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Kanzlei mit Vergaberecht für öffentliche Auftraggeber, Vergabestellen sowie Bewerber und Bieter

Begleitung aller Vergabeverfahren, Fachanwalt für Vergaberecht, EU-Vergaberecht, nationales Vergaberecht, e-Vergabe, öffentliche Ausschreibung, Schwellenwerte, Konzessionen, Zuwendungen, GWB, VgV, UGVO, VoB/A, Rüge, Nachprüfungsverfahren, Zuschlag, vorzeitige Beendigung der Vergabe, Schadensersatz, erneute Vergabe

Vergabepflicht-Ausnahmen

Ausnahmen von der Vergabepflicht

Neben den in § 100 GWB geregelten Ausnahmen von der Vergabepflicht existiert eine gesetzlich nicht geregelte Ausnahme, das sog. „Inhouse-Geschäft“.

Inhouse-Vergabe

Dem liegt zugrunde, dass die öffentliche Hand einerseits die Pflicht zur Vergabe hat, andererseits aber berechtigt ist, die benötigten Leistungen selbst auszuführen. Denn sie ist nicht verpflichtet, Leistungen auf dem Markt zu beschaffen: Sie kann rechtlich selbständige juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts zur Wahrnehmung einzelner staatlicher Aufgaben gründen, die mit der Erbringung von Leistungen beauftragt werden sollen.

Ein derartiges „Inhouse-Geschäft“ unterliegt nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nur dann nicht dem Vergaberecht, wenn die öffentliche Hand das zu beauftragende Unternehmen wie eine eigene Dienststelle kontrolliert und das Unternehmen im Wesentlichen für die öffentliche Hand tätig ist.

Was können wir für Sie erledigen?

Als Ausschreibungspflichtige prüfen und begleiten wir Ihre Ausschreibung von der Planung über die Ausschreibung, Zuschlagserteilung bis zur Leistungsdurchführung und -beendigung.

Als Ausschreibungsteilnehmer setzen wir Ihre Ansprüche eines ordnungsgemässen Verfahrens durch und verhindern im Falle der Rechtswidrigkeit die Vergabe an Konkurrenten.

Natürlich vertreten wir auch in behördlichen oder gerichtlichen Vergabeverfahren vor Vergabekammern/ Vergabesenaten.

Was benötigen wir, um Ihre vergaberechtliche Frage zu bearbeiten?

Im Regelfall müssen wir genau wissen, welche Leistungen mit welchem Gesamtwert zu welchen Konditionen vergeben werden sollen oder bereits schon ausgeschrieben wurden. Die weiteren Details müssen sodann im Einzelfall geklärt werden.

Sie haben ein vergaberechtliches Problem? Sprechen Sie mit einem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Buchen Sie online. Los geht’s!

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