Die folgenden ausgewählten Entscheidungen betreffen unterschiedliche Fragen des Vergaberechts. Maßgeblich sind jeweils der konkrete Sachverhalt und die zum Entscheidungszeitpunkt geltende Rechtslage; spätere Gesetzesänderungen sind bei einer Übertragung auf neue Verfahren zu berücksichtigen.
1. Formvorgaben bei Konzepten
Vergabekammer Südbayern, Beschluss vom 6. August 2024 – 3194.Z3-3_01-24-26
Vorgegebene Seitenzahlen, Schriftgrößen und andere formale Anforderungen müssen bei der Bewertung geprüft und dokumentiert werden. Unklare Vorgaben oder Sanktionen können eine Rückversetzung des Verfahrens erforderlich machen. Im entschiedenen Fall betrafen die Anordnungen unterschiedliche Lose und reichten von einer neuen Wertung bis zur Rückversetzung vor die Bekanntmachung.
2. Erstattungsfähigkeit anwaltlicher Vertretungskosten
OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 21. November 2024 – 11 Verg 6/24
Ob die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts durch den Auftraggeber im Nachprüfungsverfahren notwendig war, ist anhand des Einzelfalls zu beurteilen. Im konkreten Fall wurde die Notwendigkeit verneint. Die Entscheidung betrifft die Kostenerstattung; sie verbietet Auftraggebern nicht generell, sich anwaltlich vertreten zu lassen.
3. Vorbefassung und Ausgleich von Informationsvorteilen
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11. Dezember 2024 – Verg 24/24
Bei der Vergabe von Projektmanagementleistungen prüfte der Senat unter anderem die Vorbefassung eines Unternehmens. Er sah den maßgeblichen Wissensvorsprung durch geeignete Informationsmaßnahmen ausgeglichen. Ein automatischer Ausschluss folgt aus der Mitwirkung an der Vorbereitung nicht. Die Entscheidung behandelt außerdem die Rechtzeitigkeit und Reichweite der erhobenen Rügen.
4. Dringlichkeitsvergabe der Luca-App
OLG Rostock, Beschluss vom 11. November 2021 – 17 Verg 4/21
Auch eine dringliche Beschaffung entbindet nicht davon, den unter den Umständen möglichen Wettbewerb herzustellen. Der Senat beanstandete die Vergabe ohne Wettbewerb und stellte die Unwirksamkeit des Vertrags fest. Die Entscheidung stammt aus 2021; die frühere Angabe „18. Juli 2024 – 17 Verg 1/24“ war dieser Entscheidung nicht zutreffend zugeordnet.
5. Eignungsanforderungen bei der Bioabfallverwertung
OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 28. September 2023 – 11 Verg 2/23
Die Entscheidung betrifft die Vergabe der Übernahme und Verwertung von Bioabfällen. Wegen Mängeln der Anforderungen an die technische und berufliche Eignung ordnete der Senat eine Rückversetzung vor die Bekanntmachung an. Gegenstand war keine Ausschreibung von Videokonferenztechnik.
Fundstellen und Zusammenfassungen geprüft und berichtigt am 1. November 2026.
