horak.
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Kanzlei mit Vergaberecht für öffentliche Auftraggeber, Vergabestellen sowie Bewerber und Bieter

Begleitung aller Vergabeverfahren, Fachanwalt für Vergaberecht, EU-Vergaberecht, nationales Vergaberecht, e-Vergabe, öffentliche Ausschreibung, Schwellenwerte, Konzessionen, Zuwendungen, GWB, VgV, UGVO, VoB/A, Rüge, Nachprüfungsverfahren, Zuschlag, vorzeitige Beendigung der Vergabe, Schadensersatz, erneute Vergabe

Vorschrift

Bedeutung von Mantelbogenverfahren

Das Mantelbogenverfahren ist in keiner vergaberechtlichen Vorschrift ausdrücklich erwähnt. Mit der gesetzlichen Zulassung der Textform als einfache elektronische Signatur verlor das Mantelbogenverfahren an Bedeutung. Das Mantelbogenverfahren beinhaltet eine Verknüpfung aus elektronischer Angebotsabgabe und handschriftlicher Abgabe. Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M. Der Bieter druck den Mantelbogen mit Prüfziffer aus, unterschreibt diesen und sendet ihn mit der […]

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