Die Annahme eines Vertragsangebots ist ein Zuschlag im Vergaberecht. Findet der Zuschag laut §§ 145 ff. BGB statt und gilt der Grundsatz des „pacta sunt servanda“, so ist der Zuschlag rechtens.
Der Zuschlag ist die Annahme eines Vertragsangebots, von dem der Bieter nicht zurücktreten kann.
Karoline Behrend, Fachanwältin für Vergaberecht
Zivilrechtlicher Vertrag
Die Zuschlagserteilung ist die Vergabe eines Auftrages und bedeutet gleichzeitig die Schließung eines zivilrechtlichen Vertrages zwischen Auftraggeber und dem erfolgreichen Bieter. Voraussetzung: der Bieter muss den Zuschlag innerhalb der Zuschlagsfrist erhalten.
Die Auftragserteilung durch einen Zuschlag kann telefonisch, in Schriftform oder in elektronischer Form erteilt werden.
„pacta sunt servanda“ bedeutet Verträge sind zu erfüllen.
Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.
Zweck des Zuschlags
Die Erteilung des Zuschlags ist der vorschriftsmäßige Abschluss des Vergabeverfahrens. Gleichzeitig besiegelt der Zuschlag den Vertrag zwischen dem Bieter und dem öffentlichen Auftraggeber.
Der Begriff Zuschlag findet im BGB nur im Kontext mit Versteigerungen Anwendung § 156 BGB.
Karoline Behrend, Fachanwältin für Vergaberecht
-
Bietergemeinschaft, Arbeitsgemeinschaft und Generalunternehmen unterscheiden
Die Bietergemeinschaft ist ein Zusammenschluss mehrerer Unternehmen, diese sind in einem Ausschreibungsverfahren gleichrangig. Ein Generalunternehmen ist dagegen ein Hauptunternehmen, welches Subunternehmen beauftragt. Das Generalunternehmen nimmt als Einzelfirma an der Ausschreibung teil. Generalunternehmen führen die Leistung demzufolge nicht selbstständig aus, sondern vergeben diese an Subunternehmer. Während Generalunternehmen also die Aufträge als Vermittler an Unterunternehmen weitergeben, bestehen […]
-
Die 4 Schritte des elektronischen Ausschreibungsverfahrens
Die strukturierte elektronische Umsetzung von Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge heißt elektronische Vergabe (E-Vergabe, eVergabe). Vorteile des elektronischen Ausschreibungsverfahrens Vorteil von elektronischen Ausschreibungsverfahren ist nicht nur die Gleichbehandlung von Bietern innerhalb der Europäischen Union, sondern auch eine gute Transparenz. Bieter können bei der elektronischen Ausschreibung besser nach Angeboten suchen. Abschnitte des elektronischen Ausschreibungsverfahrens Elektronische Ausschreibungsverfahren […]