CPV als Nomenklatur im Vergaberecht

Common Procurement Vocabulary (CPV) ist das gemeinsame Vokabular der EU für öffentliche Aufträge. CPV dient zur Beschreibung des Auftragsgegenstandes.

Es gibt einige wissenswerte Details zu der CPV-Nomenklatur.

Rechtsanwältin Karoline Behrend, Fachanwältin für Vergaberecht

CPV als einheitliche Klassifikation

Mit der CPV-Nomenklatur hat der Gesetzgeber eine einheitliche Klassifikation für öffentliche Aufträge in der EU geschaffen. Der CPV-Code ermöglicht den Auftragsgegenstand einheitlich zu beschreiben.

Der CPV-Code gilt für alle Länder der Europäischen Union.

Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.

Codestruktur der CPV

Die Nomenklatur beinhaltet einen Hauptteil und einen Zusatzteil. Folgende Codestruktur bildet die CPV-Klassifikationen:

Hauptteil

Der Hauptteil besteht zunächst aus acht Ziffern und einer Prüfziffer, welche die Art der Baumaßnahmen, Dienst- oder Lieferleistungen des Auftragsgegenstandes dargelegt. Der Hauptteil beschreibt daher den Auftragsgegenstand.

Lesart der CPV-Ziffern

Die Lesart der Ziffern ist folgende:

  • Die ersten zwei Ziffern stellen die Abteilungen dar.
  • Die ersten drei in Kombination definieren die Gruppen.
  • Die vier ersten Ziffern geben zusammen Auskunft über die Klassen.
  • Die fünf ersten Ziffern ordnen in die Kategorie ein.

Darüber hinaus geben die drei letzten Ziffern weitere Details über die einzelnen Kategorien bekannt. Die letzte Ziffer des Codes ist die anfänglich genannte Prüfziffer.

CPV

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Zusatzteil

Der Zusatzteil dient dafür den Auftragsgegenstand noch näher zu beschreiben und ist daher eine Ergänzung. Die Basis ist ein alphanummerischer Code. Öffentlichen Auftraggeber können sich mit dem Code als zusätzliches Vokabular behelfen, um den Vertragsgegenstand genauer bzw. präziser zu beschreiben.

Optimale Beschreibung finden

Ziel ist es schließlich den Code zu suchen, der den Auftragsgegenstand optimal beschreibt. Ist es unter bestimmten Voraussetzungen erforderlich mehrere Codes in einer Bekanntmachung zu nutzen, so sollte jedoch nur ein einziger Code den Titel der Bekanntmachung beschreiben.

Öffentliche Auftraggeber sollten nur mit einem einzigen Code den Titel der Bekanntmachung beschreiben.

Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.
CPV

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