerber, denen zuvor keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung gegeben […]

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