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Kanzlei mit Vergaberecht für öffentliche Auftraggeber, Vergabestellen sowie Bewerber und Bieter

Begleitung aller Vergabeverfahren, Fachanwalt für Vergaberecht, EU-Vergaberecht, nationales Vergaberecht, e-Vergabe, öffentliche Ausschreibung, Schwellenwerte, Konzessionen, Zuwendungen, GWB, VgV, UGVO, VoB/A, Rüge, Nachprüfungsverfahren, Zuschlag, vorzeitige Beendigung der Vergabe, Schadensersatz, erneute Vergabe

Bietergemeinschaft, Arbeitsgemeinschaft und Generalunternehmen unterscheiden

Die Bietergemeinschaft ist ein Zusammenschluss mehrerer Unternehmen, diese sind in einem Ausschreibungsverfahren gleichrangig. Ein Generalunternehmen ist dagegen ein Hauptunternehmen, welches Subunternehmen beauftragt. Das Generalunternehmen nimmt als Einzelfirma an der Ausschreibung teil. Generalunternehmen führen die Leistung demzufolge nicht selbstständig aus, sondern vergeben diese an Subunternehmer. Während Generalunternehmen also die Aufträge als Vermittler an Unterunternehmen weitergeben, bestehen Bietergemeinschaften aus gleichberechtigten Unternehmen und stehen jeweils im Vertragsverhältnis zu dem Auftraggeber. Ein Subunternehmer steht jedoch nicht im Vertragsverhältnis zum Auftraggeber.

Bewerber- und Bietergemeinschaften sind wie Einzelbewerber und -bieter zu behandeln.

§ 43 Absatz 2 Vergabeverordnung (VgV)
Bietergemeinschaft, Arbeitsgemeinschaft und Generalunternehmen unterscheiden

Nutzen Sie unsere fachanwaltliche Unterstützung. Wir haben verschiedene Gebührenangebote für Sie im Angebot.

Bietergemeinschaft wird zur Arbeitsgemeinschaft

Erhält eine Bietergemeinschaft von der Vergabestelle einen Zuschlag, so wird sie automatisch zur Arbeitsgemeinschaft sobald sie zur Vertragspartnerin des Auftraggebers wird.

Bei einer Bietergemeinschaft sind alle Unternehmen gleichberechtigt. Sie treten als Vertragspartner gegenüber dem Auftraggeber auf.

Rechtsanwältin Karoline Behrend, Fachanwältin für Vergaberecht

Generalunternehmen als Vermittler

Generalunternehmen treten bei Ausschreibungen als Einzelfirma auf. Um an den Ausschreibungen teilnehmen zu können, operieren sie als Vermittler, da sie selbst keine Aufträge ausführen, sondern Subunternehmer beauftragen.

Generalunternehmen sind Hauptunternehmen.

Rechtsanwältin Karoline Behrend, Fachanwältin für Vergaberecht

Die Subunternehmen eines Generalunternehmens stehen dabei in keinem rechtlichen Verhältnis zu den Vergabestellen.

Teilnahme

Wir sind Fachanwälte und begleiten Sie bei jedem Ausschreibungsverfahren.

Der Einsatz von Unterauftragnehmern oder Subunternehmern ist oberhalb der Schwellenwerte immer unbegrenzt möglich. 

Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.
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    Bekanntgabe von Ausschreibungen

    Publikationsorgane, Standardformulare, Vergabeprinzipien sowie Sicherheit – für die Bekanntgabe von Ausschreibengen hat der Gesetzgeber besondere Regelungen geschaffen. Vergabestellen sollten die Regeln für eine Bekanntgabe kennen und befolgen, um erfolgreich auszuschreiben. Wir beraten Sie gerne. Publikationsorgane bei der Bekanntgabe Planen Vergabestellen die Bekanntgabe einer Ausschreibung in der Europäische Union (EU), müssen sie diese an das Amt…


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    Bietergemeinschaften in Ausschreibungsverfahren

