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Kanzlei mit Vergaberecht für öffentliche Auftraggeber, Vergabestellen sowie Bewerber und Bieter

Begleitung aller Vergabeverfahren, Fachanwalt für Vergaberecht, EU-Vergaberecht, nationales Vergaberecht, e-Vergabe, öffentliche Ausschreibung, Schwellenwerte, Konzessionen, Zuwendungen, GWB, VgV, UGVO, VoB/A, Rüge, Nachprüfungsverfahren, Zuschlag, vorzeitige Beendigung der Vergabe, Schadensersatz, erneute Vergabe

Im Vergaberecht gibt es verschiedene Vergabearten

Die bekanntesten Vergabearten sind die öffentliche Ausschreibung, die beschränkte Ausschreibung und die freihändige Vergabe.

Im Vergaberecht gibt es verschiedene Vergabearten, die je nach Art und Umfang des Auftrags angewendet werden können.

Karoline Behrend, Fachanwältin für Vergaberecht
Einheitspreise

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Bei der öffentlichen Ausschreibung wird der Auftrag öffentlich ausgeschrieben und jeder interessierte Bieter kann ein Angebot abgeben. Diese Vergabeart wird vor allem bei größeren Aufträgen angewendet, bei denen eine breite Bieterbasis gewünscht ist.

Die beschränkte Ausschreibung hingegen ist eine Vergabeart, bei der nur ausgewählte Bieter zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Diese Vergabeart wird vor allem bei mittelgroßen Aufträgen angewendet, bei denen eine begrenzte Anzahl von qualifizierten Bietern vorhanden ist.

Die freihändige Vergabe ist die Vergabeart, bei der der Auftrag ohne vorherige Ausschreibung direkt an einen bestimmten Bieter vergeben wird. Diese Vergabeart wird vor allem bei kleineren Aufträgen angewendet, bei denen eine Ausschreibung nicht notwendig ist oder aus bestimmten Gründen nicht durchgeführt werden kann.

Es ist wichtig zu beachten, dass bei jeder Vergabeart die Grundsätze der Transparenz, Gleichbehandlung und Wettbewerblichkeit eingehalten werden müssen. Nur so kann eine faire und effiziente Vergabe von Aufträgen gewährleistet werden.

Karoline Behrend, Fachanwältin für Vergaberecht
Mischkalkulationen

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