Staat und Verwaltung haben einen guten Ruf als Auftraggeber in Vergabeverfahren. Die öffentliche Hand ist ein zuverlässiger und zahlungskräftiger Auftraggeber. Die einen Unternehmen schätzen diese guten Eigenschaften, die andere Unternehmen scheuen jedoch die gesetzlich vorgeschriebene Vergabeverfahren.
Gerechte Behandlung
Öffentliche Auftraggeber sollen alle Bieter gleichmäßig und gerecht behandeln – das schreibt das Vergaberecht vor. Außerdem sollen sie gleichzeitig das günstigste Angebot ermitteln. Das schont die Staatskasse und sichert einen fairen Wettbewerb.
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Das Vergaberecht umfasst alle Regeln und Vorschriften, die das Verfahren für die öffentliche Hand beim Einkauf von Gütern und Leistungen vorschreiben. Immer dann, wenn ein Bundesministerium oder eine Landesbehörde z. B. Papier oder Büromöbel beschaffen oder ein neues Bürogebäude errichten lassen will, muss es diese Regeln beachten.
Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.
Zweck einer Bietergemeinschaft
Die Bietergemeinschaft ist ein Zusammenschluss mehrerer Unternehmen. Zweck einer Bietergemeinschaft ist die gemeinsamer Abgabe eines Angebots im Rahmen einer Ausschreibung und späterern Leistungserbringung.
Wir helfen Ihnen in allen Fragen zum Vergaberecht.
Aufträge im Oberschwellenbereich müssen unter Verwendung von Standardformularen europaweit bekannt gemacht werden. Diese werden durch die EU-Kommission vorgegeben.
Karoline Behrend, Fachanwältin für Vergaberecht
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