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Kanzlei mit Vergaberecht für öffentliche Auftraggeber, Vergabestellen sowie Bewerber und Bieter

Begleitung aller Vergabeverfahren, Fachanwalt für Vergaberecht, EU-Vergaberecht, nationales Vergaberecht, e-Vergabe, öffentliche Ausschreibung, Schwellenwerte, Konzessionen, Zuwendungen, GWB, VgV, UGVO, VoB/A, Rüge, Nachprüfungsverfahren, Zuschlag, vorzeitige Beendigung der Vergabe, Schadensersatz, erneute Vergabe

Angebotsfrist und Bindefrist im Vergabeverfahren

Angebotsfrist

Der Teilnahmeantrag / das Angebot muss vor dem Ablauf der jeweiligen Frist vollständig eingegangen sein. Diese Frist gilt auch für nachträgliche Berichtigungen und Änderungen des
Teilnahmeantrags bzw. des Angebotes.

Bindefrist

Die Bindefrist beginnt mit dem Ablauf der Angebotsfrist. Bis zum Ablauf der Bindefrist sind Sie an Ihr Angebot gebunden. Das Angebot kann in dieser Zeit nicht geändert oder
zurückgezogen werden. Auf Anfrage der Vergabestelle kann die Bindefrist verlängert werden.

Angebotsfrist und Bindefrist im Vergabeverfahren

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