Ein Zuschlag im Vergaberecht bezeichnet die Entscheidung des Auftraggebers, einem Bieter den Zuschlag für die Durchführung eines öffentlichen Auftrags zu erteilen. Der Zuschlag erfolgt in der Regel aufgrund einer vorherigen Ausschreibung, bei der verschiedene Unternehmen ihre Angebote abgeben. Der Auftraggeber prüft die eingegangenen Angebote und vergibt den Zuschlag an das wirtschaftlichste Angebot, das den Anforderungen entspricht. Mit dem Zuschlag wird der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dem ausgewählten Bieter geschlossen und die Durchführung des Auftrags kann beginnen.
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Zuschlagskriterien
Zuschlagskriterien im Vergaberecht sind die Kriterien, nach denen der Auftraggeber entscheidet, welchem Bieter er den Zuschlag für einen öffentlichen Auftrag erteilt. Diese Kriterien dienen dazu, das wirtschaftlichste Angebot zu ermitteln, das den Anforderungen des Auftraggebers am besten entspricht. Die Zuschlagskriterien können in der Ausschreibung festgelegt werden und müssen transparent und diskriminierungsfrei sein.
Typische Zuschlagskriterien im Vergaberecht können sein:
Preis
Der Preis des Angebots ist ein häufig verwendetes Zuschlagskriterium. Der Auftraggeber vergleicht die Preise der eingegangenen Angebote und wählt das wirtschaftlichste Angebot aus.
Qualität
Die Qualität des Angebots kann ebenfalls ein Zuschlagskriterium sein. Hierbei werden beispielsweise die technischen Spezifikationen, die Erfahrung des Bieters oder Referenzprojekte bewertet.
Nachhaltigkeit
Immer häufiger werden auch Nachhaltigkeitsaspekte als Zuschlagskriterium berücksichtigt. Hierbei wird bewertet, ob das Angebot umweltfreundlich ist, soziale Aspekte berücksichtigt oder ökonomisch nachhaltig ist.
Lieferzeit
Bei bestimmten Aufträgen kann auch die Lieferzeit ein wichtiges Zuschlagskriterium sein. Der Bieter, der den kürzesten Lieferzeitraum anbietet, erhält den Zuschlag.
Die konkreten Zuschlagskriterien können je nach Art des Auftrags und den Bedürfnissen des Auftraggebers variieren. Sie müssen jedoch immer in der Ausschreibung klar und eindeutig definiert werden, um den Bieterinnen und Bietern eine faire Chance zu geben, ihre Angebote entsprechend auszurichten.
Karoline Behrend, Fachanwältin für Vergaberecht
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