Die Entschädigung nach Vergabeverfahren erfordert eine Abwägungsentscheidung des Tatrichters auf der Grundlage der in § 642 Abs. 2 BGB genannten Kriterien.
BGH URTEIL VII ZR 33/19 vom 30. Januar 2020 BGB § 642 § 642 BGB erfordert eine Abwägungsentscheidung des Tatrichters auf der Grund-lage der in § 642 Abs. 2 BGB genannten Kriterien. Dabei ist die angemessene Entschädigung im Ausgangspunkt an den auf die unproduktiv bereitgehaltenen Produktionsmittel entfallenden Vergütungsanteilen einschließlich der Anteile für allgemeine Geschäftskosten sowie […]