Ein fairer Wettbewerb und der sparsame Umgang mit Steuergeldern, das sind die zwei obersten Ziele des Vergaberechtes. Das Vergaberecht bündelt darum alle Verfahrens- und Rechtsschutzregelungen, die für die öffentliche Hand wichtig sind, wenn sie Waren und Dienstleistungen einkaufen möchte oder Bauleistungen beschaffen will.
Nutzen Sie eine erste Beratung.
Fairness und Sparsamkeit als Ziele des Vergaberechtes
Die Ziele, die das Vergaberecht verfolgt klingen einfach, sind jedoch in der Umsetzung oftmals kniffelig.
Sparsamkeit
Das Vergaberecht hat den Zweck Steuergelder möglichst sparsam und angemessen einzusetzen. Mit den Regeln sollen die zuständigen Behörden diese Ziele anvisieren.
Die öffentliche Hand ist angehalten das wirtschaftlichste Ergebnis zu erreichen, um Verschwendung von Steuergeldern zu vermeiden.
Rechtsanwältin Karoline Behrend, Fachanwältin für Vergaberecht
Beschaffungsmärkte öffnen
Ein weiterer Zweck des Vergaberechts ist die Beschaffungsmärkte grenzüberschreitend zu öffnen. Dieses Ziel soll erreicht werden durch transparente und nichtdiskriminierende Verfahren für alle wahrscheinlichen Bewerber.
Die Regeln des Vergaberechtes ermöglichen Bietern einen fairen Wettbewerb um Aufträge. Somit sollen Korruption und Günstlingswirtschaft abgewehrt werden.