CPV als Nomenklatur im Vergaberecht
Common Procurement Vocabulary (CPV) ist das gemeinsame Vokabular der EU für öffentliche Aufträge. CPV dient zur Beschreibung des Auftragsgegenstandes. Es gibt einige wissenswerte Details zu der CPV-Nomenklatur. Rechtsanwältin Karoline Behrend, Fachanwältin für Vergaberecht CPV als einheitliche Klassifikation Mit der CPV-Nomenklatur hat der Gesetzgeber eine einheitliche Klassifikation für öffentliche Aufträge in der EU geschaffen. Der CPV-Code […]