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Kanzlei mit Vergaberecht für öffentliche Auftraggeber, Vergabestellen sowie Bewerber und Bieter

Begleitung aller Vergabeverfahren, Fachanwalt für Vergaberecht, EU-Vergaberecht, nationales Vergaberecht, e-Vergabe, öffentliche Ausschreibung, Schwellenwerte, Konzessionen, Zuwendungen, GWB, VgV, UGVO, VoB/A, Rüge, Nachprüfungsverfahren, Zuschlag, vorzeitige Beendigung der Vergabe, Schadensersatz, erneute Vergabe

Zuschlag erteilen

Die Annahme eines Vertragsangebots ist ein Zuschlag im Vergaberecht. Findet der Zuschag laut §§ 145 ff. BGB statt und gilt der Grundsatz des „pacta sunt servanda“, so ist der Zuschlag rechtens.

Der Zuschlag ist die Annahme eines Vertragsangebots, von dem der Bieter nicht zurücktreten kann.

Karoline Behrend, Fachanwältin für Vergaberecht
Einheitspreise

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Zivilrechtlicher Vertrag

Die Zuschlagserteilung ist die Vergabe eines Auftrages und bedeutet gleichzeitig die Schließung eines zivilrechtlichen Vertrages zwischen Auftraggeber und dem erfolgreichen Bieter. Voraussetzung: der Bieter muss den Zuschlag innerhalb der Zuschlagsfrist erhalten.

Die Auftragserteilung durch einen Zuschlag kann telefonisch, in Schriftform oder in elektronischer Form erteilt werden.

Mischkalkulationen

Wir beraten Sie im Vergaberecht.

„pacta sunt servanda“ bedeutet Verträge sind zu erfüllen.

Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.

Zweck des Zuschlags

Die Erteilung des Zuschlags ist der vorschriftsmäßige Abschluss des Vergabeverfahrens. Gleichzeitig besiegelt der Zuschlag den Vertrag zwischen dem Bieter und dem öffentlichen Auftraggeber. 

Der Begriff Zuschlag findet im BGB nur im Kontext mit Versteigerungen Anwendung § 156 BGB.  

Karoline Behrend, Fachanwältin für Vergaberecht
  • Zuschlag im Vergaberecht

    Zuschlag im Vergaberecht

    Ein Zuschlag im Vergaberecht bezeichnet die Entscheidung des Auftraggebers, einem Bieter den Zuschlag für die Durchführung eines öffentlichen Auftrags zu erteilen. Der Zuschlag erfolgt in der Regel aufgrund einer vorherigen Ausschreibung, bei der verschiedene Unternehmen ihre Angebote abgeben. Der Auftraggeber prüft die eingegangenen Angebote und vergibt den Zuschlag an das wirtschaftlichste Angebot, das den Anforderungen…

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  • Zuschlag erteilen

    Zuschlag erteilen

    Die Annahme eines Vertragsangebots ist ein Zuschlag im Vergaberecht. Findet der Zuschag laut §§ 145 ff. BGB statt und gilt der Grundsatz des „pacta sunt servanda“, so ist der Zuschlag rechtens. Der Zuschlag ist die Annahme eines Vertragsangebots, von dem der Bieter nicht zurücktreten kann. Karoline Behrend, Fachanwältin für Vergaberecht Wir sind Rechtsanwälte und kennen uns…

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  • Anfängerfehler 3: Ausschreibungsunterlagen nicht richtig lesen

    Anfängerfehler 3: Ausschreibungsunterlagen nicht richtig lesen

    Unternehmen, die an Ausschreibungen teilnehmen, sollten die Ausschreibungsunterlagen sehr genau studieren. Beispielsweise kann die Forderung der Einreichung von Unterlagen ein Knackpunkt sein. In den Ausschreibungsunterlagen steht, ob Unterlagen eingereicht werden müssen oder sollen. Die Wörter „soll“ oder „muss“ bedeuten einen Unterschied. Wir helfen Ihnen in allen Fragen zum Vergaberecht. Hinterfragen Sie alle Punkte der Leistungsbeschreibung,…

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  • Erfolglose Bewerber und Bieter informieren

