horak.
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Kanzlei mit Vergaberecht für öffentliche Auftraggeber, Vergabestellen sowie Bewerber und Bieter

Begleitung aller Vergabeverfahren, Fachanwalt für Vergaberecht, EU-Vergaberecht, nationales Vergaberecht, e-Vergabe, öffentliche Ausschreibung, Schwellenwerte, Konzessionen, Zuwendungen, GWB, VgV, UGVO, VoB/A, Rüge, Nachprüfungsverfahren, Zuschlag, vorzeitige Beendigung der Vergabe, Schadensersatz, erneute Vergabe

ausgeschlossen

Anfängerfehler 2: Unverbindliches Angebot machen

Nimmt ein Unternehmen mit wenig Erfahrung an EU-weiten Ausschreibungen teil, so kann es an formalen Fehlern scheitern. Zu den häufigsten Fehlern gehört ein unverbindliches Angebot. Macht ein Unternehmen ein Angebot unter Vorbehalt, so schließt die Vergabestelle das Unternehmen von der Ausschreibung aus. Vergabeverfahren erfordern ein verbindliches Angebot von Unternehmen. Auf AGBs verweisen Verweist ein Bieter […]

Anfängerfehler 1: zu wenig korrespondiert

Unerfahrene Unternehmen können in EU-weiten Ausschreibungen an formalen Fehlern scheitern. Zu den häufigsten Fehlern gehört fehlende Kommunikation. Korrespondiert der Bieter zu wenig, können ihm relevante Informationen fehlen. Ist einem Bieter etwas unklar in den Ausschreibungsunterlagen, so sollte er unbedingt beim Auftraggeber nachfragen. Wir freuen uns auf Ihren Anruf. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass Ausschreibungsunterlagen […]

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