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Kanzlei mit Vergaberecht für öffentliche Auftraggeber, Vergabestellen sowie Bewerber und Bieter

Begleitung aller Vergabeverfahren, Fachanwalt für Vergaberecht, EU-Vergaberecht, nationales Vergaberecht, e-Vergabe, öffentliche Ausschreibung, Schwellenwerte, Konzessionen, Zuwendungen, GWB, VgV, UGVO, VoB/A, Rüge, Nachprüfungsverfahren, Zuschlag, vorzeitige Beendigung der Vergabe, Schadensersatz, erneute Vergabe

Die 4 Schritte des elektronischen Ausschreibungsverfahrens

Die strukturierte elektronische Umsetzung von Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge heißt elektronische Vergabe (E-Vergabe, eVergabe).

Vorteile des elektronischen Ausschreibungsverfahrens

Vorteil von elektronischen Ausschreibungsverfahren ist nicht nur die Gleichbehandlung von Bietern innerhalb der Europäischen Union, sondern auch eine gute Transparenz. Bieter können bei der elektronischen Ausschreibung besser nach Angeboten suchen.

Abschnitte des elektronischen Ausschreibungsverfahrens

Elektronische Ausschreibungsverfahren sind in vier Abschnitten aufgeteilt: 

Schritt 1: Vergabeunterlagen anbieten

Der Auftraggeber bietet die Vergabeunterlagen über eine registrierte Downloadfunktion an.

Schritt 2: Einreichung der Angebote

Der Bieter gibt über eine geschützte Datenübertragung ein rechtsverbindliches Angebot ab. Der Auftraggeber bestätigt den Eingang des Angebots und speichert die Datensätze verschlüsselt ab. 

Der Bieter kann bei der digitalen Angebotsabgabe sein Angebot elektronisch signieren und online abgeben.

Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.

Schritt 3: Auswertung durch Vergabestelle

Die Vergabestelle wertet die Angebote aus sobald die Ausschreibungsfrist zu Ende ist.

E-Vergabe

Wir helfen Ihnen in allen Fragen zum Vergaberecht.

Schritt 4: Auswahl des optimalen Bieters

Der preiswerteste und geeignetste Bieter erhält schließlich den Zuschlag.

Die elektronische Angebotsabgabe umschreibt die elektronische Abgabe eines Angebots in einem Vergabeverfahren.

Rechtsanwältin Karoline Behrend, Fachanwältin für Vergaberecht
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