Publikationsorgane, Standardformulare, Vergabeprinzipien sowie Sicherheit – für die Bekanntgabe von Ausschreibengen hat der Gesetzgeber besondere Regelungen geschaffen. Vergabestellen sollten die Regeln für eine Bekanntgabe kennen und befolgen, um erfolgreich auszuschreiben.
Wir beraten Sie gerne.
Publikationsorgane bei der Bekanntgabe
Planen Vergabestellen die Bekanntgabe einer Ausschreibung in der Europäische Union (EU), müssen sie diese an das Amt für amtliche Veröffentlichungen in Luxemburg senden.
Ausschreibungen werden sie in speziellen Publikationsorganen bekanntgegeben wie beispielsweise e-Vergabe, bund.de, Supplement zum Amtsblatt der EU.
Rechtsanwältin Karoline Behrend, Fachanwältin für Vergaberecht
An welche Publikationsorgane die Vergabestellen die Ausschreibung darüber hinaus sendet, darf sie frei wählen.
Nutzen Sie unsere fachanwaltliche Unterstützung. Wir haben verschiedene Gebührenangebote für Sie im Angebot.
Standardformulare zur Bekanntgabe nutzen
Beim Versand der Ausschreibung sollte die Vergabestelle die Standardformulare sowie die Bezeichnungen des gemeinsamen Vokabulars für öffentliches Auftragswesen (CPV) nutzen.
Vergabeprinzipien der Bekanntgabe
Darüber hinaus ist es wichtig bei einer Bekanntmachung auf Internetportalen die anerkannten Vergabeprinzipien zu wahren. Zu den Vergabeprinzipien gehören folgende:
- Vertraulichkeit
- Transparenz
- Wettbewerbssicherung
- Korruptionsprävention
Alle öffentlichen Ausschreibungen sollten einer breiten Öffentlichkeit präsentiert werden, um somit möglichst vielen interessierten Bewerbern eine Teilnahme an Ausschreibungsverfahren zu ermöglichen.
Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.
Sicherungsinstrumente einsetzen
Die qualifizierte oder fortgeschrittene elektronische Signatur oder Sicherungsmechanismen wie Verschlüsselung oder Zeitstempel sichern die Vergabe. Der Einsatz von Sicherungsinstrumenten ist daher eine bedeutende Voraussetzung für eine Vergabe.
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Schwellenwerte im Vergaberecht kennen
Welche Regeln und Vorschriften von öffentlichen Auftraggebern bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen sowie der Ausrichtung von Wettbewerben zu beachten sind – diese Fragen beatwortet der Schwellenwert. Mit dem Schwellenwerte wird im Vergaberecht also abgrenzt. Die Schwellenwerte sind das wichtigste Abgrenzungsmerkmal im Vergaberecht. Karoline Behrend, Fachanwältin für Vergaberecht Wenn der zu erwartende Auftragswert…
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Bietergemeinschaft, Arbeitsgemeinschaft und Generalunternehmen unterscheiden
Die Bietergemeinschaft ist ein Zusammenschluss mehrerer Unternehmen, diese sind in einem Ausschreibungsverfahren gleichrangig. Ein Generalunternehmen ist dagegen ein Hauptunternehmen, welches Subunternehmen beauftragt. Das Generalunternehmen nimmt als Einzelfirma an der Ausschreibung teil. Generalunternehmen führen die Leistung demzufolge nicht selbstständig aus, sondern vergeben diese an Subunternehmer. Während Generalunternehmen also die Aufträge als Vermittler an Unterunternehmen weitergeben, bestehen…
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Bekanntgabe von Ausschreibungen
Publikationsorgane, Standardformulare, Vergabeprinzipien sowie Sicherheit – für die Bekanntgabe von Ausschreibengen hat der Gesetzgeber besondere Regelungen geschaffen. Vergabestellen sollten die Regeln für eine Bekanntgabe kennen und befolgen, um erfolgreich auszuschreiben. Wir beraten Sie gerne. Publikationsorgane bei der Bekanntgabe Planen Vergabestellen die Bekanntgabe einer Ausschreibung in der Europäische Union (EU), müssen sie diese an das Amt…
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Nationales oder europäisches Vergaberecht anwenden
Das nationale Vergaberecht gilt unterhalb der Schwellenwerte. Jenseits der Schwellenwerte greift demzufolge das europäische Vergaberecht. Wir beraten Sie gerne. Schwellenwerte Die Auftragswerte, ab denen für öffentliche Auftraggeber die EU-Richtlinien gelten heißen Schwellenwerte. Diese Schwellenwerte sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Wirtschaftliches Volumen Das europäische Vergaberecht findet nur für Aufträge Anwendung, deren wirtschaftliches Volumen definierte Schwellenwerte…
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Nachprüfungsverfahren richtig durchführen
Bei der Vergabe eines öffentlichen Auftraggebers ist durch eine Prüfung möglich herauszufinden, ob die Vergabe rechtmäßig abgelaufen ist. Verdächtigt ein Bieter den Auftraggeber gegen die Regeln verstößen zu haben, so ist ein Nachprüfungsverfahren sinnvoll. Diese Prüfung wird nachträglich durchgeführt und trifft nur für Vergaben im Oberschwellenbereich zu. Die juristische Bezeichnung im Vergaberecht heißt dafür demzufolge…
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Im Rahmen eines offenen Vergabeverfahrens kann der Auftraggeber fehlende Unterlagen nachfordern oder Widersprüche aufklären; eine Nachbesserung des Angebotes darf nicht erfolgen
Dem öffentlichen Auftraggeber steht bei der Konzeptbewertung ein von der Vergabekammer nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu. Die Überprüfung bezieht sich insbesondere darauf, ob das vorgeschriebene Verfahren eingehalten wurde, von ei-nem zutreffenden und vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen wurde, keine sach-widrigen Erwägungen für die Entscheidung herangezogen wurden und nicht gegen allge-mein gültige Bewertungsansätze verstoßen wurde Im Rahmen…
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Verstoss gegen das Gleichbehandlungsgebot gem. § 97 Abs. 2 GWB, wenn Angebot der ASt auszuschließen und das Angebot der Bg als vollständig zu akzeptieren keine einheitliche Auslegung zugrunde gelegt wird
Die Ag hat gegen das Gleichbehandlungsgebot gem. § 97 Abs. 2 GWB verstoßen, indem sie bei der Entscheidung, dass Angebot der ASt auszuschließen und das Angebot der Bg als vollständig zu akzeptieren keine einheitliche Auslegung der Anforderungen der Entscheidung zugrunde gelegt und den jeweiligen Angebotsinhalt nicht nach gleichen Maßstäben aufgeklärt hat. Ohne das erledigende Ereignis…