horak.
RECHTSANWÄLTE PARTNERSCHAFT MBB /
FACHANWÄLTE / PATENTANWÄLTE /

Kanzlei mit Vergaberecht für öffentliche Auftraggeber, Vergabestellen sowie Bewerber und Bieter

Begleitung aller Vergabeverfahren, Fachanwalt für Vergaberecht, EU-Vergaberecht, nationales Vergaberecht, e-Vergabe, öffentliche Ausschreibung, Schwellenwerte, Konzessionen, Zuwendungen, GWB, VgV, UGVO, VoB/A, Rüge, Nachprüfungsverfahren, Zuschlag, vorzeitige Beendigung der Vergabe, Schadensersatz, erneute Vergabe

Bewertung/ Evaluierung der Angebote im Vergabeverfahren

Die Bewertung der Angebote erfolgt durch die Vergabe von Punkten auf der Grundlage vorab veröffentlichter Kriterien, wobei die einzelnen Kategorien separat bewertet werden: Beispielsweise kann das Preisangebot 40 % ausmachen, die technischen Merkmale 50 % – und die Umweltaspekte 10 %.

Mit der Bewertung der Angebote darf erst nach Ablauf der Einreichungsfrist begonnen werden.

Bewertung/ Evaluierung der Angebote im Vergabeverfahren

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Nach oben scrollen