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Kanzlei mit Vergaberecht für öffentliche Auftraggeber, Vergabestellen sowie Bewerber und Bieter

Begleitung aller Vergabeverfahren, Fachanwalt für Vergaberecht, EU-Vergaberecht, nationales Vergaberecht, e-Vergabe, öffentliche Ausschreibung, Schwellenwerte, Konzessionen, Zuwendungen, GWB, VgV, UGVO, VoB/A, Rüge, Nachprüfungsverfahren, Zuschlag, vorzeitige Beendigung der Vergabe, Schadensersatz, erneute Vergabe

Öffentliche Hand ist umgangssprachlich

Gebietskörperschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts, dieser vollständige öffentlichen Sektor, das ist die Öffentliche Hand. Gebietskörperschaften sind Bund, Länder und Gemeinden.

Obwohl Öffentliche Hand eine umgangssprachliche Bezeichnung ist, wird sie im Gesetz eingesetzt. Beispielsweise verwendet § 224 SGB IX Öffentliche Hand im Kontext mit der Auftragsvergabe.

Öffentliche Hand ist umgangssprachlich

Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

Institutionen der öffentlichen Hand sind verpflichtet sich an das Vergaberecht zu halten.

Karoline Behrend, Fachanwältin für Vergaberecht

Öffentliche Hand ist ein deutschsprachiger Begriff

Der Begriff der öffentlichen Hand wird nur in Deutschland, Österreich und in der Schweiz verwendet und ist somit deutschsprachig.

Öffentliche Hand ist umgangssprachlich

Wir sind Rechtsanwälte und kennen uns aus im Vergaberecht. Machen Sie einen Termin mit uns aus.

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