Das Mantelbogenverfahren ist in keiner vergaberechtlichen Vorschrift ausdrücklich erwähnt. Mit der gesetzlichen Zulassung der Textform als einfache elektronische Signatur verlor das Mantelbogenverfahren an Bedeutung.
Das Mantelbogenverfahren beinhaltet eine Verknüpfung aus elektronischer Angebotsabgabe und handschriftlicher Abgabe.
Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.
Der Bieter druck den Mantelbogen mit Prüfziffer aus, unterschreibt diesen und sendet ihn mit der Post an die Vergabestelle. Der Bieter reicht somit sein unterschriebenes Formular bei der Vergabestelle ein und übersendet die Angebotsunterlagen gleichzeitig verschlüsselt an die zuständige Vergabestelle. Mittels Prüfziffer kann die Vergabestelle den Antrag dem Bieter zuordnen.

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