Bekanntgabe von Ausschreibungen

Publikationsorgane, Standardformulare, Vergabeprinzipien sowie Sicherheit – für die Bekanntgabe von Ausschreibengen hat der Gesetzgeber besondere Regelungen geschaffen. Vergabestellen sollten die Regeln für eine Bekanntgabe kennen und befolgen, um erfolgreich auszuschreiben.

Bekanntgabe richtig durchführen

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Publikationsorgane bei der Bekanntgabe

Planen Vergabestellen die Bekanntgabe einer Ausschreibung in der Europäische Union (EU), müssen sie diese an das Amt für amtliche Veröffentlichungen in Luxemburg senden.

Ausschreibungen werden sie in speziellen Publikationsorganen bekanntgegeben wie beispielsweise e-Vergabe, bund.de, Supplement zum Amtsblatt der EU.

Rechtsanwältin Karoline Behrend, Fachanwältin für Vergaberecht

An welche Publikationsorgane die Vergabestellen die Ausschreibung darüber hinaus sendet, darf sie frei wählen.

Bekanntgabe richtig machen

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Standardformulare zur Bekanntgabe nutzen

Beim Versand der Ausschreibung sollte die Vergabestelle die Standardformulare sowie die Bezeichnungen des gemeinsamen Vokabulars für öffentliches Auftragswesen (CPV) nutzen.

Vergabeprinzipien der Bekanntgabe

Darüber hinaus ist es wichtig bei einer Bekanntmachung auf Internetportalen die anerkannten Vergabeprinzipien zu wahren. Zu den Vergabeprinzipien gehören folgende:

  • Vertraulichkeit
  • Transparenz
  • Wettbewerbssicherung
  • Korruptionsprävention

Alle öffentlichen Ausschreibungen sollten einer breiten Öffentlichkeit präsentiert werden, um somit möglichst vielen interessierten Bewerbern eine Teilnahme an Ausschreibungsverfahren zu ermöglichen.

Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.

Sicherungsinstrumente einsetzen

Die qualifizierte oder fortgeschrittene elektronische Signatur oder Sicherungsmechanismen wie Verschlüsselung oder Zeitstempel sichern die Vergabe. Der Einsatz von Sicherungsinstrumenten ist daher eine bedeutende Voraussetzung für eine Vergabe.

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