Das nationale Vergaberecht gilt unterhalb der Schwellenwerte. Jenseits der Schwellenwerte greift demzufolge das europäische Vergaberecht.
Wir beraten Sie gerne.
Schwellenwerte
Die Auftragswerte, ab denen für öffentliche Auftraggeber die EU-Richtlinien gelten heißen Schwellenwerte. Diese Schwellenwerte sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
Wirtschaftliches Volumen
Das europäische Vergaberecht findet nur für Aufträge Anwendung, deren wirtschaftliches Volumen definierte Schwellenwerte erreicht oder übersteigt.
Aufträge mit geringerem Volumen sind nämlich für den grenzüberschreitenden Handel uninteressant.
Sie können individuelle Gebührenangebote auswählen.
Verfahrensarten
Welche Verfahrensarten eingesetzt werden ist ebenfalls dem Auftragswert und somit dem Schwellenwert unterworfen. Die Verfahrensarten sind dabei auf die individuellen Eigenschaften des Projekts zugeschnitten.
Verfahrensarten unterscheiden sich in Ihrer Struktur, dem Prozedere zur Definition des Bieterkreises und der Durchführung des Verfahrens.
Rechtsanwältin Karoline Behrend, Fachanwältin für Vergaberecht
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Zweck des Vergaberechts
Das Vergaberecht sichert eine gerechte sowie nachhaltige Vergabe von öffentlichen Aufträgen an Unternehmen. Die Vorschriften geben dem öffentlichen Auftraggeber Handlungsanweisungen, wie er Aufträge zu Bau- und Dienstleistungen sowie Lieferungen verteilen soll. Die Komplexität des Vergaberechts erfordert eine Fülle von Gesetzestexten. Je nach Auftraggeber oder Volumen des Auftrages selbst greifen daher unterschiedliche Regelungen des Vergaberechtes. Rechtsanwalt…
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Zuschlagkriterien
Im Vergaberecht werden Zuschlagkriterien verwendet, um den besten Bieter für einen öffentlichen Auftrag oder eine Dienstleistung zu ermitteln. Diese Kriterien dienen dazu, die Qualität der Angebote zu bewerten und sicherzustellen, dass der Zuschlag an den Anbieter mit dem wirtschaftlichsten und technisch besten Angebot erfolgt. Die Zuschlagkriterien müssen transparent, objektiv und nachvollziehbar sein, um faire Wettbewerbsbedingungen…
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Zuschlag im Vergaberecht
Ein Zuschlag im Vergaberecht bezeichnet die Entscheidung des Auftraggebers, einem Bieter den Zuschlag für die Durchführung eines öffentlichen Auftrags zu erteilen. Der Zuschlag erfolgt in der Regel aufgrund einer vorherigen Ausschreibung, bei der verschiedene Unternehmen ihre Angebote abgeben. Der Auftraggeber prüft die eingegangenen Angebote und vergibt den Zuschlag an das wirtschaftlichste Angebot, das den Anforderungen…
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Zielgruppe und Geltungsbereich des Vergaberechts
Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) schreibt vor, dass öffentliche Auftraggeber Waren, Bau- und Dienstleistungen auf Basis des Vergaberechts beschaffen müssen (§ 97 Abs 1. GWB). Aber der Begriff „öffentlicher Auftraggeber“ stellt somit die Zielgruppe des Vergaberechts dar und grenzt den Geltungsbereich ein. Zu den Institutionen gehören beispielsweise Ämter und Behörden, Städte und Gemeinden, Krankenhäuser, Schulen…
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Ziele des Vergaberechts
Ein fairer Wettbewerb und der sparsame Umgang mit Steuergeldern, das sind die zwei obersten Ziele des Vergaberechtes. Das Vergaberecht bündelt darum alle Verfahrens- und Rechtsschutzregelungen, die für die öffentliche Hand wichtig sind, wenn sie Waren und Dienstleistungen einkaufen möchte oder Bauleistungen beschaffen will. Nutzen Sie eine erste Beratung. Fairness und Sparsamkeit als Ziele des Vergaberechtes…
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Wie sind Bietergemeinschaften im Angebot der Vergabe anzugeben?
Die Bewerber-/Bietergemeinschaft ist ein Zusammenschluss mehrerer selbstständiger Unternehmen, die gemeinsam das Ziel verfolgen, den Auftrag zu erhalten und nach erfolgreichem Vertragsabschluss als Arbeitsgemeinschaft durchzuführen. Bewerber-/Bietergemeinschaften müssen mit der Abgabe des Angebotes bzw. bei Vergabeverfahren mit Teilnahmewettbewerb bereits mit der Abgabe des Teilnahmeantrags alle Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft benennen sowie Art und Umfang des jeweiligen Leistungsteils des…
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Widerruf einer Zuwendung wegen Verstoßes gegen eine vergaberechtliche Ausschreibungspflicht
Der Zuwendungsbescheid … enthielt eine Auflage i.S.d. § 36 Abs. 2 Nr. 4 VwVfG über die Beachtung der vergaberechtlichen Vorschriften und damit auch der Regelungen der damals geltenden Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF). Auflagen sind danach Bestimmungen, durch die dem Begünstigten ein Tun, Dulden oder Unterlassen vorgeschrieben wird. Es kann dahingestellt bleiben, ob eine Auflage…
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Wettbewerbsverfahren im Vergaberecht
Ein Wettbewerbsverfahren im Vergaberecht ist ein Verfahren, das von öffentlichen Auftraggebern durchgeführt wird, um Angebote für die Vergabe von Aufträgen oder Konzessionen einzuholen. Das Ziel des Wettbewerbsverfahrens ist es, eine faire und transparente Auswahl des besten Angebots zu gewährleisten und sicherzustellen, dass die öffentlichen Mittel effizient und wirtschaftlich eingesetzt werden. Dabei müssen die Grundsätze der…