Publikationsorgane, Standardformulare, Vergabeprinzipien sowie Sicherheit – für die Bekanntgabe von Ausschreibengen hat der Gesetzgeber besondere Regelungen geschaffen. Vergabestellen sollten die Regeln für eine Bekanntgabe kennen und befolgen, um erfolgreich auszuschreiben.
Publikationsorgane bei der Bekanntgabe
Planen Vergabestellen die Bekanntgabe einer Ausschreibung in der Europäische Union (EU), müssen sie diese an das Amt für amtliche Veröffentlichungen in Luxemburg senden.
Ausschreibungen werden sie in speziellen Publikationsorganen bekanntgegeben wie beispielsweise e-Vergabe, bund.de, Supplement zum Amtsblatt der EU.
Rechtsanwältin Karoline Behrend, Fachanwältin für Vergaberecht
An welche Publikationsorgane die Vergabestellen die Ausschreibung darüber hinaus sendet, darf sie frei wählen.
Standardformulare zur Bekanntgabe nutzen
Beim Versand der Ausschreibung sollte die Vergabestelle die Standardformulare sowie die Bezeichnungen des gemeinsamen Vokabulars für öffentliches Auftragswesen (CPV) nutzen.
Vergabeprinzipien der Bekanntgabe
Darüber hinaus ist es wichtig bei einer Bekanntmachung auf Internetportalen die anerkannten Vergabeprinzipien zu wahren. Zu den Vergabeprinzipien gehören folgende:
- Vertraulichkeit
- Transparenz
- Wettbewerbssicherung
- Korruptionsprävention
Alle öffentlichen Ausschreibungen sollten einer breiten Öffentlichkeit präsentiert werden, um somit möglichst vielen interessierten Bewerbern eine Teilnahme an Ausschreibungsverfahren zu ermöglichen.
Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.
Sicherungsinstrumente einsetzen
Die qualifizierte oder fortgeschrittene elektronische Signatur oder Sicherungsmechanismen wie Verschlüsselung oder Zeitstempel sichern die Vergabe. Der Einsatz von Sicherungsinstrumenten ist daher eine bedeutende Voraussetzung für eine Vergabe.