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Kanzlei mit Vergaberecht für öffentliche Auftraggeber, Vergabestellen sowie Bewerber und Bieter

Begleitung aller Vergabeverfahren, Fachanwalt für Vergaberecht, EU-Vergaberecht, nationales Vergaberecht, e-Vergabe, öffentliche Ausschreibung, Schwellenwerte, Konzessionen, Zuwendungen, GWB, VgV, UGVO, VoB/A, Rüge, Nachprüfungsverfahren, Zuschlag, vorzeitige Beendigung der Vergabe, Schadensersatz, erneute Vergabe

Verfahrensarten im EU-Vergaberecht

Der übliche Weg der Auftragsvergabe ist die Ausschreibung. Dabei gibt es unterschiedliche Vergabeverfahren.

Offenes Verfahren

In einem offenen Verfahren kann jedermann ein vollständiges Angebot einreichen. Dieses Verfahren wird am häufigsten angewandt.

Nicht offenes Verfahren

Jedermann kann die Teilnahme an einem nicht offenen Verfahren beantragen, jedoch dürfen nur in die engere Wahl kommende Teilnehmer ein Angebot einreichen.

Verhandlungsverfahren

Jedermann kann die Teilnahme an einem Verhandlungsverfahren beantragen, jedoch werden nur in die engere Wahl kommende Teilnehmer zur Abgabe eines Erstangebots und zur Verhandlung aufgefordert.

Beschaffungsstellen können dieses Verfahren nur anwenden, wenn die besondere Art oder Komplexität der Beschaffung Verhandlungen erfordert. Beschaffungsstellen in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit, Wasser- und Energieversorgung sowie Verkehr und Postdienste können dieses Verfahren hingegen als Standardverfahren anwenden.

Wettbewerblicher Dialog

Dieses Verfahren kann von der Vergabestelle mit dem Ziel angewendet werden, eine Methode anzubieten, um einem von der Vergabestelle festgelegten Bedarf zu entsprechen.

Innovationspartnerschaften

Dieses Verfahren kann angewendet werden, wenn eine Ware oder eine Dienstleistung erworben werden muss, die auf dem Markt immer noch nicht verfügbar ist. An diesem Verfahren kann eine Reihe von Unternehmen teilnehmen.

Wettbewerb

Dieses Verfahren wird angewendet, um eine Idee für eine grafische Gestaltung zu erhalten.Zusätzliche Ausschreibungsmöglichkeiten

Je nach Umständen und Erfordernissen kann eine Vergabestelle

  • bei Ausschreibungen, die wiederkehrende Käufe beinhalten, mit einem oder mehreren Unternehmen eine Rahmenvereinbarung unterzeichnen
  • bei nicht offenen Verfahren die Anwendung des elektronisch arbeitenden dynamischen Beschaffungssystems für wiederkehrende Käufe erlauben
  • beschließen, über den endgültigen Zuschlag in Form einer elektronischen Auktion zu entscheiden, um so das beste Angebot zu bekommen
Verfahrensarten im EU-Vergaberecht

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