    Die Bietergemeinschaft ist ein Zusammenschluss mehrerer Unternehmen. Zweck einer Bietergemeinschaft ist die gemeinsamer Abgabe eines Angebots im Rahmen einer Ausschreibung und späterern Leistungserbringung. Sie möchten mit uns reden? Wir rufen Sie zurück! Ist ein Unternehmen Mitglied einer Bietergemeinschaft, so kann es sich bei der Teilnahme an Ausschreibungen auf die Expertise der anderen Mitglieder berufen. Ist…


  • Die 4 Schritte des elektronischen Ausschreibungsverfahrens

    Die 4 Schritte des elektronischen Ausschreibungsverfahrens

    Die strukturierte elektronische Umsetzung von Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge heißt elektronische Vergabe (E-Vergabe, eVergabe). Vorteile des elektronischen Ausschreibungsverfahrens Vorteil von elektronischen Ausschreibungsverfahren ist nicht nur die Gleichbehandlung von Bietern innerhalb der Europäischen Union, sondern auch eine gute Transparenz. Bieter können bei der elektronischen Ausschreibung besser nach Angeboten suchen. Abschnitte des elektronischen Ausschreibungsverfahrens Elektronische Ausschreibungsverfahren…


  • Ein System, bei dem von einem „Spielführer“ bei Ausschreibungen die Preise von „Schutzangeboten“ mitgeteilt werden, geht von einem solchen System ein allgemeiner Effekt auf die Angebotspreise der Kartellanten aus

    a) Dem Merkmal der Betroffenheit im Sinne des § 33 Abs. 1 Satz 1 GWB aF, welches mit dem Beweis-maß des § 286 ZPO festzustellen ist, kommt bei der Prüfung des haftungsbegründenden Tatbe-stands eines kartellrechtlichen Schadensersatzanspruchs Bedeutung nur für die Frage zu, ob dem Anspruchsgegner ein wettbewerbsbeschränkendes Verhalten anzulasten ist, das – vermittelt durch den…


  • Projektanten in Ausschreibungsverfahren

    Projektanten in Ausschreibungsverfahren

    Projektanten (auch Vorbefasster) sind Bewerber oder Bieter, die einen öffentlichen Auftraggeber vor der Einleitung eines Vergabeverfahrens beraten. Auch eine andere Unterstützung ist dabei denkbar. Sie möchten mit uns reden? Wir rufen Sie zurück! Auftraggeber dürfen Projektanten nicht aus dem darauffolgenden Vergabeverfahren ausschließen. Sie verfügen jedoch über einen Informationsvorsprung gegenüber den anderen Wettbewerbern. Der Auftraggeber muss…


  • Teilnahme an Ausschreibungsverfahren

    Teilnahme an Ausschreibungsverfahren

    Staat und Verwaltung haben einen guten Ruf als Auftraggeber in Vergabeverfahren. Die öffentliche Hand ist ein zuverlässiger und zahlungskräftiger Auftraggeber. Die einen Unternehmen schätzen diese guten Eigenschaften, die andere Unternehmen scheuen jedoch die gesetzlich vorgeschriebene Vergabeverfahren.  Gerechte Behandlung Öffentliche Auftraggeber sollen alle Bieter gleichmäßig und gerecht behandeln – das schreibt das Vergaberecht vor. Außerdem sollen sie…


  • Verstoss gegen das Gleichbehandlungsgebot gem. § 97 Abs. 2 GWB, wenn Angebot der ASt auszuschließen und das Angebot der Bg als vollständig zu akzeptieren keine einheitliche Auslegung zugrunde gelegt wird

    Die Ag hat gegen das Gleichbehandlungsgebot gem. § 97 Abs. 2 GWB verstoßen, indem sie bei der Entscheidung, dass Angebot der ASt auszuschließen und das Angebot der Bg als vollständig zu akzeptieren keine einheitliche Auslegung der Anforderungen der Entscheidung zugrunde gelegt und den jeweiligen Angebotsinhalt nicht nach gleichen Maßstäben aufgeklärt hat. Ohne das erledigende Ereignis…


Bietergemeinschaft, Arbeitsgemeinschaft und Generalunternehmen unterscheiden

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