    Erfolglose Bewerber und Bieter informieren

    Der Auftraggeber ist nach einer Vergabe verpflichtet erfolglose Bewerber und Bieter zu informieren. Die unterlegenen Bieter erhalten quasi eine Absage. Der Gesetzgeber hat Bedingungen für die Absage mit dem § 134 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) festgelegt. Auftraggebern und Bietern haben meist unterschiedliche Ansichten über die Informationspflicht gemäß § 134 GWB Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M. Form und…

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  • Bietergemeinschaft, Arbeitsgemeinschaft und Generalunternehmen unterscheiden

    Bietergemeinschaft, Arbeitsgemeinschaft und Generalunternehmen unterscheiden

    Die Bietergemeinschaft ist ein Zusammenschluss mehrerer Unternehmen, diese sind in einem Ausschreibungsverfahren gleichrangig. Ein Generalunternehmen ist dagegen ein Hauptunternehmen, welches Subunternehmen beauftragt. Das Generalunternehmen nimmt als Einzelfirma an der Ausschreibung teil. Generalunternehmen führen die Leistung demzufolge nicht selbstständig aus, sondern vergeben diese an Subunternehmer. Während Generalunternehmen also die Aufträge als Vermittler an Unterunternehmen weitergeben, bestehen…

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  • Die 4 Schritte des elektronischen Ausschreibungsverfahrens

    Die 4 Schritte des elektronischen Ausschreibungsverfahrens

    Die strukturierte elektronische Umsetzung von Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge heißt elektronische Vergabe (E-Vergabe, eVergabe). Vorteile des elektronischen Ausschreibungsverfahrens Vorteil von elektronischen Ausschreibungsverfahren ist nicht nur die Gleichbehandlung von Bietern innerhalb der Europäischen Union, sondern auch eine gute Transparenz. Bieter können bei der elektronischen Ausschreibung besser nach Angeboten suchen. Abschnitte des elektronischen Ausschreibungsverfahrens Elektronische Ausschreibungsverfahren…

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  • Die 5 Grundsätze des Vergaberechts

    Die 5 Grundsätze des Vergaberechts

    Der ganze Prozess der Vergabe unterliegt den Grundsätzen des Vergaberechts. Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) schreibt diese Grundsätze vor. Am Anfang einer Vergabe steht die Auftragsbekanntmachung. Der öffentliche Auftraggeber teilt demzufolge seine Absicht mit, einem öffentlichen Auftrag zu vergeben oder eine Rahmenvereinbarung abzuschließen. In der Auftragsbekanntmachung sind schließlich wichtigen Informationen für potenzielle Bieter enthalten. Grundsatz…

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  • Im Rahmen eines offenen Vergabeverfahrens kann der Auftraggeber fehlende Unterlagen nachfordern oder Widersprüche aufklären; eine Nachbesserung des Angebotes darf nicht erfolgen

    Dem öffentlichen Auftraggeber steht bei der Konzeptbewertung ein von der Vergabekammer nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu. Die Überprüfung bezieht sich insbesondere darauf, ob das vorgeschriebene Verfahren eingehalten wurde, von ei-nem zutreffenden und vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen wurde, keine sach-widrigen Erwägungen für die Entscheidung herangezogen wurden und nicht gegen allge-mein gültige Bewertungsansätze verstoßen wurde Im Rahmen…

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  • Nach wirksamer Zuschlagerteilung ist ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung eines Vergabeverstoßes unzulässig.

    Nach wirksamer Zuschlagerteilung ist ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung eines Vergabeverstoßes unzulässig.

    Nach wirksamer Zuschlagerteilung ist ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung eines Vergabeverstoßes unzulässig. Soweit die ASt in der Hauptsache festzustellen beantragt hat, dass die Ag bei dem streitgegenständlichen Vergabeverfahren gegen die im Einzelnen vorgebrachten Vergabevorschriften verstoßen haben, steht der Zulässigkeit der am 13. September 2021 an die Bg erteilte Zuschlag entgegen, § 168 Abs. 2 Satz 1…

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  • Rüge eines Vergabe-Verstosses im Vergabeverfahren

    § 107 Abs. 3 GWB bestimmt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit der Antragsteller den Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge ist erforderlich, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf…

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Zuschlag erteilen

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